Der Freiberufler muss genauso Buchführung machen wie der (Klein-)Gewerbetreibende. Das einzige ist wirklich die Gewerbesteuer und die wäre für dich ja völlig irrelevant wenn du die KU-Regelung in Anspruch nehmen willst und dauerhaft unter 17500 € Umsatz bleibst.
Vorteil des Gewerbes: Man kann seinen Gewerbschein problemlos erweitern lassen (oder gleich reinschreiben) wenn man Sachen anbieten will die nicht mehr unter die Freiberuflichkeit fallen. Das geht gerade beim "Webdesigner" ganz schnell...


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Dem (FH)-Diplom gleich gestellt ist der Bachelor: