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Thema: Gründungszuschuss - Frage zu den Vorraussetzungen

  1. #1
    TP-Newbie nonsinn macht alles soweit korrekt
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    Gründungszuschuss - Frage zu den Vorraussetzungen

    Hi,

    ich habe mich zum 01.01.11 Selbstständig gemacht und beim Finanzamt ein Kleingewerbe angemeldet..

    Jetzt wird mein Businessplan von der IHK geprüft und erlich gesagt glaube ich nicht das ich im ersten Jahr nur 17.500 € Umsatz habe, ist es schlimm wen ich in den Businessplan höhere Umsätze als 17.500 € und 50.000 € eintrage?


    Ich warte ganz gespannt auf eure Antwort

    ps: Schreibfehler denin zru besietguing dre algmeienen LaNgEwEiLe.


    Gruß,
    nonsinn

  2. #2
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    Zitat Zitat von nonsinn Beitrag anzeigen
    Jetzt wird mein Businessplan von der IHK geprüft und erlich gesagt glaube ich nicht das ich im ersten Jahr nur 17.500 € Umsatz habe, ist es schlimm wen ich in den Businessplan höhere Umsätze als 17.500 € und 50.000 € eintrage?
    Naja, was heisst "schlimm" - offensichtlich passt das eine nicht zum andern. Entweder KU-Regelung oder nicht. Wieso willst du von ihr Gebrauch machen, wenn du weisst, dass sie für dich nicht in Frage kommt? Wenn abzusehen ist, dass du bereits im ersten Jahr mehr als 17.500 Euro Umsatz machst, kannst du nicht von der KU-Regelung gebrauch machen und wenn du es doch tust und das FA zum Beispiel deinen Businessplan sehen will, darfst du die USt nachzahlen. Also verzichte besser gleich darauf.

    Und ist dir klar, dass die Überschreitung der Umsatzgrenze schon im ersten Jahr automatisch dazu führt, dass du im Folgejahr regelbesteuert wirst und die 50.000 Euro dann keine Rolle mehr spielen?

    copy
    Geändert von copy (14.02.2011 um 06:57 Uhr)

  3. #3
    TP-Newbie nonsinn macht alles soweit korrekt
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    Ich habe mich zur sicherheit dafür entschieden KU zu wählen... fals ich es nicht überschreiten sollte, aber meine rechnung ergibt was anderes :7


    jetzt ist meine frage ob es ein hinderniss für mich ist den Gründungszuschuss zu bekommen oder ob KU dafür nicht erforderlich ist.



    Danke für deine Antwort


    gruß

  4. #4
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    Zitat Zitat von nonsinn Beitrag anzeigen
    jetzt ist meine frage ob es ein hinderniss für mich ist den Gründungszuschuss zu bekommen oder ob KU dafür nicht erforderlich ist.
    Das eine (KU-Regelung) hat nichts mit dem anderen (Gründungszuschuss) zu tun. Wenn du jetzt beim Rechnen zu anderen Ergebnisse kommst, verzichte eben nachträglich auf die KU-Regelung. An den Verzicht ist du dann fünf Jahre gebunden, egal wie hoch deine Umsätze sind.

    copy

  5. #5
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Du baust deinen Businessplan schon auf falschen Zahlen auf? Was ist denn das für eine Logik? Ein Businessplan sollte doch imho so gut wie möglich aussehen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  6. #6
    TP-Junior gb24 macht alles soweit korrekt
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    Hallo,

    die KU-Regelung spielt, sofern Sie im Businessplan "verankert" ist, schon eine Rolle beim Gründungszuschuss. Ich als fachkundige Stelle würde keinen Businessplan als tragfähig erklären, in dem im ersten Jahr die KU-Regelung zur Anwendung kommt. Denn mit einem Umsatz von 17.500 Euro im Jahr ist es m.E. keine tragfähige Vollexistenz.

    Die KU-Regelung hat ja am Ende nur etwas mit der Umsatzsteuer zu tun. Je nach Zielgruppe ist es sogar vorteilhaft, die Umsatzsteuer ausweisen zu können. Und diese eine Meldung im Monat kriegt man bürokratisch auch noch auf die Reihe.

    Wieso willst du eigentlich die KU-Regelung in Anspruch nehmen?

    Viele Grüße

    Michael Köhler

    http://www.gruendungsberater24.de
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  7. #7
    TP-Senior Aldeyn macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von gb24 Beitrag anzeigen
    Ich als fachkundige Stelle würde keinen Businessplan als tragfähig erklären, in dem im ersten Jahr die KU-Regelung zur Anwendung kommt. Denn mit einem Umsatz von 17.500 Euro im Jahr ist es m.E. keine tragfähige Vollexistenz.
    Ich schätze mal (auch wenn das nicht volltändig widerspricht), daß es dabei auch darauf ankommt, welche Ausgaben und in welcher Höhe anfallen werden. Mit einem Umsatz von 17500 Euro kann man theoretisch durchaus auch auf einen Gewinn vonn 17500 Euro kommen... und das kann durchaus den Lebensunterhalt sichern, wenn man genügsam ist. Allerdings würde ich davon ausgehen, daß sich diese Zahlen auf Dauer trotzdem nach oben bewegen würden...

  8. #8
    TP-Junior gb24 macht alles soweit korrekt
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    Selbst theoretisch ist das nicht möglich. Sie dürften als Unternehmer dann keine Werbung machen, zu keinem Kunden fahren, nicht telefonieren, keine Rechnungen schreiben... also machen Sie nichts. Und von nichts kommt kein Umsatz.

    Selbst wenn die Kosten so niedrig wie möglich gehalten werden, ist es problematisch, mit einem Umsatz (nicht Gewinn vor Steuern) von 17.500 Euro auszukommen. Wie schon mehrfach erwähnt: Die KU-Regelung bezieht sich nur auf die Umsatzsteuer. Sie ist m.E. für Gründungen im Nebenerwerb als Übergangslösung sinnvoll. Gerade bei Vollexistenzen sollte man schon von Beginn an auf eine professionelle Unternehmensdarstellung achten und dazu gehört m.E. auch der Ausweis der Mehrwertsteuer.

    Weiterer Nachteil: Als nicht Umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer kann auch keine Vorsteuer gezogen werden. Dies macht sich vor Allem bei größeren Investitionen bemerkbar.

    Die nächste Hürde kommt - vor Allem wenn ich mit Privatkunden arbeite in dem Moment, wenn ich aufgrund meiner Umsatzzahlen aus der Kleinunternehmerregelung herausfalle: Entweder mein Gewinn schmälert sich um den Mehrwertsteueranteil oder ich muss meinen Kunden erklären, warum ich auf einmal eine Preiserhöhung von knapp 20% vornehme, indem ich zusätzlich die Mehrwertsteuer berechne. Gerade dieser Punkt ist schon vielen Kleinunternehmern auf die Füße gefallen, da die Umsätze nicht derart hoch sind, dass man 19% Verlust ans Finanzamt mal eben so verschmerzen kann. Auf der anderen Seite laufen den meisten Gründern dann im Falle einer "Preiserhöhung" zumindest die mühsam aufgebauten Privatkunden davon.

    Am Ende ist alles eine kalkulatorische Frage: Wenn ich von Beginn an die Umsatzsteuer einkalkuliere und meine Preise entsprechend ansetze, habe ich zumindest in der Startphase einen "Gewinnvorteil". Hier bin ich aber gegenüber Geschäftskunden verhältnismäßig teuer, diese keine Vorsteuer ziehen können. Sofern ich den Großteil meiner Umsätze wieder ins Unternehmen stecke, ist dieser Vorteil auch hinüber, da ich keine Vorsteuer ziehen kann.

    Viele Grüße

    Michael Köhler
    Geändert von gb24 (18.02.2011 um 08:39 Uhr)

  9. #9
    TP-Senior Aldeyn macht alles soweit korrekt
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    Ich verstehe die Argumentation, sehe aber, daß es durchaus Möglichkeiten gibt, mit den 17500 Euro Umsatz auszukommen. Beispiel: Ein freiberuflicher Softwareentwickler. Mit einem passenden (in abhängiger Tätigkeit aufgebauten und durch Karrierenetzwerke geförderten) Kontaktkreis kann man da durchaus mit wenig oder ohne Werbung zu ein paar Aufträgen kommen. Durch die hohen Stundensätze kann man selbst mit wenig Aufträgen durchaus die 17500 Euro erreichen. Und was hat man an Ausgaben?

    Durch die Heimarbeit fallen die Fahrtkosten weg. Aber selbst wenn nicht: ein Arbeitnehmer hat auch Fahrtkosten. Und es gibt Arbeitnehmer mit knapp 20000 Euro brutto im Jahr. Eine Internetverbindung leiste ich mir auch als Arbeitnehmer. Was hinzukommt ist das Schreiben von Rechnungen.

    Ein üblicher "Einsteiger" an der Uni verdient beispielsweise brutto ca 19000 Euro im Jahr, netto bleiben davon 1000 Euro. Das liegt daran, daß die eigentlich alle mit 50% einsteigen. Davon kann man durchaus leben... und das obwohl ein Arbeitnehmer ungleich weniger Ausgaben bei der Einkommensteuer ansetzen kann. Natürlich ist es nicht ganz einfach, mit dem wenigen Geld auf Dauer zu überleben, aber für eine Anfangsphase halte ich es durchaus für möglich.

    Weiterer Pluspunkt beim Softwareentwickler ist, daß diese normalerweise für die Industrie arbeiten. Diese wiedeum ist vorsteuerberechtigt, wodurch der Umstieg zum Regelbesteuerten keine Senkung der Einnahmen bedeutet, da die USt einfach auf den Stundenlohn aufgeschlagen werden kann. Ist für den Kunden sowieso ein durchlaufender Posten.

    Ich will allerdings (wie gesagt) nicht behaupten, daß ich es generell befürworten würde. Allerdings kann man auch nicht pauschal davon abraten. Es gibt denkbare Situationen, in denen ein Start als KU durchaus sinnvoll sein kann.

  10. #10
    TP-Junior gb24 macht alles soweit korrekt
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    grobe Überschlagsrechnung:

    17.500 Euro Umsatz= Gewinn vor Steuern, da keine weiteren Ausgaben... , abzüglich Eink.Steuer lt. Grundtabelle (2040 jährlich, Soli 112 jährlich) sind wir bei 15.300 Euro jährlich, 1280 Euro monatlich. Abzüglich Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung bleiben ca. 800 Euro.

    Da darf der Rechner aber nicht kaputt gehen ;-)

    Viele Grüße

    Michael Köhler

  11. #11
    TP-Senior Aldeyn macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von gb24 Beitrag anzeigen
    Abzüglich Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung bleiben ca. 800 Euro.
    Wah. Ich habe doch glatt vergessen, daß Selbständige bei der Sozialversicherung ja auch den Arbeitgeberanteil mit zahlen müssen...

    Allerdings kann man den Rechner auch für relativ kleines Geld auf Raten kaufen. Auf Dauer hält man das natürlich als KU nicht durch, aber das habe ich ja auch nicht behauptet. Im ersten Jahr oder vielleicht den ersten 2 Jahren kann man das aber durchaus schaffen. So lange hält ja bei den meisten Rechnern auch die Garantie...

  12. #12
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    Zitat Zitat von Aldeyn Beitrag anzeigen
    So lange hält ja bei den meisten Rechnern auch die Garantie...
    Dabei sollte man aber nicht vergessen das die "tollen" Konditionen wie eine evtl. Garantie und auch die gesetzl. Gewährleistung von 2 Jahren nur für Endverbraucher gelten... Ich räume einem gewerbl. Kunden auch kein Widerrufsrecht ein.
    Aber wir schweifen ab
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

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