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Thema: Geld geliehen, Rechnung wurde direkt bezahlt, geht das bzw ist das rechtens?

  1. #1
    TP-Newbie Lovebugs macht alles soweit korrekt
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    Geld geliehen, Rechnung wurde direkt bezahlt, geht das bzw ist das rechtens?

    Hallo zusammen,
    erst einmal ganz großes Lob an das ganze Forum und die fleißigen Helfer, ihr habt mir schon oft und viel geholfen, allein durch das Lesen der ganzen Beiträge, TOP!!

    Nun habe ich selbst mal eine Frage. Ich bin Kleinunternehmerin ohne UstID.
    Und zwar geht es darum, ob es Legal und für das Finanzamt nachvollziehbar ist, wenn ich mir Geld leihe, aber nicht das Geld bekomme sondern direkt die Ware?

    Also nun mal genau: Mein Freund und ich (gemeinsamer Haushalt, getrennte Konten) waren im Urlaub (Ausland) und dabei habe ich in einem Lädchen Waren entdeckt, die ich für mein Gewerbe einkaufen wollte, um sie in Deutschland wieder zu verkaufen. Soweit so gut. Da ich nun kein Geld dabei hatte, bat ich meinen Freund mit seiner Kreditkarte die Ware zu kaufen. So haben wir es dann auch gemacht. Ich habe ihm das Geld auch später zurückgegeben, aber nun stellt sich mir die Frage ob das überhaupt in Ordnung so war. Ich habe natürlich die Quittung, aber muss ich dem Finanzamt nicht auch beweisen, dass es von meinem Konto abgegangen ist? Das kann ich ja nicht, ich kann nur die Kreditkartenabrechnung meines Freundes anzeigen und die spätere Rückzahlen von meinem auf sein Konto.

    Und ein anderes Beispiel, ich habe bei Amazon.co.uk Waren eingekauft, weil ich knapp bei Kasse war auch wieder auf die Kreditkarte meines Freundes. Auf der Amazon Rechnung steht: "Paid by: mein Name & Anschrift" und "Delivered to: mein Name & Anschrift". Aber im Grunde stimmt das ja nicht, da es ja die Karte von meinem Freund war. Ist das egal, weil ich als Käufer und Empfänger angegeben bin, oder könnte es da Probleme geben. Darf ich diese Ausgaben als Ausgaben in der EÜR abführen oder nicht, da sie als Ausgaben meines Freundes zählen könnten.

    Muss ein Beleg oder ein Schuldschein zwischen uns ausgestellt werden? Kann mein Freund nun Probleme bekommen, da er vielleicht als Zwischenändler gelten könnte? Zwar ohne Gewinn, aber trotzdem?

    Ich bin grad etwas verwirrt, ich habe das öfter gemacht, bin nun aber nicht sicher ob das so ok ist. Nicht dass ich bei einer eventuellen Prüfung des FA aus allen Wolken falle. Über jede Antwort, Tipps oder Hinweise wäre ich sehr dankbar.
    Hoffentlich ist um die Zeit noch jemand da, der helfen mag

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Ok, ist das nicht, Rechnungen sollten auf deinen Namen/dein Gewerbe lauten. Wichtig für den Nachweis das du tatsächlich bezahlt hast sind bspw. die Überweisungen von dein auf sein Konto. Bei dem Amazon-Beispiel hättest du zu dem Vorgang gar keinen Zahlungsbeleg...
    Und wie du schon vermutest... wenn da dein Freund ständig als "Zwischenhändler" auftritt... gewöhn dir also diese Praktiken schnell wieder ab.
    Ich nehme mal an vorsteuerabzugsberechtigt bist du sowieso nicht?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    um es nachträglich "transparent" zu machen: überweis deinem Freund seine "Leihgaben" bzw. Vorfinanzierungen von deinem Konto, dann hast du die Fälle zumindest bargeldlos in deiner FiBu erfasst (sollte aber wirklich die Ausnahme bleiben, kann man aber mal machen)

  4. #4
    TP-Newbie Lovebugs macht alles soweit korrekt
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    Hallo, nein dazu bin ich nicht berechtigt. Schluss damit ist sowieso!! Mir kommts nun auch irgendwie nicht so koscher vor.
    Auf der Amazon Rechnung steht schon mein Name, ich habe aus den "fremden" Kreditkartenbeleg nur keine dazugehörige Kontobewegung auf meinen Konten
    Darf ich mir denn, wenns mal wieder knapp wird, ohne Probleme Bargeld leihen oder wundert sich das FA dann auch woher und mit welchen Mitteln ich solche Ausgaben tätigen konnte? Braucht es dazu einen Beleg?

  5. #5
    TP-Newbie Lovebugs macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Thomas Beitrag anzeigen
    um es nachträglich "transparent" zu machen: überweis deinem Freund seine "Leihgaben" bzw. Vorfinanzierungen von deinem Konto, dann hast du die Fälle zumindest bargeldlos in deiner FiBu erfasst (sollte aber wirklich die Ausnahme bleiben, kann man aber mal machen)
    Naja nachträglich transparent machen ist gut, es liegt teilweise schon mehrere Monate zurück. Zurückgezahlt wurde das geliehene immer, nur blöderweise nicht immer per Überweisung

    Sind wir denn hier tatsächlich im illegallen, rechtswidrigen Bereich oder ist es "nur" unschön anzusehen? Genau genommen habe ich mir ja nur Geld geliehen, mein Freund hatte keinerlei Vorteile davon..

  6. #6
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    illegal ist das natürlich nicht, kann aber zu nervenden Nachfragen führen ... und sich dann mit Bargeld "rausreden" geht nach hinten los, deswegen besser - auch Monate später - bargeldlos korrekt buchen

    innerhalb der Famile/Beziehung alle steuerrelevanten Zahlungen immer per Überweisung regeln, um unnötigen Nachfragen bei einer eventuellen Steuerprüfung gleich vorzubeugen (weist du in evt. 10 Jahren noch, wie das damals gelaufen ist, wenn du keine Belege hast?)

  7. #7
    TP-Newbie Lovebugs macht alles soweit korrekt
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    Ich hoffe du hast Recht, dass es wirklich nicht illegal ist. Und ab jetzt mach ich auch alles ordentlich, aber am Anfang war das Geld halt knapp, daher diese etwas ungünstige Vorgehensweise von Geld leihen. Auf Nachfragen bin ich dann eingestellt, und zu verbergen haben wir nichts. Und damit ich es später auch noch nachvolliehen kann, werd ich alles nochmal durchgegehn und entsprechende Bemerkungen dazuschreiben. Ich hoffe, dass es dann überschaubar ist und man mir glaubt, dass wir nichts zu verbergen oder zu vertuschen hatten. Ich hoffe, da ich nur wenig Gewinn mache (200€ im Monat), eine Prüfung ausbleibt und ich mich gar nicht erst erklären muss, aber man weiß ja nie... BEsser alles durchschaubar machen.

    Danke für die späten antworten.. und wenn es noch jemand anderes liest und anderer Meinung ist und meint, dass ich mit einem Bein schon im Knast bin, immer her mit den Antworten
    Danke nochmal...

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