
Zitat von
copy
Du kannst deinen bestehenden Gewerbeschein einfach entsprechend erweitern lassen - aber letztlich gilt alles, was du machst als eine Unternehmung. D.h. du kannst auch nur einmal bzw. insgesamt von der KU-Regelung Gebrauch machen (falls du das tust).
- Nein, ich habe kein KU mein Umsatz aus der Gebäudereinigung ist jährlich etwa 35.000,- €
Die Unterscheidung Haupt- und Nebengewerbe ist ja nur relevant für die Frage, was du hauptberuflich machst und woher deine Sozialversicherungsbeiträge kommen. Der Gewinn, den du da nennst, ist der monatlich oder jährlich? Falls jährlich, kann das ja wohl kein Hauptgewerbe sein ... DU kannst ja nicht von 1.000 Euro im Jahr leben.
- Der Gewinn ist monatlich....
Ach ja und:
Du solltest dann schon zusehen, weitere Aufträge dazu zu bekommen. So riecht das nämlich stark nach Scheinselbstständigkeit.
- wäre das dann auch der Fall, wenn ich beide Tätigkeiten in einem Gewerbeschein zusammenfasse. Der Arbeitsumfang bei dem Versicherungsmakler beträgt etwa 150 Stunden im Monat und ich befürchte aus zeitlichen Gründen keine weiteren Aufträge annehmen zu können....
Wenn es auf einen Gewerbeschein laufen würde, hätte ich demnach ja mindestens zwei Aufträge, einen bzw. zwei als Reinigungsdienstleister und einen für kaufmännische Dienstleistungen oder sehe ich das falsch und wird dass dann wiederum vom Finanzamt getrennt gesehen???
copy