Verstehe ich das richtig: Du betreibst ein Gewerbe, das aber gar nicht auf deinen Namen angemeldet ist, sondern auf den deiner Mutter? Du weisst hoffentlich, dass das illegal ist? Wenn das aus steuerlichen Gründen gemacht wurde und auffliegt, wird's sehr unangenehm.
Dann wäre die KU-Regelung seit dem 1.1.2011 weggefallen. Wie hoch war der Umsatz in 2009?Der Jahresumsatz 2010 beträgt 26.000 €.
Die gehören aber nicht zum Jahresumsatz 2010.Wovon 2 Rechnungen im neuen Jahr 2011 im Januar gestellt wurden sind. (10.5000 €)
Deine Mutter zählt weiterhin als Kleinunternehmerin. Sofern 2009 die anteilige Umsatzgrenze eingehalten wurde (3 Monate = 1458,33 Euro).Zähle ich demnach weiter als Kleinunternehmen?
Wenn du ein Gewerbe betreibst, das auf deine Mutter angemeldet ist und du keine Einkommensteuern auf den Gewinn abführst, sofern du das müsstest, dann wirst du, wenn das auffliegt, Steuern nachzahlen müssen. Und nicht zu knapp. Von einer oder mehreren Strafen (einmal wegen der fehlenden Gewerbeerlaubnis, zum anderen wegen Steuerhinterziehung) ganz abgesehen.Muss ich für das Jahr 2010 Ust (Steuen) nachzahlen?
Indem du ein Gewerbe anmeldest.Wie kann ich als Kleinunternehen weiter arbeiten?
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