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Thema: Warenverkauf bei Eintrag in der Handwerksrolle /Art der Arbeiten als Elektrotechniker

  1. #1
    TP-Newbie
    Registriert seit
    Feb 2011
    Ort
    Solingen
    Beiträge
    1

    Warenverkauf bei Eintrag in der Handwerksrolle /Art der Arbeiten als Elektrotechniker

    Hallo
    Habe nebenberuflich ein Gewerbe als Elektrotechniker und Informationstechniker angemeldet.
    Zusätzlich bin ich in der Handwerksrolle eingetragen.
    Ich bin jedoch nicht im Elektroinstallateurverzeichnis geführt und habe somit keine Konzession. Dies erfordert einen TREI Schein / Werkstattausrüstung / etc. = hohe Kosten
    Da ich nebenberuflich ein parr Euro dazu verdienen, die Vorteile eines Gewerbescheins nutzen und keine Schwarzarbeit machen möchte habe ich diesen Weg gewählt.
    Jetzt zu den Fragen:
    Darf ich mit dem Verkauf von Waren (die ich z.B. aus dem Elektrogrosshandel, oder Lampenherstellern beziehe) mehr Geld verdienen als ich mit Aufträgen für Elektroinstallationen verdiene?
    Da mein eigentliches angemeldete Gewerbe ja die Elektroinstallation und kein Handel ist.
    Der Umsatz soll dabei aber unter den 17500 € liegen damit ich als Kleinunternehmer gelte.

    Welche arbeiten darf ich durchführen ohne die Eintragung ins Elektroinstallateurverzeichnis?
    Installation von Lampen inkl.Kabelweg? Eine bestehende Anlage mit Steckdosen erweitern?
    Einen Herd oder Spülmaschine reparieren? Einen vorhandenen Durchlauferhitzer austauschen? Verlegung von Netzwerkanschlüssen?

  2. #2
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von mirody Beitrag anzeigen
    H
    Da mein eigentliches angemeldete Gewerbe ja die Elektroinstallation und kein Handel ist.
    Du musst deinen Gewerbeschein entsprechend erweitern lassen.

    Welche arbeiten darf ich durchführen ohne die Eintragung ins Elektroinstallateurverzeichnis?
    Ich würde das unbedingt mit der Handwerkskammer klären.

    copy

  3. #3
    TP-Junior
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    12
    Hallo,

    den Warenverkauf kannst du zusätzlich noch in den Gewerbeschein eintragen lassen. das stellt absolut kein Problem dar. Was du ohne Eintragung ins Elektroinstallateurverzeichnis machen darfst, kann ich dir so auch nicht sagen. Da ist der Weg zur Hanwerkskammer der Beste.

    Unter Umständen kommen auf dich je nach Umatz weitere Mitgliedsgebühren der IHK zu, wenn der Handel dann bestimmte Ertragsgrenzen überschreitet.

    Viele Grüße

    Michael Köhler

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