Ich denke schon das da GbR dabei stehen muss und am saubersten eben wie bei Punkt 3. Denn wenn da nur dein Name steht sieht die Rechnung ja genauso aus wie die vorherigen an dich als Einzelunternehmer.
Habe zum 1.1. des Jahres mein KU in eine GbR mit meinem Ehepartner umgewandelt. Ich bin mir nun nicht sicher, an wen die Eingangsrechungen meiner Lieferanten adressiert sein müssen, damit das FA diese als Ausgaben auch anerkennt.
Prinzipiell gibt es ja 3 Möglichkeiten und ich nehme an, dass alle 3 anerkannt werden. Falls die Experten das anders sehen, bitte ich Korrektur, denn dann muss ich einige Rechnungen neu anfordern:
1. Vorname + Nachname Gesellschafter 1
2. Vorname + Nachname Gesellschafter 2
3. "GbR Name", in unserem Fall Vorname1 + Vorname 2 + Nachname + GbR (also Peter und Petra Mustermann GbR)
Ist mein Verständnis so korrekt?
Ich denke schon das da GbR dabei stehen muss und am saubersten eben wie bei Punkt 3. Denn wenn da nur dein Name steht sieht die Rechnung ja genauso aus wie die vorherigen an dich als Einzelunternehmer.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Ich habe das alte KU-Gewerbe zum 1.1. abgemeldet, das neue als GbR angemeldet. Mein Partner hat als Gesellschafter ein Gewerbe angemeldet, zugleich haben wir den Vertrag aufgesetzt und zusammen mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ans FA geschickt. Das wiederum hat eine neue Steuernummer und USt-ID gesendet. Nach allem was ich so gelesen hat, müsste das vollständig und korrekt abgelaufen sein. Die GbR haben wir als Vorname + Vorname + Nachname + GbR gemeldet. Das FA hat an Eheleute Nachname + GbR zurückgeschrieben. Insofern weß ich nicht mal, wie die GbR wirklich formal korrekt heißt.
Im Geschäftsbereich würde ich das Eheleute auch nicht verwenden.
Uns schreibt das FA auch mit Eheleute Dieter und Dajana ... an, und das nur für die normalen Steuersachen, wir sind keine GbR.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
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