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Thema: Mehrere Hauptgewerbe??

  1. #1
    TP-Newbie
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    Lightbulb Mehrere Hauptgewerbe??

    Hallo,

    ich habe mich gerade neu angemeldet, da ich über Google leider keine Info über mein Anliegen gefunden habe und hoffe nun hier eine Antwort auf meine Frage zu erhalten.

    Ich bin selbstständig in der Gebäudereinigung. Mein Gewinn liegt etwas über 1000,- € und ich habe eine Teilzeitkraft bei mir beschäftigt.

    Ich habe Kauffrau für Bürokommunikation gelernt und studiere gerade BWL im Fernstudium. Nun habe ich die Möglichkeit für einen Versicherungsmakler die Büroorganisation samt Buchhaltung zu übernehmen, ebenfalls als Selbstständig per Rechnung. Ich möchte mir eben auch offen halten noch für andere Einzelunternehmen meine Dienstleistung anzubieten.

    Mein Gewerbe in der Gebäudereinigung möchte ich erstmal nicht aufgeben. Die Aufträge die bestehen sind sehr sicher und sichern mir mein Grundeinkommen. Der Arbeitsaufwand ist nicht so hoch für mich. Ca. 15 Stunden in der Woche plus Abrechnungen etwa 4 Stunden im Monat. Den Rest erledigt ja meine Teilzeitangestellte mit 100 - 120 Stunden pro Monat. Mein Umsatz beläuft sich auf ca. 3000,- €.

    Nun ist meine Frage, ob es möglich ist ein weiteres Gewerbe, ebenfalls als Hauptgewerbe auf meinen Namen bei der selben Gemeinde, da ich mein Büro hier im Haus einrichten würde, anzumelden??

    Ganz liebe Grüße und vorab vielen Dank für eure Antworten.

  2. #2
    TP-Newbie
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    Oder wäre es möglich auf meinem bestehenden Gewerbeschein das Tätigkeitsfeld zu erweitern, z.B. mit "Dienstleistungen und Organisation von kaufmännischen Tätigkeiten" oder so ähnlich....
    Und anstatt dem Handwerk oder der Industrie anzugehören "sonstiges" anzugeben. Und dann beide Bereiche über eine Firma abzurechnen.
    Wäre es denn nicht auch in sofern sinnvoll um einer Scheinselbstständigkeit aus dem Weg zu gehen, fals ich keine weiteren Aufträge im Büroorganisationsbereich finde oder sie zeitlich nicht abwickeln kann???

  3. #3
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von MrsHappy Beitrag anzeigen
    Nun ist meine Frage, ob es möglich ist ein weiteres Gewerbe, ebenfalls als Hauptgewerbe auf meinen Namen bei der selben Gemeinde, da ich mein Büro hier im Haus einrichten würde, anzumelden??
    Du kannst deinen bestehenden Gewerbeschein einfach entsprechend erweitern lassen - aber letztlich gilt alles, was du machst als eine Unternehmung. D.h. du kannst auch nur einmal bzw. insgesamt von der KU-Regelung Gebrauch machen (falls du das tust).

    Die Unterscheidung Haupt- und Nebengewerbe ist ja nur relevant für die Frage, was du hauptberuflich machst und woher deine Sozialversicherungsbeiträge kommen. Der Gewinn, den du da nennst, ist der monatlich oder jährlich? Falls jährlich, kann das ja wohl kein Hauptgewerbe sein ... DU kannst ja nicht von 1.000 Euro im Jahr leben.

    Ach ja und:

    die Möglichkeit für einen Versicherungsmakler die Büroorganisation samt Buchhaltung zu übernehmen
    Du solltest dann schon zusehen, weitere Aufträge dazu zu bekommen. So riecht das nämlich stark nach Scheinselbstständigkeit.

    copy

  4. #4
    TP-Newbie
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    Vielen Dank für die Turboschnelle Antwort.....

    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Du kannst deinen bestehenden Gewerbeschein einfach entsprechend erweitern lassen - aber letztlich gilt alles, was du machst als eine Unternehmung. D.h. du kannst auch nur einmal bzw. insgesamt von der KU-Regelung Gebrauch machen (falls du das tust).

    - Nein, ich habe kein KU mein Umsatz aus der Gebäudereinigung ist jährlich etwa 35.000,- €

    Die Unterscheidung Haupt- und Nebengewerbe ist ja nur relevant für die Frage, was du hauptberuflich machst und woher deine Sozialversicherungsbeiträge kommen. Der Gewinn, den du da nennst, ist der monatlich oder jährlich? Falls jährlich, kann das ja wohl kein Hauptgewerbe sein ... DU kannst ja nicht von 1.000 Euro im Jahr leben.

    - Der Gewinn ist monatlich....
    Ach ja und:



    Du solltest dann schon zusehen, weitere Aufträge dazu zu bekommen. So riecht das nämlich stark nach Scheinselbstständigkeit.

    - wäre das dann auch der Fall, wenn ich beide Tätigkeiten in einem Gewerbeschein zusammenfasse. Der Arbeitsumfang bei dem Versicherungsmakler beträgt etwa 150 Stunden im Monat und ich befürchte aus zeitlichen Gründen keine weiteren Aufträge annehmen zu können....
    Wenn es auf einen Gewerbeschein laufen würde, hätte ich demnach ja mindestens zwei Aufträge, einen bzw. zwei als Reinigungsdienstleister und einen für kaufmännische Dienstleistungen oder sehe ich das falsch und wird dass dann wiederum vom Finanzamt getrennt gesehen???
    copy

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