Auf diesem Wege gar nicht.
Du kannst dein Gewerbe nicht auf deine Frau "überschreiben". Das Gewerbe ist an dich als Person gebunden.
Du kannst es abmelden (mit allen Folgen wie der Aufgabebilanz) und deine Frau kann ein neues anmelden. Sicherheitshalber der Hinweis: Allerdings muss derjenige, der das Gewerbe betreibt, es auch angemeldet haben. Ein Gewerbe über einen Strohmann - oder eine Strohfrau - zu betreiben, ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 50.000 Euro Geldbuße geahndet werden kann. Wenn steuerliche Ungereimheiten dazu kommen, wird's noch unangenehmer, wenn das Ganze auffliegt. Ich unterstelle nicht, dass du das vor hast, ich sag's nur der Vollständigkeit halber!
Um das Thema Elternzeit noch schnell zu beantworten: Deine Frau kann in der Elternzeit bis zu 30 Stunden/Woche arbeiten - aber jeder Zuverdienst wird auf das Elterngeld angerechnet:
http://www.eltern.de/beruf-und-geld/job/nebenjob.html
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