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Thema: Kleingewerbe im Verbund - wie benennen?

  1. #1
    TP-Newbie
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    Question Kleingewerbe im Verbund - wie benennen?

    Hallo,

    ich möchte gern ein Kleingewerbe gründen. Hier die Fakten/Infos:
    Ich möchte mich Zwecks "Wiedererkennungswert" einem Verbund (Xxxxarche) anschließen.
    Wir wohnen auf einem landwirtschaftl. Anwesen (landwirtsch. ist stillgelegt), einem Hof.
    Erbaut wurde dieser von einem Herrn Moppel (Vorfahr).
    Nun möchte ich das Ganze irgendwie bündeln in der Art:

    "Xxxxarche Moppelhof
    Lola Lustig
    Mustergasse 23
    Musterdorf"

    Ich habe nun schon oft gelesen, dass man als einzelner nicht eingetragener Unternehmer keine Fantasienamen nutzen darf.
    Fällt auch diese o.g. Bezeichnung unter Fantasiename? Es ist doch eher ein Hinweis auf den Verbund (mit der Xxxxarche) und dem Standort (Moppelhof).
    Kann mir jemand sagen wie es sich hier verhält, bzw wer genau mir hier Auskunft geben kann?

    Gruß
    Nic

  2. #2
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von Nic_77 Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich möchte gern ein Kleingewerbe gründen.
    Du möchtest ein Gewerbe anmelden und von der umsatzsteuerlich relevanten Kleinunternehmerregelung gebrauch machen?

    http://www.traum-projekt.com/forum/1...ternehmer.html

    Hier die Fakten/Infos:
    Ich möchte mich Zwecks "Wiedererkennungswert" einem Verbund (Xxxxarche) anschließen.
    Den Teil verstehe ich noch nicht. Was bedeutet "anschließen"?

    "Xxxxarche Moppelhof
    Lola Lustig
    Mustergasse 23
    Musterdorf"

    Ich habe nun schon oft gelesen, dass man als einzelner nicht eingetragener Unternehmer keine Fantasienamen nutzen darf.
    Doch, aber zusätzlich zu deinem Namen. So wie oben geht es also.

    copy

  3. #3
    TP-Newbie
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Den Teil verstehe ich noch nicht. Was bedeutet "anschließen"?
    Das ist ein bisl schwer das so zu erklären. Ich denke man kann es am besten mit dem BIO-Siegel vergleichen. Man läßt sich dort eintragen und darf - wenn man die vorgegebenen Richtlinien und Auflagen erfüllt- das Logo Xxxxarche führen. Somit hat der Verbraucher über die Qualität dessen was er kauft schon eine gewisse Vorstellung, auch wenn er mich (mein Unternehmen) noch nicht kennt.

    Kleingewerbe deshalb weil ich im Nebenerwerb/Teilzeitbereich bleiben möchte.

    Gruß
    Nic

  4. #4
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    Zitat Zitat von Nic_77 Beitrag anzeigen
    Das ist ein bisl schwer das so zu erklären. Ich denke man kann es am besten mit dem BIO-Siegel vergleichen. Man läßt sich dort eintragen und darf - wenn man die vorgegebenen Richtlinien und Auflagen erfüllt- das Logo Xxxxarche führen. Somit hat der Verbraucher über die Qualität dessen was er kauft schon eine gewisse Vorstellung, auch wenn er mich (mein Unternehmen) noch nicht kennt.
    O.k., so lange du nicht wirtschaftlich mit denen verquickt bist, sonst wäre es eine Gesellschaft, egal welcher Art, im Zweifel eine GbR.

    Kleingewerbe deshalb weil ich im Nebenerwerb/Teilzeitbereich bleiben möchte.
    Schau' dir mal die FAQ an - die Kleinunternehmerregelung ist nur umsatszteuerlich relevant, und Gewerbe ist Gewerbe, da gibt es keine unterschiedlichen Gewerbescheine oder so etwas.

    copy

  5. #5
    TP-Newbie
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Schau' dir mal die FAQ an - die Kleinunternehmerregelung ist nur umsatszteuerlich relevant, und Gewerbe ist Gewerbe, da gibt es keine unterschiedlichen Gewerbescheine oder so etwas.

    copy
    Ähm...ja. Ich dachte deswegen an Kleingewerbe weil ich ja außer den Futterkosten u bisl Büromaterial ja keine Ausgaben hab. Wasserkosten u evtl mal Strom läuft ja alles über den Hauszähler und läßt sich nicht raus rechnen. Deshalb dachte ich, ich spar mir den Papierkram mit Buchführung ect. Eine einfache Einnahmen/Überschußrechnung wäre denke ich das praktischste.

    Gruß
    Nic

  6. #6
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von Nic_77 Beitrag anzeigen
    Ähm...ja. Ich dachte deswegen an Kleingewerbe
    *räusper*

    weil ich ja außer den Futterkosten u bisl Büromaterial ja keine Ausgaben hab.
    Wasserkosten u evtl mal Strom läuft ja alles über den Hauszähler und läßt sich nicht raus rechnen. Deshalb dachte ich, ich spar mir den Papierkram mit Buchführung ect.
    Nö, Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen musst du schon trotzdem, ohne Papierkram und Belege strukturiert aufheben usw. geht's nicht.

    Eine einfache Einnahmen/Überschußrechnung wäre denke ich das praktischste.
    Hat aber mit der KU-Regelung nichts zu tun. Lies halt jetzt mal die FAQ anstatt hier weiter im Nebel rum zu stochern.

    copy

  7. #7
    TP-Newbie
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Hat aber mit der KU-Regelung nichts zu tun. Lies halt jetzt mal die FAQ anstatt hier weiter im Nebel rum zu stochern.

    copy
    Sorry, aber ich weiß nicht wo ich hier im Nebel rumstocher. Ich habe die FAQ's gelesen und nichts gefunden was ich nicht schon wußte! Ich habe ja geschrieben dass ich mich bereits für's Kleingewerbe entschieden habe....
    Meine ursprüngliche Frage bezog sich auf die Bezeichnung meines Unternehmens.

  8. #8
    TP-Moderator Avatar von UweB
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    Ich habe ja geschrieben dass ich mich bereits für's Kleingewerbe
    Ja, und copy versucht dir zu erklären, dass es kein Kleingewerbe gibt, du aber wahrscheinlich die Kleinunternehmerregelung meinst.
    Ich dachte deswegen an Kleingewerbe weil ich ja außer den Futterkosten u bisl Büromaterial ja keine Ausgaben hab. Wasserkosten u evtl mal Strom läuft ja alles über den Hauszähler und läßt sich nicht raus rechnen. Deshalb dachte ich, ich spar mir den Papierkram mit Buchführung ect.
    Diese Aussage lässt auf ein sehr verbreitetes Missverständnis de KU-Regelung schließen. Tatsächlich gibt es keinen Zusammenhang zwischen KU und Art der Buchführung. Deshalb copys gut gemeinter Rat: Lies bitte noch einmal die FAQ´s zum Thema.

  9. #9
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    Hallo,

    Meine ursprüngliche Frage bezog sich auf die Bezeichnung meines Unternehmens.
    Hier wird wieder Gewerbe und Firma vermischt.

    Wenn du ein Gewerbe anmeldest, bist du der Gewerbetreibene Max Mustermann. Du hast keine Firma und du bist auch nicht berechtigt einen Firmenamen zu führen.

    Wenn du eine Firma mit einem Firmennamen betreiben willst, mußt du zum Notar, der dir den Namen entsprechend ins Register einträgt. Im zweiten Schritt meldet dann die Firma das Gewerbe an, so das der Firmenname im Gewerbeschein steht.

    Gruß Neffe

  10. #10
    TP-Senior
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    Zitat Zitat von Nic_77 Beitrag anzeigen
    Eine einfache Einnahmen/Überschußrechnung wäre denke ich das praktischste.
    Die EÜR darfst Du immer dann machen, wenn Deine Umsätze 50.000 Euro und Dein Gewinn 500.000 Euro nicht überschreiten. Das hat mit der Kleinunternehmerregelung (Umsätze bis 17.500 Euro) also wenig zu tun.

    Zitat Zitat von neffe Beitrag anzeigen
    Wenn du ein Gewerbe anmeldest, bist du der Gewerbetreibene Max Mustermann. Du hast keine Firma und du bist auch nicht berechtigt einen Firmenamen zu führen.
    Trotzdem ist er berechtigt, seinem Namen einen Phantasienamen beizustellen, solange es keine Verwechslungen dadurch gibt. Also

    Microsoft Corporation
    Max Mustermann
    Musterstraße 1
    12345 Musterstadt

    geht definitiv nicht. Wenn er aber sowas will wie

    Super-IT-Master
    Max Mustermann
    Musterstraße 1
    12345 Musterstadt

    ist das vermutlich zulässig. Jedenfalls ist es generell unbedenklich, einen Phantasienamen zusätzlich zu verwenden.

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