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Thema: UG + Einzelunternehmen

  1. #1
    TP-Newbie
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    UG + Einzelunternehmen

    Hallo !

    Ich habe einen Gewerbeschein als Einzelunternehmen. Nun würde ich gerne eine UG gründen.

    Hierbei habe ich die folgende Situation :

    Ich habe einen Midi Job ( 800 EUR Basis ). Diesen möchte ich weiterhin fortführen. Ich beginne damit ab dem 01.04.2011 ! Ich war vorher als "Junior Projektmanager" in einer Marketing Agentur tätig und habe "einiges angespart".

    Ich wühre keine MwSt. ab !

    Was sagt ihr zu folgendem Plan :

    Ich möchte für Unternehmen die Ust abführen alle Aufträge über die UG laufen lassen.

    Ich werde diese Aufträge bearbeiten und der UG eine Rechnung stellen wo ich mir z.B. 40% als "Provision" auszahlen lasse.

    Für Personen die keine Ust abführen würde ich gerne wieder als Einzelunternehmen die Aufträge bearbeiten. Ich wäre als immer 19% günstiger als eine Kapitalgesellschaft. Meine Einnahmen würde ich dann mit 40% wieder in die UG einzahlen.

    Wäre so etwas grundsätzlich möglich. Ich möchte auf diesem Weg das Kapital der UG aufbauen.

  2. #2
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    Die Idee mit den beiden Firmen liest sich zunächst mal nicht schlecht.
    Allerdings sehe ich auch einige Probleme. VgA, Wettbewerb, Einlagen (?) etc.
    Außerdem lese ich zwischen den Zeilen, dass es da einiges an Beratungsbedarf zum Thema Kapitalgesellschaft im Allgemeinem gibt.

  3. #3
    TP-Junior Avatar von Gründerhelfer
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    Ein Gedanke der nicht zum ersten mal gedacht wurde !
    Warum wird den als Einzelunternehmen keine USt abgeführt, das ist mir neu ? - also kein Vorteil USt zahlt die UG und das Einzelunternehmen
    Mal angenommen es wird keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt - schön - aber Einkommenssteuer muss ja dennoch bezahlt werden auf den Gewinn. Ist es dann noch vorteilhaft ? - Ein Rechenspiel mehr nicht und zusätzlicher Aufwand für die Buchführung - Mehrkosten für die Buchführung/ Steuerberater ?

    Einfach mal ein paar Beispieldaten aufstellen und rechnen

    Was kommt raus bei der Rechnung ?
    Gruss Gründerhelfer

    Info´s Existenzgründer
    Mail info@existenzgruender-helfer.de

  4. #4
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    Zitat Zitat von Gründerhelfer Beitrag anzeigen
    Warum wird den als Einzelunternehmen keine USt abgeführt, das ist mir neu ? - also kein Vorteil USt zahlt die UG und das Einzelunternehmen
    Er denkt aber er könnte das Einzelunternehmen mit KU-Regel haben und die UG mit Regelbesteuerung.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
    TP-Newbie
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Er denkt aber er könnte das Einzelunternehmen mit KU-Regel haben und die UG mit Regelbesteuerung.
    Genau darum geht es mir ! Meine Kunden sind bunt gemischt. Von der AG / GmbH bis zum KU.

    Wenn ich nun einen KU habe und als UG agiere und mein Angebot lautet 2.000 ! Dann zahlt er 2.380 ! Wenn nun ein KU "nur" 2.200 will, wäre er immer noch günstiger. Ich könnte in diesem Fall die 2.000 halten und dann das Geld per Rechnung in die UG einzahlen. Bei einer AG / GmbH wäre es "egal".

  6. #6
    TP-Senior
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    Zitat Zitat von tomtom83 Beitrag anzeigen
    [...] das Geld per Rechnung in die UG einzahlen [...]
    Die Rechnung von der UG hat dann aber wieder die 19% drauf, die du als KU nicht als Vorsteuer geltend machen kannst...

  7. #7
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    Zitat Zitat von MichaG Beitrag anzeigen
    Die Rechnung von der UG hat dann aber wieder die 19% drauf, die du als KU nicht als Vorsteuer geltend machen kannst...
    Dies ist mir aber egal. Es geht darum, dass ich mit der KU für andere KU interessant sein möchte. Am Ende soll es dann auch wieder in die UG eingezahlt werden.

  8. #8
    TP-Senior
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    Wieso machst Du dann nicht gleich ein Angebot von 2000 incl. USt und gut ist es? Das kann doch die UG auch machen... und im Endeffekt kommt es genau darauf hinaus.

  9. #9
    TP-Insider Avatar von fitheach
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    Zitat Zitat von Aldeyn Beitrag anzeigen
    Wieso machst Du dann nicht gleich ein Angebot von 2000 incl. USt und gut ist es? Das kann doch die UG auch machen... und im Endeffekt kommt es genau darauf hinaus.
    das stimmt nicht, als KU muss er keine USt abführen und kann daher mehr vom Bruttobetrag behalten und insgesamt niedriger kalkulieren.

    Als UG (Regelversteuerer) kann er USt ausweisen, welche vorsteuerberechtigte als Vorsteuer ziehen können.

    Daher ist KU bzw. Regelversteuerer je nach Kunde günstiger.

    Allerdings sehe ich das Einzelunternehmen und die UG als Organschaft an, damit klappt das Ganze nicht ohne weiteren Gestaltungsaufwand.

    UND: Um dauerhaft KU anwenden zu können, darf der Umsatz 17.500 EUR nicht übersteigen.
    Daher liegt der Steuervorteil bei maximal 2.800 EUR. Die Vorsteuer, welche der KU nicht ziehen kann, ist hierbei noch nicht berücksichtigt.

    Ferner wäre noch an eine Provision der UG für die übertragenen Aufträge zu denken.

    Dafür 2 Buchhaltungen, 2 Abschlüsse und den ganzen Nerv mit dem FA, weil denen das berechtigt "spanisch" vorkommt...

    Lieber ein weiteres Bonbon für "Privatleute" und so am Rande, wer hat dir überhaupt eine UG empfohlen???

  10. #10
    TP-Senior
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    Zitat Zitat von tomtom83 Beitrag anzeigen
    Ich könnte in diesem Fall die 2.000 halten und dann das Geld per Rechnung in die UG einzahlen.
    Zitat Zitat von fitheach Beitrag anzeigen
    das stimmt nicht, als KU muss er keine USt abführen und kann daher mehr vom Bruttobetrag behalten und insgesamt niedriger kalkulieren.
    Aber wenn er das Geld dann per Rechnung in die UG einzahlt, wird doch die USt fällig.

  11. #11
    TP-Insider Avatar von fitheach
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    wieso? weil er "Rechnung" geschrieben hat?

    Mit der Ausnahme der Steuerpflicht der UG für einen evtl. falschen Ausweis der UST-Steuerpflicht, besteht m.E. mangels steuerbarer Leistung auch keine USt-Steuer.

    Da es sich wie unten erwähnt um eine Organschaft handelt, liegt - selbst wenn man es als Rechnung bezeichnet - keine Rechnung vor. Daher auch keine USt- Pflicht wg. falschem Steuerausweis.

  12. #12
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    Okay, das verstehe ich jetzt nicht, aber das mag daran liegen, daß ich keine AHnung von UGs habe...

  13. #13
    TP-Insider Avatar von fitheach
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    Das hat nix mit UGs zu tun...

    USt-pflichtig ist der Leistungsaustausch. D.H., wenn überhaupt ist die (Gegen-) Leistung der UG ust-pflichtig.

    Ich kann hier allerdings keine Leistung der UG erkennen, sondern nur eine Einlage des Gesellschafters, daher grds. keine Ust-pflicht.

  14. #14
    TP-Senior
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    Zitat Zitat von fitheach Beitrag anzeigen
    Ich kann hier allerdings keine Leistung der UG erkennen, sondern nur eine Einlage des Gesellschafters, daher grds. keine Ust-pflicht.
    Ah okay. Ich hatte eine "Werbeleistung" der UG gesehen. Aber als Einlage kann man es natürlich auch sehen, stimmt.

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