Keinen, die KU-Regelung betrifft nur die Umsatzsteuer.
Hallo,
wenn ich Einzelunternehmer bin und unter den Grenzen des Kleinunternehmers kann ich doch wählen ob ich mich als Kleinunternehmer behandeln lassen will oder nicht.
Das einzige was ich aber als Unterschied ansehe ist ob man Umsatzsteuer ausweisen / absetzen kann oder nicht. Angenommen ich wähle beim KU dass ich die Umsatzsteuer ausweisen/absetzen möchte, was wäre dann noch der Unterschied?
Danke,
U.
Keinen, die KU-Regelung betrifft nur die Umsatzsteuer.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Und nochmal ganz deutlich: das geht nicht. Wenn Du die Umsatzsteuer ausweist, bist Du eben genau kein KU mehr. Dieser Verzicht auf die KU-Regelung kann auch implizit gemacht werden (also einfach USt ausweisen und Voranmeldungen abgeben), man ist aber 5 Jahre an diese Entscheidung gebunden.
Richtig. Die Nichterhebung der Umsatzsteuer hat auch zur Folge, dass man keine (anfangs) monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben und keine Umsatzsteuervorauszahlungen leisten muss, sowie dass die Buchhaltung etwas einfacher ist.
Die Nichterhebung der Umsatzsteuer hat aber je nach Kunde und Art deines Unternehmens verschiedene, sowohl positive, als auch negative wirtschaftliche Auswirkungen sowohl für dich, als auch für deine Kunden.
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