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Thema: KU / Umsatzsteuer

  1. #1
    TP-Junior uliunternehmer macht alles soweit korrekt
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    KU / Umsatzsteuer

    Hallo,

    ich erfülle die Voraussetzungen dass ich als KU gelten könnte. KU vs. nicht-KU ist ja nur die Umsatzsteuer. Jetzt versuche ich zu verstehen welche Auswirkung die Wahl KU nicht-KU für mich hat.

    1. Fall KU
    - Ich kann MWSt nicht ausweisen was meinen Kunden evtl. nicht gefällt
    - wenn ich was kaufe, z.B. Schreibtisch, muß ich im Geschäft die MWSt. zahlen und bekomme sie von FA nicht wieder

    2. Fall nicht-KU
    + Ich kann MWSt ausweisen, meine Kunden können diese sich beim FA wiederholen (falls Kunde Unternehmer)
    + Ich kann die 19% vom Schreibtisch beim FA wieder bekommen


    Sind für 1 nur "-" und für 2 nur "+". Das einzige was man im Web so liest ich aber nicht beurteilen kann ist das im Falle 1 man geringeren Verwaltungsaufwand hat. Wie läuft das denn im Falle 1 oder 2 ab mit dem FA und der Umsatzsteuer? In beiden Fällen wenn ich was verkaufe muß ich doch an das FA Umsatzsteuer zahlen oder? Oder ist wenn ich was für 100 EUR verkaufe im Falle 1 100 EUR für mich und im Falle 2 nur 81 EUR?

    Danke,
    U.

    PS: Ich weiß dass ich an die Wahl 5 Jahre gebunden bin, daher will ich es vorher verstehen....

  2. #2
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von uliunternehmer Beitrag anzeigen
    Wie läuft das denn im Falle 1 oder 2 ab mit dem FA und der Umsatzsteuer?
    Als KU hast du mit der USt nichts zu tun; als Regelbesteuerter machst du zunächst monatlich die USt-Voranmeldung und führst die USt dann abzürglich der von dir verausgabten USt ab. Dazu kommt jährlich die USt-Erklärung.

    Das lässt sich aber alles mit Hilfe der Forensuche auch ganz schnell selbst finden.

    In beiden Fällen wenn ich was verkaufe muß ich doch an das FA Umsatzsteuer zahlen oder?
    Nein, als KU nicht.

    Oder ist wenn ich was für 100 EUR verkaufe im Falle 1 100 EUR für mich und im Falle 2 nur 81 EUR?
    84,03 Euro.

    Aber eben eine sehr vereinfachte Rechnung, denn du bezahlst die USt beim Einkauf immer, musst also auch mit ihr rechnen. Dafür holst du dir eben als Regelbesteuerter die von dir bezahlte USt wieder, als KU nicht.

    copy

  3. #3
    TP-Junior mbertheau macht alles soweit korrekt
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    Bei der KU-Regelung muss man u.a. zwei Faktoren betrachten: Den Eigenanteil an der Leistung, die du erbringst, und ob du an vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer verkaufst, oder an Privatkunden.

    1) Hoher Eigenanteil: du kaufst für 100 Euro Material ein, steckst eigene Arbeit rein und verkaufst mit 900 Euro Gewinn. Beispiel Softwareentwickler.
    2) Niedriger Eigenanteil: du kaufst für 100 Euro Material ein, steckst eigene Arbeit rein und verkaufst mit 100 Euro Gewinn. Beispiel Händler.

    Als KU musst du 119 Euro für das Material aufbringen, da du die USt nicht zurück bekommst. Als nicht-KU erhältst zu die USt zurück, musst also unterm Strich nur 100 Euro für das Material aufbringen.
    Als KU musst du keine USt auf deine Rechnungen aufschlagen. Als nicht-KU musst du, aber Unternehmen bekommen die erstattet. Also:

    Wenn du als nicht-KU an Verbraucher verkaufst, zahlen die im Fall 1) (100+900)+190 = 1190 Euro.
    Im Fall 2) (100+100)+38 = 238 Euro.
    Wenn du als KU an Verbraucher verkaufst, zahlen die im Fall 1) 119+900 = 1019 Euro, 14,4% weniger.
    Im Fall 2) (119+100) = 219 Euro, 8% weniger.

    Verbrauchern kann man bei hohem Eigenanteil als KU eine große Ersparnis anbieten. Bei kleinem Eigenanteil ist die Ersparnis nicht so hoch.

    Wenn du als nicht-KU an Unternehmen verkaufst, zahlen die im Fall 1) 100+900 = 1000 Euro.
    Im Fall 2) (100+100) = 200 Euro.
    Wenn du als KU an Unternehmen verkaufst, zahlen die im Fall 1) 119+900 = 1019 Euro, 1,9% mehr.
    Im Fall 2) (119+100) = 219 Euro, 9,5% mehr.

    Unternehmen müssen bei dir als KU bei hohem Eigenanteil ein einen kleinen Aufschlag hinnehmen. Bei niedrigem Eigenanteil müssen sie einen größeren Aufschlag hinnehmen.

    Abgesehen davon ist u.a. in Betracht zu ziehen:
    • 1. Anfangsinvestitionen
    • 2. Effekte beim späteren Übergang zur Regelbesteuerung:
    • 2.1 Auswirkungen auf deine Preise siehe oben. Um für Verbraucher nicht teurer zu werden, kann man auch auf einen Teil des Gewinns verzichten.
    • 2.2 Wenn du das Material aus dem obigen Fall als KU gekauft hast, und als nicht-KU verkaufst, ist in deinem Endpreis zweimal USt für dein Material drin. (Und Unternehmen bekommen nur einmal USt zurück.)
    • 3. Als KU macht man einmal im Jahr eine USt-Erklärung, führt keine USt ans FA ab und bekommt keine erstattet. Als nicht-KU macht man (in den ersten 2 Jahren, danach umsatzabhängig) jeden Monat eine USt-Voranmeldung und leistet USt-Vorauszahlungen, bzw. bekommt Vorauserstattungen.
    • 4. KUs als Kunden und einige andere Kundengruppen funktionieren wie Verbraucher.
    • 5. Je nach Art des Umsatzes fällt weniger oder keine USt an, unabhängig vom KU-Status.

    5 Jahre gebunden bist du übrigens nur in einem Fall: du schätzt deinen Umsatz fürs erste Jahr (ggfs. hochgerechnet) unter 17.500 Euro und du verzichtest auf die KU-Regelung. Dieser Verzicht wird sogar erst wirksam mit der USt-Erklärung für das erste Jahr. Wenn du die KU-Regelung in Anspruch nimmst, kannst du aber trotzdem jederzeit (zum Jahresanfang) den Verzicht erklären, auch wenn du weiterhin unter 17.500 Umsatz liegst. Nur der Verzicht auf die KU-Regelung bindet für 5 Jahre.

    Und Vorsicht beim USt herausrechnen: 100 Euro brutto sind 119% und teilen sich in 100% Netto und 19% USt. Bei x Brutto sind also x/119*19 USt drin.
    Markus Bertheau
    Selbständig in Deutschland:
    http://www.markusbe.de/selbstaendig-in-deutschland/

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