Naja, was heisst "schlimm" - offensichtlich passt das eine nicht zum andern. Entweder KU-Regelung oder nicht. Wieso willst du von ihr Gebrauch machen, wenn du weisst, dass sie für dich nicht in Frage kommt? Wenn abzusehen ist, dass du bereits im ersten Jahr mehr als 17.500 Euro Umsatz machst, kannst du nicht von der KU-Regelung gebrauch machen und wenn du es doch tust und das FA zum Beispiel deinen Businessplan sehen will, darfst du die USt nachzahlen. Also verzichte besser gleich darauf.
Und ist dir klar, dass die Überschreitung der Umsatzgrenze schon im ersten Jahr automatisch dazu führt, dass du im Folgejahr regelbesteuert wirst und die 50.000 Euro dann keine Rolle mehr spielen?
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