Da die GbR umsatzsteuerrechtlich unabhängig von deiner Einzelunternehmung ist, ist das grundsätzlich rechtens. Allerdings muss es dann auch wirklich eine GbR sein und keine vorgeschobene Trickkonstruktion in der die GbR in Wirklichkeit in dein Einzelunternehmung eingegliedert ist und z.B. komplett deinen Weisungen unterliegt.
Am besten lässt du dich mal von einem Steuerberater informieren.
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