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Thema: Zu zweit selbstständig machen.

  1. #1
    TP-Junior Bling2 macht alles soweit korrekt
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    Zu zweit selbstständig machen.

    Hallo Leute,

    Ich und ein Freund wollen uns selbstständig machen. Er ist zurzeit Student und ich bin in einer ganz normalen Firma angestellt. Das sollte auch weiterhin so bleiben, trotz selbstständigkeit.

    Wir möchten Kleidungsstücke verkaufen. Das was uns jetzt noch quält ist die gesellschaftsform? welche wär am sinnvollsten und welche arten gibt es?
    Mann muss doch eine gesellschaft haben weil wir zu zweit sind oder?

    Wie verhält sich das, dass er student ist und ich normaler arbeitnehmer?

    vielen Dank

    gruß

  2. #2
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von Bling2 Beitrag anzeigen
    Wir möchten Kleidungsstücke verkaufen. Das was uns jetzt noch quält ist die gesellschaftsform? welche wär am sinnvollsten und welche arten gibt es?
    Welche Arten es gibt:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsform

    Welche am Sinnvollsten ist, müsst Ihr selbst entscheiden.

    Mann muss doch eine gesellschaft haben weil wir zu zweit sind oder?
    Wenn ihr das zu zweit macht und keine andere Rechtsform wählt, seid Ihr automatisch eine GbR.

    Wie verhält sich das, dass er student ist und ich normaler arbeitnehmer?
    Wie soll sich da was verhalten? Präzisiere bitte deine Frage.

  3. #3
    TP-Junior mbertheau macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Bling2 Beitrag anzeigen
    Wie verhält sich das, dass er student ist und ich normaler arbeitnehmer?
    Das macht nichts. Ihr könnt euch haupt- oder nebenberuflich mit der Gesellschaft beschäftigen. Falls nebenberuflich, hat ein Student z.B. den Vorteil, dass seine Krankenversicherung billig bleibt. Wie lange die Tätigkeit als nebenberuflich ausgeübt gilt, entscheidet in letzter Instanz die Krankenkasse selber, obwohl es natürlich Richtlinien und Vorschriften gibt.

    Für den Arbeitnehmer gilt, dass sein Arbeitgeber ein Anrecht auf seine volle Leistungsfähigkeit während der Arbeitszeit hat. Deswegen möchte der AG regelmäßig von Nebentätigkeiten in Kenntnis gesetzt werden. Verbieten darf er die Nebentätigkeit nicht, er darf aber und wird auch auf der Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten bestehen. Für die volle Leistungsfähigkeit darf man nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten, und Urlaub und dgl. muss zur Erholung genutzt werden. Das bedeutet mindestens, dass sich die Tätigkeit in ihrer Art von dem, was normalerweise auf Arbeit gemacht wird, unterscheiden muss. Für einen Bauarbeiter kann Webseiten designen eher Erholung sein, als für jemanden, der sonst Flash programmiert.
    Markus Bertheau
    Selbständig in Deutschland:
    http://www.markusbe.de/selbstaendig-in-deutschland/

  4. #4
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    Zitat Zitat von mbertheau Beitrag anzeigen
    Falls nebenberuflich, hat ein Student z.B. den Vorteil, dass seine Krankenversicherung billig bleibt.
    Ob das so ist oder nicht, wäre zu klären. Ein familienmitversicherter Student darf nicht mehr als 365,- Euro an Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit erzielen - sonst bleibt die gesetzliche KV nicht nur nicht billig (nämlich gratis), sondern er fliegt raus.

    Aber das sind alles so Fragen, die ohne Input seitens des TE nicht zu klären sind. Daher hatte ich um Präzisierung gebeten.

    copy

  5. #5
    TP-Junior mbertheau macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Ein familienmitversicherter Student darf nicht mehr als 365,- Euro an Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit erzielen - sonst bleibt die gesetzliche KV nicht nur nicht billig (nämlich gratis), sondern er fliegt raus.
    Er kann sich dann aber oft in der studentischen KV versichern lassen, und das ist mit 66 Euro pro Monat billig.
    Markus Bertheau
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  6. #6
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    Zitat Zitat von mbertheau Beitrag anzeigen
    Er kann sich dann aber oft in der studentischen KV versichern lassen, und das ist mit 66 Euro pro Monat billig.
    Wir können ja mal alle Möglichkeiten durchspekulieren...

    copy

  7. #7
    TP-Newbie tjay1980 macht alles soweit korrekt
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    Macht eine GBR auf, wo die Gewinnverteilung festgelegt ist. Ich denke für den Anfang wäre das am besten.

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