Hallo zusammen,
ich habe vor Kurzem nebenberuflich ein Gewerbe gegründet und falle unter die Kleingewerberegelung.
Meine zwei Fragen sind folgende:
1. Bereits seit etwa einem Jahr lege ich mit einem Kumpel für einen Root Server zusammen. Jeder hat die Hälfte getragen und wir haben uns diesen quasi geteilt. Da ich diesen sowieso quasi alleine verwalten musste, und auch einige Interessenten dazu gekommen sind bzgl. Webhosting war der Plan das ganze in ein Gewerbe übergehen zu lassen. Habe ich so gemacht, für meinen Kumpel habe ich feste Leistungen und Kosten definiert, welche im Endeffekt wieder die Hälfte der mir entstehenden Kosten ausmachen. Das Ganze gibt es natürlich in schriftlicher Form. Jetzt hat sich aber natürlich an den regelmäßigen Überweisungen nichts geändert. Weder der Betrag, noch der Zweck (da Dauerauftrag). Ist mir allerdings jetzt erst auf-/eingefallen.
Könnte das unter Umständen Probleme bereiten?
2. Ich habe ja quasi mit dem bereits bestehenden Server etwas in das Gewerbe "eingebracht". Auch die Rechnung des Rechenzentrums, in welchem der Server steht, lautet nach wie vor auf meinen vollen Namen, ohne Zusatz des Gewerbes.
Auch hier: Könnte das Probleme bereiten? MUSS das abgeändert werden oder KANN es? Gibt es generell Probleme wenn ich Waren/Dienstleistungen einkaufe und nicht explizit definiere, dass es für mein Gewerbe ist?
Vielen Dank schon einmal!
Hi copy und vielen Dank für deine Antwort.
Jop Kleinunternehmer - und ich hatte mir extra vorgenommen es nicht zu verwechseln..
Meine Bedenken gingen halt in die Richtung, dass mir wegen den Geldeingängen in den Monaten zuvor im Falle des Falls vorgeworfen werden könnte, ich wäre ohne Anmeldung unternehmerisch tätig geworden.
Das mit dem Namen leuchtet mir ein - so weit hatte ich gar nicht gedacht. Das bedeutet, -theoretisch- gäbe es gar keinen zwingenden Grund (z.B. für das FA) gewerbliche Einkäufe auf der Rechnung als "für das Gewerbe" anzugeben (ist natürlich weniger übersichtlich).
Naja, bist du das denn?
Verstehe ich jetzt nicht ganz, aber die Rechnungen hebst du 10 Jahre auf - du solltest also schon im eigenen Interesse entsprechende Aufzeichnungen führen, anhand derer du auch in ein paar Jahren noch sehen kannst, ob das nun eine gewerbliche Ausgabe war oder nicht. Und nur gewerbliche Ausgaben kannst du gewinnmindernd geltend machen, das ist ja klar.Das mit dem Namen leuchtet mir ein - so weit hatte ich gar nicht gedacht. Das bedeutet, -theoretisch- gäbe es gar keinen zwingenden Grund (z.B. für das FA) gewerbliche Einkäufe auf der Rechnung als "für das Gewerbe" anzugeben (ist natürlich weniger übersichtlich).
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Nein bin ich nicht, davor war wie gesagt die Vereinbarung, dass wir uns die Ausgaben (und damit auch den Server) privat teilen. Das gibt es natürlich nicht schriftlich. Schriftlich gibt es erst ab dem Moment der Eröffnung des Gewerbes (also wie erwähnt Definition der Leistungen sowie Kosten).
Die Frage ist nur für mich wie ich das eben nachweisen könnte (falls es soweit kommen sollte).
Klar - der Papierkrams wird aufgehoben, meine Frage ging in die Richtung ob einem ein Strick daraus gedreht werden kann, falls man es mal vergisst, bzw. eben wie bei mir, bei den Fällen wo es bis jetzt nicht erfolgt ist.
Das mit gewerblichen Einnahmen/Ausgaben ist natürlich klar.
Dann ist doch alles in Ordnung.
Da ist nichts nachzuweisen.Die Frage ist nur für mich wie ich das eben nachweisen könnte (falls es soweit kommen sollte).
Was vergisst? Noch mal: Da _Du_ der Unternehmer bist, ist dein Name das Entscheidende. Du hast da nichts vergessen.Klar - der Papierkrams wird aufgehoben, meine Frage ging in die Richtung ob einem ein Strick daraus gedreht werden kann, falls man es mal vergisst, bzw. eben wie bei mir, bei den Fällen wo es bis jetzt nicht erfolgt ist.
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Alles klar - Danke für die prompte Antwort!
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