Als KU hast du mit der USt nichts zu tun; als Regelbesteuerter machst du zunächst monatlich die USt-Voranmeldung und führst die USt dann abzürglich der von dir verausgabten USt ab. Dazu kommt jährlich die USt-Erklärung.
Das lässt sich aber alles mit Hilfe der Forensuche auch ganz schnell selbst finden.
Nein, als KU nicht.In beiden Fällen wenn ich was verkaufe muß ich doch an das FA Umsatzsteuer zahlen oder?
84,03 Euro.Oder ist wenn ich was für 100 EUR verkaufe im Falle 1 100 EUR für mich und im Falle 2 nur 81 EUR?
Aber eben eine sehr vereinfachte Rechnung, denn du bezahlst die USt beim Einkauf immer, musst also auch mit ihr rechnen. Dafür holst du dir eben als Regelbesteuerter die von dir bezahlte USt wieder, als KU nicht.
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