Hallo
Habe nebenberuflich ein Gewerbe als Elektrotechniker und Informationstechniker angemeldet.
Zusätzlich bin ich in der Handwerksrolle eingetragen.
Ich bin jedoch nicht im Elektroinstallateurverzeichnis geführt und habe somit keine Konzession. Dies erfordert einen TREI Schein / Werkstattausrüstung / etc. = hohe Kosten
Da ich nebenberuflich ein parr Euro dazu verdienen, die Vorteile eines Gewerbescheins nutzen und keine Schwarzarbeit machen möchte habe ich diesen Weg gewählt.
Jetzt zu den Fragen:
Darf ich mit dem Verkauf von Waren (die ich z.B. aus dem Elektrogrosshandel, oder Lampenherstellern beziehe) mehr Geld verdienen als ich mit Aufträgen für Elektroinstallationen verdiene?
Da mein eigentliches angemeldete Gewerbe ja die Elektroinstallation und kein Handel ist.
Der Umsatz soll dabei aber unter den 17500 € liegen damit ich als Kleinunternehmer gelte.
Welche arbeiten darf ich durchführen ohne die Eintragung ins Elektroinstallateurverzeichnis?
Installation von Lampen inkl.Kabelweg? Eine bestehende Anlage mit Steckdosen erweitern?
Einen Herd oder Spülmaschine reparieren? Einen vorhandenen Durchlauferhitzer austauschen? Verlegung von Netzwerkanschlüssen?
Hallo,
den Warenverkauf kannst du zusätzlich noch in den Gewerbeschein eintragen lassen. das stellt absolut kein Problem dar. Was du ohne Eintragung ins Elektroinstallateurverzeichnis machen darfst, kann ich dir so auch nicht sagen. Da ist der Weg zur Hanwerkskammer der Beste.
Unter Umständen kommen auf dich je nach Umatz weitere Mitgliedsgebühren der IHK zu, wenn der Handel dann bestimmte Ertragsgrenzen überschreitet.
Viele Grüße
Michael Köhler
www.gruendungszuschuss4you.de
www.gruendungsberater24.de
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)