Der Weg dazu ist ein ganz normal angemeldetes Gewerbe.
Na dann los und viel Spaß![]()
Also Grundsätzlich ist die Fotografie mein Hobby. Ich habe hin und wieder die Möglichkeit, mit meinem Hobby, etwas Geld zu verdienen. Und die Fotografie bleibt auch weiterhin mein Hobby. meine Haupteinnahmequelle bleibt ein 100% Job.
Und das ihr mich nicht falsch versteht, mein Ziel mit der Anmeldung des Gewerbes war es nicht, irgendwelche Steuervorteile zu erhalten. Es geht wirklich darum, das ich ca. 1000$ im Jahr einnehmen könnte, und das möchte ich hiermit ganz "legal" machen. Denn es spricht sich ja schnell mal was rum, hier bei mir im Dorf. Und ich will auf jeden Fall keine Probleme bekommen.
Der Weg dazu ist ein ganz normal angemeldetes Gewerbe.
Na dann los und viel Spaß![]()
Und das habe ich doch "glaube ich" ^^
Ich habe ein Kleingewerbe ohne Umsatzsteuer oder die Berechnung von MwStr. Ich kann bis 17.500€ im Jahr einnehmen. Das ist doch ein ganz normales Gewerbe, oder nicht?
1. Du solltst es nicht abmelden, wenn Du wirklich Gewinne erzielen möchtest.
2. Du solltst es abmelden, wenn Du nur vorhast die Kosten für Deine Hobby zum Senken der Steuerlast zu nutzen.
Wenn Du nur einen bestimmten Teil Deiner Ausgaben als Betriebskosten geltend machst und somit die meisten Jahre in der Gewinnzone bleibst besteht kein Problem.
Wenn Du z.Bsp im Auftrag eine Hochzeit fotografierst und dem Brautpaar einen Satz DVD brennst und einige Bilder auf hochwertiges Papier druckst, dann spricht nichts dagegen dieses Material (Rohlinge, Papier) als Betriebskosten anzusetzen.
Das teure Makro-Objektiv welches Du für Dein Hobby unbedingt möchtest hat aber in den Betriebsausgaben nichts verloren.
Dann hast Du am Ende des Jahres fast immer einen leichten Gewinn.
So kannst Du ein paar Euro dazu verdienen und das Finanzamt ist auch zufrieden.
PS.: Für die EÜR zu empfehlen http://www.easyct.de/news.php
Geändert von Frangulus (04.02.2011 um 19:47 Uhr) Grund: PS
Grüße aus dem Odenwald
Thomas
Genau, jetzt wo hier solch ein Programm erwähnt wird. Wie protokolliere ich das mit den Einnahmen korrekt? Ich habe das Finanzamt gefragt, eine Existenzgründer Hotline, die Handwerkskammer. Keiner konnte mir das sagen.
Wenn mir jemand 100€ bar für ein paar Fotos gibt, wie halte ich das Fest? Ein Quittungsblock scheint ja nicht zu klappen. Was ist die einfachste Methode? So das ich den kram dann Ende Jahres einfach meinem Steueranwalt geben kann der meine Einkommenssteuer macht.
Du kannst ihm eine Quittung ausstellen. Für dich selbst musst du die Einnahme einfach nur aufzeichnen, mit Datum, Kunde und Betrag.
Da müsste dann also dich auch ein Quittungsblock gehen? Das wäre doch schlicht und einfach und den Block kann ich dann einfach bei meinem Steueranwalt abgeben so wie er ist. Oder?
Das Programm Frangulus schaut echt gut aus, jedenfalls relativ einfach. Damit kann ich ja meine Einnahmen einfach Protokollieren und dann ausdrucken und diese dann abgeben, oder?
Wenn dein Kunde keine Quittung will, brauchst du den Quittungsblock nicht. Du musst einfach nur aufschreiben, z.B. in einer Excel-Tabelle, oder auf Papier, soundsovielter, Kunde F, bar x Euro erhalten, maximal noch wofür, also was die Leistung war. Der Betrag geht dann so in die EÜR ein, wenn sie erstellt wird.
So einfach? Im Grunde nichts leichter als das, einfach Aufschreiben wie viel und für was und gut ist. Sicherheitshalber kauf ich mir bei Gelegenheit dann noch nen Quittungsblock falls ja ein Kunde doch mal eine Rechnung will und gut ist.
Danke!
Geändert von Chasm (04.02.2011 um 22:27 Uhr)
Das war bisher nur die Einnahmeseite. Und wenn du gewerbliche Kunden hast, musst du denen auch eine ordentliche Rechnung ausstellen, wenn sie eine wollen. Dann reicht die Quittung nicht.
Du musst aber auch deine Ausgaben dokumentieren. Mit Rechnungen und Kontoauszügen.
Und immer daran denken, dass deine Aufzeichnungen so gestaltet sind, dass ein Außenstehender daraus schlau wird.
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