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Thema: Seit 2 Jahren nebenberuflich selbständig, nun akzepiert mein Arbeitgeber dieses nicht

  1. #1
    TP-Newbie
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    Seit 2 Jahren nebenberuflich selbständig, nun akzepiert mein Arbeitgeber dieses nicht

    Guten Tag,

    ich habe folgendes Problem. Ich bin nebenberuflich Selbständig (Einzelunternehmung).
    Nun akzeptiert mein Arbeitgeber dieses nicht mehr. Seit 2008 handel ich mit Waren
    (Werkzeugen) im Internet. Meine Überlegung ist, mein Unternehmen an meine Frau
    (auch Berufstätig) zu überschreiben. Wie gehe ich vor?
    Ändern sich folgende Daten?
    -SteuerNR; -UID-Nr.; -BetriebsNr.; -Zoll-Nr.?
    Mietverträge ändern?
    -Büro; -Telefon; -Handy
    Meine Frau ist Schwanger und geht Anfang August in Mutterschutz und dann 12 Monate
    in Elternzeit.
    -Wie verhält es sich dann mit dem Elterngeld?
    - Darf ich als Ehemann trotzdem im Betrieb "aushelfen" ohne mir Gehalt zu zahlen?
    Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen?
    Freundliche Grüße aus Osnabrück.

  2. #2
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von juergen1978 Beitrag anzeigen
    Guten Tag,

    ich habe folgendes Problem. Ich bin nebenberuflich Selbständig (Einzelunternehmung).
    Nun akzeptiert mein Arbeitgeber dieses nicht mehr. Seit 2008 handel ich mit Waren
    (Werkzeugen) im Internet. Meine Überlegung ist, mein Unternehmen an meine Frau
    (auch Berufstätig) zu überschreiben. Wie gehe ich vor?
    Auf diesem Wege gar nicht.

    Du kannst dein Gewerbe nicht auf deine Frau "überschreiben". Das Gewerbe ist an dich als Person gebunden.

    Du kannst es abmelden (mit allen Folgen wie der Aufgabebilanz) und deine Frau kann ein neues anmelden. Sicherheitshalber der Hinweis: Allerdings muss derjenige, der das Gewerbe betreibt, es auch angemeldet haben. Ein Gewerbe über einen Strohmann - oder eine Strohfrau - zu betreiben, ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 50.000 Euro Geldbuße geahndet werden kann. Wenn steuerliche Ungereimheiten dazu kommen, wird's noch unangenehmer, wenn das Ganze auffliegt. Ich unterstelle nicht, dass du das vor hast, ich sag's nur der Vollständigkeit halber!

    Um das Thema Elternzeit noch schnell zu beantworten: Deine Frau kann in der Elternzeit bis zu 30 Stunden/Woche arbeiten - aber jeder Zuverdienst wird auf das Elterngeld angerechnet:

    http://www.eltern.de/beruf-und-geld/job/nebenjob.html

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  3. #3
    TP-Senior
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    Zitat Zitat von juergen1978 Beitrag anzeigen
    Nun akzeptiert mein Arbeitgeber dieses nicht mehr.
    Dies halte ich für schwierig. Wenn der Arbeitgeber sein Einverständnis gegeben hat (ggf. auch stillschweigend), kann er das jetzt so einfach nicht mehr widerrufen. Je nachdem, wie wichtig Dir der Nebenverdienst ist, kann sich das Einschalten eines Anwalts und zeitgleich die Suche nach einem neuen Arbeitgeber lohnen.

  4. #4
    TP-Specialist Avatar von max.m
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    Zitat Zitat von Aldeyn Beitrag anzeigen
    Dies halte ich für schwierig. Wenn der Arbeitgeber sein Einverständnis gegeben hat (ggf. auch stillschweigend), kann er das jetzt so einfach nicht mehr widerrufen. Je nachdem, wie wichtig Dir der Nebenverdienst ist, kann sich das Einschalten eines Anwalts und zeitgleich die Suche nach einem neuen Arbeitgeber lohnen.
    Da wäre interessant zu wissen ob der AG jemals bescheid wusste und gefragt wurde.

  5. #5
    TP-Senior
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    Hallo

    natürlich darf der Arbeitgeber die Zustimmung zurückziehen, wenn sich die Nebentätigkeit negativ auf die eigentliche Arbeit auswirkt. Ansonsten hat der Arbeitgeber ja auch keinen Grund dafür.

    Das ganze auf die Frau umzuschreiben kann gehörig nach hinten losgehen, wenn es rauskommt und Jürgen in Wirklichkeit in seinem Nebengewerbe trotzdem weitermacht wie bisher.

    Gruss

    MrMurphy

  6. #6
    TP-Senior
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    Zitat Zitat von max.m Beitrag anzeigen
    Da wäre interessant zu wissen ob der AG jemals bescheid wusste und gefragt wurde.
    Wegen "Nun akzeptiert mein Arbeitgeber dieses nicht mehr." gehe ich davon aus, daß der AG Bescheid wußte.

    Zitat Zitat von MrMurphy Beitrag anzeigen
    natürlich darf der Arbeitgeber die Zustimmung zurückziehen, wenn sich die Nebentätigkeit negativ auf die eigentliche Arbeit auswirkt. Ansonsten hat der Arbeitgeber ja auch keinen Grund dafür.
    Wenn die Nebentätigkeit seit 2008 besteht, dürfte das schon früher aufgefallen sein. Daher gehe ich davon aus, daß es sich eben nicht negativ auf die Arbeitsleistung auswirkt. Und als möglicher Grund fällt mir daher auch nur Schikane ein, weshalb ich an rechtliche Schritte plus Wechsel des AG gedacht habe.

    "Umschreiben" steht für mich nicht zu Debatte.

  7. #7
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    Zitat Zitat von Aldeyn Beitrag anzeigen
    ... weshalb ich an rechtliche Schritte plus Wechsel des AG gedacht habe.
    Was sogar Erfolg haben könnte:
    LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.12.03, Aktenzeichen: 11 Sa 523/03
    Das Landesarbeitsgericht hat entschieden, dass AG eine gegebene Zustimmung zur Nebentätigkeit nicht zurücknehmen kann weil er sich bei der Zustimmung geirrt habe.

    Hat der Arbeitnehmer den Arbeitgeber jedoch über Art und Umfang der Nebentätigkeit getäuscht, kann die Zustimmung sehr wohl widerrufen werden. Ebenso wenn sich dies im Laufe der Zeit deutlich verändert hat.

    Unter Umständen gibt es auch noch tarifvertragliche Regelungen zu beachten. Eine Beratung bei einem Anwalt für Arbeitsrecht ist auf jeden Fall empfehlenswert.

    Die "Umschreibung" auf die Frau und dann trotzdem die Nebentätigkeit weiter betreiben oder nicht unerheblich daran mitwirken, birgt meines Erachtens ein hohes Risiko. Wenn der Arbeitgeber dies mitbekommt, kann er dies als Vertrauensbruch werten und kündigen.

  8. #8
    TP-Senior
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    Zitat Zitat von Frangulus Beitrag anzeigen
    Die "Umschreibung" auf die Frau und dann trotzdem die Nebentätigkeit weiter betreiben oder nicht unerheblich daran mitwirken, birgt meines Erachtens ein hohes Risiko. Wenn der Arbeitgeber dies mitbekommt, kann er dies als Vertrauensbruch werten und kündigen.
    Mal davon abgesehen, daß es nicht erlaubt ist. Wenn er die Hauptlast der Arbeit trägt, muß das Gewerbe auch auf ihn angemeldet werden. Wenn nicht, kommt möglicherweise nicht nur der AG mit einer fristlosen Kündigung, sondern auch noch das Finanzamt wegen Steuerbetrug.

  9. #9
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von Aldeyn Beitrag anzeigen
    Wenn die Nebentätigkeit seit 2008 besteht, dürfte das schon früher aufgefallen sein.
    Das kann doch von uns keiner pauschal sagen. Wenn das Geschäft gewachsen ist und mehr Zeit beansprucht, Kunden nun regelmäßig während der Arbeitszeit anrufen und so die Betriebsabläufe beim AG stören, das Geschäft hat sich in eine Richutng entwickelt, in der es in Konkurrenz zum Arbeitgeber steht, ... . Dann kann es genug Gründe geben. Aber wir wissen das nicht, dazu wurde ja nichts gesagt. Abgesehen davon hat der Arbeitgeber eben Fürsorgepflichten, z. B. das die Erholungszeiten eingehalten werden müssen. Wenn es Gründe zur Annahme gibt, dass dies nicht der Fall ist, dann hat der Arbeitgeber gar keine andere Wahl.

    Eine einmal gegebene Einwilligung für ein gewisses Szenario kann ja keine Garantie sein, dass alles davon abgedeckt ist, was sich irgendwann aus der Selbstständigkeit entwickelt.

    An den Threadstarter gleich der Hinweis: Wenn die Frau das Gewerbe neu anmeldet und Du dort aushilfst ist auch das eine Nebenbeschäftigung die der AG untersagen kann und die angezeigt werden muss, wenn dies im Arbeitsvertrag so geregelt ist.

  10. #10
    TP-Junior
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    Ich glaube, es ist sehr wichtig, herauszustellen, dass der Arbeitgeber eine Nebentätigkeit nur unter ganz bestimmten Umständen untersagen kann. Er hat ein Anrecht auf deine volle Leistungsfähigkeit während der Arbeitszeit, darauf, dass du Urlaub und Sonntage zur Erholung und Regeneration nutzt und darauf, dass du ihm keine Konkurrenz machst. Wenn diese Dinge gegeben sind, würde ich mit dem Arbeitgeber nochmals sprechen, und versuchen, eine gütliche Einigung zu finden.
    Geändert von mbertheau (04.02.2011 um 17:31 Uhr) Grund: Hinweis auf Wettbewerbsverbot

  11. #11
    TP-Specialist
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    Leider hat uns der ThreadEröffner ja nicht gesagt, warum der Arbeitgeber es nun untersagt hat. Ich habe das Gefühl, dass es da durchaus einen dringenden Grund gibt.

  12. #12
    TP-Senior
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    Und der TE scheint auch kein großes Interesse mehr an seinem Thread zu haben. Keine Antworten auf Unklarheiten und seit dem Beitrag kein Login mehr.

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