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Thema: Kleingewerbe und viele Fragen...

  1. #1
    TP-Junior
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    Kleingewerbe und viele Fragen...

    Hallo!

    Ich habe gegen Ende letzten Jahres ein Gewerbe angemeldet. Es geht um ein sehr kleines Gewerbe was ich hin und wieder ausübe, da ich zudem einen 100% Job besitze. Ich bin also nebenbei als Fotograf tätig und rechne so mit ca. 10-20 kleinen Aufträgen im Jahr. Ich Rechne vorerst mit einem Verdienst von ca. 1000€ im Jahr, vielleicht auch etwas darüber, mehr nicht. Es geht eigentlich mehr darum, mir mein Hobby die Fotografie etwas zu finanzieren und mit Kamera & Co mal hier und da etwas Geld zu verdienen. Ich möchte aber zugleich die Chance nutzen um Equipment wenn Möglich abzusetzen bzw. Abschreiben zu lassen.

    - Es kann aber auch sein das ich ein ganzes Jahr nichts einnehme, könnte das ein Problem sein?

    - Bei mir kommt am Ende des Jahres die Gewinnüberschussrechnung wie das mir gesagt wurde, wie funktioniert das genau? Bei mir wird es ziemlich sicher so sein das ich auf jeden Fall mehr im Jahr ausgebe wie ich durch das Kleingewerbe einnehme. Über das Jahr hinweg gebe ich sicher an die 5000€ dafür aus, und die 1000€ die ich "vielleicht einnehme unterstützen mich bei den kosten ja allerhöchstes. Also ich werde mit meinem Gewerbe vermutlich keinen Gewinn erzielen, jedenfalls die kommenden Jahre nicht.

    - Wie funktioniert das mit "von der Steuer absetzen lassen" bzw. abschreiben lassen? Ich behalte sämtliche Rechnungen von allem was ich in meinem Gewerbe gebrauchen kann, von CD Rohlingen bis hin zu Druckerpapier/-patronen und natürlich sämtliches Kamera Equipment. Kann ich auch das alles absetzen lassen oder nur einen Teil? Wer entscheidet was in mein Gewerbe passt und was nicht bzw. was ich absetzen lassen kann und was nicht? Wenn ich das ganze Jahr nichts eingenommen habe, wirkt sich das dann darauf aus? Im Grunde könnte ja jeder einfach mal schnell ein Kleingewerbe anmelden und alles mögliche versuchen abschreiben zu lassen, von Auto bis hin zu Möbel u.s.w aber macht nicht einmal was mit dem angemeldeten Gewerbe.

    - Für diese 10-20 Aufträge im Jahr finde ich es etwas übertrieben die dicke Buchhaltung raus hängen zu lassen oder mit komplizierten Programmen die Rechnungen zu schreiben. Kann ich auch einfach mit einem schlichten Quittungsblock arbeiten? Diesen gebe ich dann einfach Ende des Jahres zusammen mit den anderen unterlagen für die Einkommenssteuer an den Anwalt/Steuerbearbeiter. Aber das wäre wohl vermutlich zu einfach, oder?

    Ich wäre euch wirklich dankbar wenn ihr mir darauf ein paar Antworten geben könntet. Danke!

  2. #2
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von Chasm Beitrag anzeigen
    Es geht eigentlich mehr darum, mir mein Hobby die Fotografie etwas zu finanzieren und mit Kamera & Co mal hier und da etwas Geld zu verdienen.
    Ja, klar. Das Finanzamt ist nicht doof. Wenn die genau den Eindruck haben, dass du das machst, was du hier schilderst, zahlst du jeden Cent an das FA zurück, den du vorher an Steuern gespart hast. Dazu kommt ggf. ein Strafverfahren wegen Steuerbetrugs. Das Finanzamt finanziert nicht dein Hobby.

    Ich möchte aber zugleich die Chance nutzen um Equipment wenn Möglich abzusetzen bzw. Abschreiben zu lassen.
    Siehe oben.

    - Es kann aber auch sein das ich ein ganzes Jahr nichts einnehme, könnte das ein Problem sein?
    Im ersten Jahr vielleicht noch nicht, aber das dicke Ende kommt gewiss.

    - Bei mir kommt am Ende des Jahres die Gewinnüberschussrechnung wie das mir gesagt wurde,
    Einnahmeüberschussrechnung.

    wie funktioniert das genau?
    Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn (oder Verlust). Bei dir also Verlust. Der mindert dann deine Einkommensteuerlast. Und genau da wird es dann illegal, weil du deine Steuerlast in betrügerischer Absicht minderst, mit anderen Worten, Steuerverkürzung betreibst.

    Bei mir wird es ziemlich sicher so sein das ich auf jeden Fall mehr im Jahr ausgebe wie ich durch das Kleingewerbe einnehme.
    Vergiss es. Das geht vielleicht ein Jahr, vielleicht zwei Jahre, vielleicht auch drei und dann wird das Finanzamt misstrauisch und du hast einen Steuerprüfer im Haus.

    Über das Jahr hinweg gebe ich sicher an die 5000€ dafür aus, und die 1000€ die ich "vielleicht einnehme unterstützen mich bei den kosten ja allerhöchstes. Also ich werde mit meinem Gewerbe vermutlich keinen Gewinn erzielen, jedenfalls die kommenden Jahre nicht.
    Dann ist es auch kein Gewerbe. Sondern, wie du ja selbst schreibst, der Versuch, dir ein teures Hobby irgendwie vom Staat bezuschussen zu lassen.

    - Wie funktioniert das mit "von der Steuer absetzen lassen" bzw. abschreiben lassen?
    Gar nicht. Es gibt weder "absetzen" noch abschreiben lassen". Betriebsausgaben mindern dein zu versteuerndes Einkommen, höherwertige Anschaffungen nicht auf einen Schlag, die musst du (selbst) über die Nutzungsdauer abschreiben. Aber eigentlich ist das alles wurscht, denn dein Vorhaben wird scheitern.

    Ich behalte sämtliche Rechnungen von allem was ich in meinem Gewerbe gebrauchen kann, von CD Rohlingen bis hin zu Druckerpapier/-patronen und natürlich sämtliches Kamera Equipment. Kann ich auch das alles absetzen lassen oder nur einen Teil?
    Du kannst bei der Gewinn- und Verlustrechnung nur als Ausgabe geltend machen, was auch eine Betriebsausgabe ist, nicht wahllos 'alles mögliche'. Und deine Privatnutzung musst du sowieso rausrechnen, auch die ist - natürlich - keine Betriebsausgabe.

    Wer entscheidet was in mein Gewerbe passt und was nicht bzw. was ich absetzen lassen kann und was nicht?
    Das Finanzamt.

    Wenn ich das ganze Jahr nichts eingenommen habe, wirkt sich das dann darauf aus?
    Das wirkt sich dann so aus, dass du einen Verlust erzielst.

    Im Grunde könnte ja jeder einfach mal schnell ein Kleingewerbe anmelden und alles mögliche versuchen abschreiben zu lassen, von Auto bis hin zu Möbel u.s.w aber macht nicht einmal was mit dem angemeldeten Gewerbe.
    Ja, und genau deshalb guckt das Finanzamt auch sehr genau hin, was du da treibst.

    - Für diese 10-20 Aufträge im Jahr finde ich es etwas übertrieben die dicke Buchhaltung raus hängen zu lassen oder mit komplizierten Programmen die Rechnungen zu schreiben. Kann ich auch einfach mit einem schlichten Quittungsblock arbeiten?
    Nein. Du wirst eine Buchführung machen müssen, die ein Außenstehender - das ist dann ein Prüfer des Finanzamtes - versteht.

    Diesen gebe ich dann einfach Ende des Jahres zusammen mit den anderen unterlagen für die Einkommenssteuer an den Anwalt/Steuerbearbeiter. Aber das wäre wohl vermutlich zu einfach, oder?
    Mein Tipp: Vergiss das ganze Vorhaben. Melde das Gewerbe wieder ab.

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  3. #3
    TP-Senior
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    Mal ne ganz blöde Frage, die sich mir hier aufgedrängt hat:

    Was wäre, wenn er das Gewerbe zwar angemeldet läßt, aber nicht alle Ausgaben in die EÜR aufnimmt, so daß er nie einen Verlust macht, sondern immer nur den gesamten Gewinn durch Verluste abschöpft.

    Was er davon hätte, liegt für mich klar auf der Hand: Das FA könnte nicht behaupten, er würde Steuerbetrug begehen, denn er macht keine Verluste. Aber er dürfte legal Geld für seine Dienstleistung nehmen, was ich mir ohne Gewerbe problematisch vorstelle.

    Ich bin jetzt nicht in der Situation, aber wäre das nicht eine Idee?

  4. #4
    TP-Veteran Avatar von wildmieze
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    Was wäre, wenn er das Gewerbe zwar angemeldet läßt, aber nicht alle Ausgaben in die EÜR aufnimmt, so daß er nie einen Verlust macht, sondern immer nur den gesamten Gewinn durch Verluste abschöpft.
    Solange diese Ausgaben auch tatsächlich Betriebsausgaben sind, klar.

    Was er davon hätte, liegt für mich klar auf der Hand: Das FA könnte nicht behaupten, er würde Steuerbetrug begehen, denn er macht keine Verluste.
    Wenn seine Ausgaben keine Betriebsausgaben sind, schon - wenn er Gewinn hätte, müsste er darauf evtl. Einkommensteuer zahlen, und die entgeht dann dem Finanzamt ..

    Aber ich würde das Gewerbe auch angemeldet lassen. Sollte er im Extremfall gar keine Betriebsausgaben haben, weil wirklich Alles zum Hobby gezählt wird, hat er doch immerhin trotzdem erstmal 1000 Euro eingenommen, die er sonst nicht hätte

  5. #5
    TP-Moderator Avatar von UweB
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    Ich sehe das Problem nicht ganz so groß.
    Natürlich brauchst du ein Gewerbe, wenn du mit "10-20 Aufträgen" ca. 1000€ Einnahmen machen willst.
    Über das Jahr hinweg gebe ich sicher an die 5000€ dafür aus, und die 1000€ die ich "vielleicht einnehme unterstützen mich bei den kosten ja allerhöchstes. Also ich werde mit meinem Gewerbe vermutlich keinen Gewinn erzielen, jedenfalls die kommenden Jahre nicht.
    Doch du erzielst, einen kleinen Gewinn. Wenn du dir im ersten Jahr für ca. 5000€ eine Kameraausrüstung kaufst, musst du die über sieben Jahre abschreiben. Du kannst also sieben Jahre lang nur 714 € als Ausgaben geltend machen.
    U.U. wird das FA bei so wenigen Aufträgen aber einen Nachweis haben wollen, dass die Ausrüstung nicht privat genutzt wird.

  6. #6
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    Zitat Zitat von UweB Beitrag anzeigen
    U.U. wird das FA bei so wenigen Aufträgen aber einen Nachweis haben wollen, dass die Ausrüstung nicht privat genutzt wird.
    Wobei dann immernoch der Weg über die Privatentnahme bleibt...

  7. #7
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    Zitat Zitat von Chasm Beitrag anzeigen
    Im Grunde könnte ja jeder einfach mal schnell ein Kleingewerbe anmelden und alles mögliche versuchen abschreiben zu lassen, von Auto bis hin zu Möbel u.s.w aber macht nicht einmal was mit dem angemeldeten Gewerbe.
    Hallo,

    ein Tipp dazu:
    http://www.vnr.de/b2b/steuern-buchfu...ebhaberei.html
    http://www.ihk-startup.de/themen-gru.../steuer81.html

    Gerade bei Tätigkeiten die oft als Hobby ausgeübt werden (wie Fotografie) werden die Finanzämter hellhörig.
    Falls sie die Ausgaben bzw. Verluste anerkennen, dann stellen sie den Steuerbescheid nur vorläufig aus. Nach ein paar Jahren ohne Gewinne führt das dann zu Nachforderungen.

  8. #8
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    Du solltest Dir ernsthaft überlegen, ob Dir die Chance auf ein paar Euro Steuerersparnis (viel wird es nicht werden, da Du über mehrere Jahre abschreiben musst und das Geld ja nur vom zu versteuernden Gesamteinkommen abgeht und nicht von der zu zahlenden Steuer) das Risiko eines Strafverfahrens wert sind. Selbst wenn es ohne Strafverfahren ausgeht wird früher oder später mit ziemlicher Sicherheit eine Rückzahlungsforderung vom FA mit entsprechender Verzinsung kommen, dann ist die Ersparnis auch wieder weg.

  9. #9
    TP-Senior
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    Zitat Zitat von ThomasMo Beitrag anzeigen
    Selbst wenn es ohne Strafverfahren ausgeht wird früher oder später mit ziemlicher Sicherheit eine Rückzahlungsforderung vom FA mit entsprechender Verzinsung kommen, dann ist die Ersparnis auch wieder weg.
    Verständnisfrage: Mein Eindruck war es bisher, daß solange eine Tätigkeit Gewinne macht, das FA kein Hobby unterstellen kann. Ist das ein Fehleindruck gewesen?

    Wenn das Equipment ja über viele Jahre abgeschrieben werden muß, so daß die Ausgaben vermutlich unter die erwähnten 1000€ sinken, würde sich ja rechnerisch jedes Jahr ein Gewinn ergeben und somit eine Steuerschuld. Sollte damit nicht dem Gewinnerziehlungsanspruch Rechnung getragen sein?

  10. #10
    TP-Specialist
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    Wenn die Umsätze wirklich kommen, ja. Im Posting des Threadstarters hat sich es aber ja noch so angehört als wolle er Verluste erwirtschaften.

    Wobei ich auch davon ausgehe, dass das FA so oder so einen nicht unerheblichen Anteil privater Nutzung ansetzen wird und die Ausgaben daher auch nicht voll anerkannt werden.

  11. #11
    TP-Senior
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    Zitat Zitat von ThomasMo Beitrag anzeigen
    Wenn die Umsätze wirklich kommen, ja. Im Posting des Threadstarters hat sich es aber ja noch so angehört als wolle er Verluste erwirtschaften.
    Erneutes Lesen des ersten Beitrags läßt bei mir auch diesen Eindruck aufkommen. Allerdings schreibt er auch eher allgemein, insofern gehe ich davon aus, daß die erwähnten 5000€ nicht nur die Ausgaben erfassen, die in direktem Zusammenhang mit Einnahmen sind, sondern auch andere Ausgaben.

    Bei einer Gewerbeanmeldung sollte penibel darauf geachtet werden, nur echte Betriebsausgaben zu erfassen. Das heißt nur Materialkosten für Filme, die bei (bezahlten) Aufträgen verwendet werden. Natürlich kann man auch mal Demoaufnahmen für potentielle Kunden machen, was auch Betriebsausgaben sind. Aber Material für private Aufnahmen sollte auch getrennt abgerechnet werden. Oder, für das FA vielleicht eindeutiger, zwar als Ausgabe erfaßt, aber danach als Privatentnahme (also positiver Umsatz) wieder gegengerechnet werden. Da müßte man mit einem Steuerberater mal drüber reden, der kann da sicher Tips geben.

    Außerdem sollte man die Verwendung des Equipments (Kamera, Stativ etc.) genau auf die Verteilung private/betriebliche Veranlassung prüfen und eine passende Privatentnahme buchen, falls nötig. Auch da kann man sicher Hilfe beim Steuerberater bekommen.

    Isgesamt kommt es aber darauf an, ob langfristig echter Gewerbebetrieb geplant ist, also Gewinnerzielung. In jedem Fall lohnt sich aber ein Besuch beim Steuerberater, um möglichst viele Risiken auszuschließen.

  12. #12
    TP-Junior
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    Hallo,

    du kannst natürlich dein Hobby zum Nebenberuf machen und damit legal etwas Geld verdienen. Dein Hobby finanzieren darfst du dir allerdings nicht, und das wird auf zwei Weisen verhindert:
    1. Erstens kannst du nur solche Ausgaben als Betriebsausgaben ansehen (und damit Umsatzsteuer und Einkommensteuer sparen), die direkt für die Unternehmenstätigkeit verwendet werden. Wenn du deine Fotoausrüstung also auch privat benutzt, kann sie nur zu einem entsprechenden Teil zu deinen Betriebsausgaben beitragen. Das Finanzamt wird da hinterher sein.
    2. Zweitens wird eine unternehmerische Tätigkeit, die langfristig keinen Gewinn abwirft, vom Finanzamt zur Liebhaberei erklärt. Die Umsatzsteuer, die man im Rahmen dieses Unternehmens auf seine Ausgaben erstattet bekommen hat, und gesparte Einkommensteuer ist dann zurückzuzahlen. Dass ein Unternehmen im ersten Jahr kein Gewinn macht, ist keine Seltenheit. Auch für das zweite Jahr wird dir wahrscheinlich noch kein Steuerbetrug vorgeworfen. Danach wird es jedoch eng, und das Finanzamt wird sich langsam wundern. Besonders wenn du trotzdem jedes Jahr hohe Betriebsausgaben hast.


    Wenn du also auf jeden Fall für das Unternehmen mehr ausgeben wirst, als einnehmen, dann ist es nicht sinnvoll, die Sache anzufangen.

    Was die Buchhaltung und das Rechnungen schreiben angeht, muss man als Unternehmer vom ersten Auftrag an eine gewisse Sorgfalt an den Tag legen, da führt kein Weg dran vorbei. Man kann sich das Leben einfacher aber auch teurer machen, wenn man sich einen Buchhalter sucht. Es ist allerdings nicht so kompliziert, wie man vielleicht denkt. Mit ein bisschen Lernaufwand hat man schnell eine Routine raus und dann sind weder Buchungen noch Rechnungen ein Problem.

  13. #13
    TP-Specialist
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    Eigentlich ist längst alles gesagt, nur noch nicht von allen. Ich nehme nicht an, dass der TE sich noch mal meldet.

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  14. #14
    TP-Junior
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    Also erst mal Danke für die Beiträge. Ich habe mal alles durchgelesen und werde nicht ganz schlau draus. Der eine meint ich sollte das gewerbe abmelden, der andere meint ich soll es sein lassen. Das mit dem Abschreiben ist mir nicht so wichtig. Wichtig ist mir einfach das ich etwas Geld einnehmen kann, und das ohne schweren Folgen.

    Ihr wisst wie meine Situation aussieht, was sollte ich denn machen? ca. 1000€ Einnahmen im Jahr, dazu brauche ich doch das Gewerbe, richtig?

    Vielleicht sollte ich es doch lieber abmelden, vorerst.

  15. #15
    TP-Junior
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    Ein Gewerbe angemeldet zu haben ist grundsätzlich erstmal noch kein Verbrechen. Kritisch wird es nur, wenn du über das Gewerbe z.B. steuerliche Vorteile erringst, die dir nicht zustehen – etwa, weil die Ausgaben nicht für das Unternehmen getätigt werden.

    Wenn du nachhaltig, selbständig und mit Gewinnerzielungsabsicht unternehmerisch tätig wirst (und die Tätigkeit gewerblich ist, und nicht freiberuflich), dann musst du ein Gewerbe anmelden bzw. angemeldet haben.

    Wie gesagt, grundsätzlich steht einem Nebenerwerb in Form einer selbständigen Tätigkeit nichts im Wege. Die anfängliche Fehleinschätzung, man könnte seine Fotoausrüstung damit irgendwie finanzieren, kann jedem am Anfang unterlaufen

    Wenn deine Tätigkeit gewerblich ist, mit dem Gewerbeschein auch diese Tätigkeit angemeldet wurde, und du die Absicht hast, diese Tätigkeit auszuführen, würde ich das Gewerbe bestehen lassen und mich unter dieser Prämisse weiter mit der Thematik befassen.

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