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Thema: Freiberufler und Kleingewerbe

  1. #1
    TP-Newbie r4pid macht alles soweit korrekt
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    Freiberufler und Kleingewerbe

    Servus

    erst einmal Danke für die ganzen Informationen die man bei euch findet...
    Allerdings hab ich immer noch nich den vollen Durchblick.

    Ich würd gerne ein Kleingewerbe anmelden, jetzt hab ich von ner Steuerkanzlei einen Artikel bekommen, in dem erklärt wird, dass ein Webdesigner Freiberufler ist.
    In euren FAQs steht ja eher das Gegenteil.
    Laut Wikipedia ist man als Diplom Informatiker aber auch Freiberufler.
    Ich hab nen Bachelor Abschluss in Informatik...heißt das ich kann Webdesign als Freiberufler ausüben?
    Einfach mal beim Finanzamt nachfragen?

    Dann hab ich hier gelesen, dass man als Freiberufler keine Gewerbesteuer bezahlen muss und ein Kleingewerbe anmelden kann.
    Also Freiberufler und Kleingewerbe widerspricht sich nicht obwohl ein Freiberufler gar kein Gewerbetreibender ist?!
    Ein Vorteil ist, dass man keine Gewerbesteuer bezahlen muss, die entfällt aber doch eh unter 25.000 € und mit nem Kleingewerbe bin ich ja auf 17.500 € begrenzt?
    Also bleibt mir nur der Vorteil einer einfachen Buchführung?
    Oder was hätte der Freiberuf noch für Vorteile?

    Danke schon mal im Vorraus.
    Mfg

  2. #2
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    Der Freiberufler muss genauso Buchführung machen wie der (Klein-)Gewerbetreibende. Das einzige ist wirklich die Gewerbesteuer und die wäre für dich ja völlig irrelevant wenn du die KU-Regelung in Anspruch nehmen willst und dauerhaft unter 17500 € Umsatz bleibst.
    Vorteil des Gewerbes: Man kann seinen Gewerbschein problemlos erweitern lassen (oder gleich reinschreiben) wenn man Sachen anbieten will die nicht mehr unter die Freiberuflichkeit fallen. Das geht gerade beim "Webdesigner" ganz schnell...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
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    Zitat Zitat von r4pid Beitrag anzeigen
    Laut Wikipedia ist man als Diplom Informatiker aber auch Freiberufler.
    Nicht unbedingt. Kommt auf die Tätigkeit an, nicht den Titel. Die Entsceidung trifft immer das Finanzamt.

    Ich hab nen Bachelor Abschluss in Informatik...heißt das ich kann Webdesign als Freiberufler ausüben?
    Wenn du _reine_ Designleistungen anbietest, ja. Heisst aber auch: keinerlei gewerbliche Leistungen. Als kein Hosting etc., keine Druckabwicklung usw.

    Dann hab ich hier gelesen, dass man als Freiberufler keine Gewerbesteuer bezahlen muss und ein Kleingewerbe anmelden kann.
    Kein "Kleingewerbe", ein FB meldet ja eben kein Gewerbe an. Aber von der rein umsatzsteuerrelevanten (!) Kleinunternehmerregelung können auch Freiberufler gebrauch machen.

    Also Freiberufler und Kleingewerbe widerspricht sich nicht obwohl ein Freiberufler gar kein Gewerbetreibender ist?!
    Begriffsverwirrung, s.o.

    Ein Vorteil ist, dass man keine Gewerbesteuer bezahlen muss, die entfällt aber doch eh unter 25.000 €
    24.500,- Euro Gewinn

    und mit nem Kleingewerbe bin ich ja auf 17.500 € begrenzt?
    Kleinunternehmerregelung, 17.500 Euro Umsatz.

    Also bleibt mir nur der Vorteil einer einfachen Buchführung?
    Da gibt es überhaupt keine großen Unterschiede.

    Oder was hätte der Freiberuf noch für Vorteile?
    Keine Kammerzugehörigkeit, kein Gewerbemüll, mehr Freiheiten bei der Nutzung von Mietwohnungen, für bestimmte FB Betriebsausgabenpauschalen (für dich allerdings nicht).

    copy

  4. #4
    TP-Senior Aldeyn macht alles soweit korrekt
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    Zunächst kurz zum Freiberufler: Du bist Freiberufler genau dann, wenn Du nach Wissen und Handeln freiberuflich bist. Das bedeutet, daß Du das Wissen eines als freiberuflich anerkannten Berufszweiges haben mußt und auch entsprechend handeln muß. Als Diplom-Informatiker kannst Du die Freiberuflichkeit über den "IT-Ingenieur" erhalten. Das heißt, Du wirst als Ingenieur (bzw. nahe dem Ingenieur) anerkannt. Du mußt dann ein ingenieuerswissenschaftliches Studium (Dipl.-Inform.) nachweisen und ingenieursmäßig handeln. Das bedeutet, daß Du beim Webdesign entsprechend in Phasen arbeiten mußt. Einschlägige Seiten beraten Dich da sicher gut. Nur soviel: Planungsphase, Konstruktionsphase (Implementierung) und Evaluationsphase (Testen). Ingenieuere installieren dann auch das Produkt bei Firmen und überwachen die Benutzung, also kannst Du auch Software installieren und Betreiben.

    Bei Webdesigner kommt es aber schnell dazu, daß Du nicht ingenieursmäßig tätig bist. In dem Moment entfällt die Freiberuflichkeit. Da ist also Vorsicht angesagt.

    Zum Kleingewerbe: Ich bevorzuge die Bezeichnung Kleinunternehmer, da diese den Sachverhalt korrekter erfaßt. Sowohl Gewerbetreibende als auch Freiberufler können diesen Status in Anspruch nehmen.

    Als Freiberufler hast Du viele Vorteile, die hauptsächlich bei hohen Umsätzen interessant werden. Beispielsweise kannst Du immer eine EÜR machen, während Gewerbetreibende ab einem bestimmten Umsatz doppelte Buchführung machen müssen. Als Kleinunternehmer überschreitest Du diese Umsätze meist nicht, aber das kann sich ja ändern.

    Was den Bachelor in Informatik angeht: Inwieweit dies dem Diplom äquivalent ist, wage ich nicht zu beurteilen. Ich vermute allerdings (da die Freiberuflichkeit sich auf die Wissenschaft bezieht), daß Du einen Master-Abschluß brauchst, um Freiberufler zu sein.

  5. #5
    TP-Senior Aldeyn macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Nicht unbedingt. Kommt auf die Tätigkeit an, nicht den Titel. Die Entsceidung trifft immer das Finanzamt.
    Einspruch: Es kommt auf Tätigkeit und Ausbildungsstand an. Der Ausbildungsstand ist nämlich entscheidend, ob Du überhaupt zu den Katalogberufen oder einem verwandten Beruf gehörst... und das würde ich beim Bachelor in Informatik anzweifeln. Erst wenn der Ausbildungsstand paßt, stimmt Deine Aussage.

    Der Titel ist zwar nicht die einzige Möglichkeit, den Ausbildungsstand nachzuweisen... aber doch die einfachste.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Aldeyn Beitrag anzeigen
    Einspruch: Es kommt auf Tätigkeit und Ausbildungsstand an.
    Im Allgemeinen ja, aber hier ging's ja konkret um die Aussage, dass der "Diplom Informatiker" FB sei.

    Abgesehen davon kann bspw. auch ein Künstler ohne jegliche formale Ausbildung als FB anerkannt werden, wenn er nachweisen kann dass er künstlerisch arbeitet - etwa durch Ausstellungen, die Vertretung durch Galeristen etc.

    copy

  7. #7
    TP-Senior Aldeyn macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Im Allgemeinen ja, aber hier ging's ja konkret um die Aussage, dass der "Diplom Informatiker" FB sei.
    Okay, dann hast Du völlig recht. Bei ihm ging es aber auch um seinen eigenen Abschluß (Bachelor), bei dem die Gleichwertigkeit mit dem Diplom möglicherweise nicht gegeben ist. Gleichwertig ist meiner Meinung nach nur der Master.

    Abgesehen davon kann bspw. auch ein Künstler ohne jegliche formale Ausbildung als FB anerkannt werden, wenn er nachweisen kann dass er künstlerisch arbeitet - etwa durch Ausstellungen, die Vertretung durch Galeristen etc.
    Dann entspricht der "Ausbildungsstand" einem Katalogberuf, nämlich dem Künster oder wie der im Katalog genannt wird.

  8. #8
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    Zitat Zitat von Aldeyn Beitrag anzeigen
    Okay, dann hast Du völlig recht. Bei ihm ging es aber auch um seinen eigenen Abschluß (Bachelor), bei dem die Gleichwertigkeit mit dem Diplom möglicherweise nicht gegeben ist. Gleichwertig ist meiner Meinung nach nur der Master.
    Das ist jetzt zwar OT, aber das ist genau das Problem des Bachelor: Dass alle möglichen Leute ihn irgendwie für 'minderwertig' halten. Und nein, der Master entspricht nicht dem Diplom. Das hat aber auf die Freien Berufe gar keine Auswirkungen, kein Grund also, hier die Pferde scheu zu machen.

    Dann entspricht der "Ausbildungsstand" einem Katalogberuf, nämlich dem Künster oder wie der im Katalog genannt wird.
    Das hat hier mit einem "Ausbildungsstand" nichts zu tun, sondern mit der Tätigkeit.

    § 1 Abs. 2 PartGG sagt deutlich:

    "Die freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt."

    Fettung von mir. "Oder" - nicht "und".

    Um zu Texter zu werden, gibt es überhaupt keine Ausbildung, trotzdem sind Texter Freiberufler. Selbst dann, wenn die einzige Ausbildung, die sie mal gemacht haben, eine zum Gerüstbauer war. Genauso wenig gibt es eine Ausbildung zum Schriftsteller ... Den "Ausbildungsstand" kann mich sich hier also getrost schenken.

    copy

  9. #9
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Das ist jetzt zwar OT, aber das ist genau das Problem des Bachelor: Dass alle möglichen Leute ihn irgendwie für 'minderwertig' halten. Und nein, der Master entspricht nicht dem Diplom. Das hat aber auf die Freien Berufe gar keine Auswirkungen, kein Grund also, hier die Pferde scheu zu machen.
    Der Bachelor ist zwar ein berufsqualifizierender Anschluß, aber nicht dem Diplom äquivalent. Dem Diplom gleichgestellt ist der Abschluß Master. Bisher bin ich davon ausgegangen, daß man zur freiberuflichen Arbeit einen Diplom-Abschluß oder gleichwertig (wissensgleich) benötigt... jedenfalls im Fall der Informatik. Dr. Grunewald schreibt dazu unter http://www.dr-grunewald.de/freiberuf...utodidakt.html, daß man die Kenntnisse eines Diplom-Informatiker nachzuweisen habe. Alle mir bekannten Diplom-Abschlüsse sind durch eine Kombination aus Bachelor und konsekutivem Master ersetzt worden. Daraus schließe ich, daß man den Master benötigt. Ein Referenzurteil gibt es dazu vermutlich nicht, es könnte also auch mit einem Bachelor möglich sein. Ich würde es allerdings nicht versuchen, weil mir die Gefahr zu hoch wäre...

    Das hat hier mit einem "Ausbildungsstand" nichts zu tun, sondern mit der Tätigkeit.

    [...]

    Um zu Texter zu werden, gibt es überhaupt keine Ausbildung, trotzdem sind Texter Freiberufler. Selbst dann, wenn die einzige Ausbildung, die sie mal gemacht haben, eine zum Gerüstbauer war. Genauso wenig gibt es eine Ausbildung zum Schriftsteller ... Den "Ausbildungsstand" kann mich sich hier also getrost schenken.
    Das stimmt, war unglücklich ausgedrückt von mir. Im Falle der Informatik geht es aber tatsächlich auch um den Ausbildungsstand. Unter obigem Link von Dr. Grunewald findet man genau diese Angabe. Du hast allerdings recht, daß dies nicht auf alle freien Berufe zutrifft.

    Sorry für OT. Ich halte mich jetzt zurück...

  10. #10
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    Zitat Zitat von Aldeyn Beitrag anzeigen
    Der Bachelor ist zwar ein berufsqualifizierender Anschluß, aber nicht dem Diplom äquivalent. Dem Diplom gleichgestellt ist der Abschluß Master.
    Nö. Dem (FH)-Diplom gleich gestellt ist der Bachelor:

    "Bachelor-Abschlüsse verleihen grundsätzlich dieselben Berechtigungen wie Diplomabschlüsse an Fachhochschulen. Die KMK hat im Jahr 1999 noch explizit festgehalten, dass das Diplom (FH) dem im Ausland verbreiteten vierjährigen Bachelor honours (vgl. unten) entspricht (zu trennen von anderen Bachelor-Varianten)."

    http://de.wikipedia.org/wiki/Bachelo...schl.C3.BCssen

    Und für die Zulassung zu einem postgradualen Masterstudiengang sind sowohl der Bachelor als auch das Diplom möglich.

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