Hallo,
wie muss ich vorgehen wenn ein Einzelunternehmen der Rechtsform "eingetragener Kaufmann" gründen möchte.
1. zum Notar und dort einen Antrag auf Handelsregistereintragung formulieren lassen.
Was kostet der Notar? Welche Informationen brauche ich dazu außer den gewünschten Firmennamen ("Abcdefg e.K" und Firmensitz. (Prokura oder so möchte ich nicht eintragen lassen.)
2. Wenn die Eintragung erfolgt ist mit dem Auszug über meine Eintragung ins Handelsregister zum Gewerbeamt und Gewerbe anmelden
3. Mit Handelsregisterauszug zur Bank und Geschäftskonto auf Namen der Firma ("Abcdefg e.K.") beantragen.
Nach der Änderung des HGBs kann ich einfach mit meiner Steuererklärung eine EÜR abgeben so wie ich das machen würde, wenn ich einfach nur ein Gewerbe angemeldet hätte, so lange ich nicht über den festgesetzten Betrag komme, ab dem Bilanzierung erfolgerlich ist.
Danke für jegliche Hilfe!
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