Guten Tag zusammen,
ich muss am Dienstag den Antrag auf Arbeitslosengeld abgeben, da ich mich für mindestens einen Tag arbeitslos melden muss, um den Gründungszuschuss zu bekommen.
Mir ist im Antrag nicht klar, was ich unter Punkt 2b angeben sollte:
"Ich übe eine Nebenbeschäftigung/-tätigkeit als Arbeitsnehmer, Selbstständiger oder mihelfender Familienangehöriger aus oder werde eine solche aufnehmen"
Ich habe jetzt noch ein Nebengewerbe angemeldet, welches aber ab dem 6.04 zum Hauptgewerbe werden soll.
Dort wird nach dem Datum gefragt "von - bis", da kann ich ja die genauen Daten angeben. Was sollte ich aber bei "wöchentliche Stundenzahl" angeben ? Bis 15 Stunden ist es ja ein Nebengewerbe, gebraucht habe ich allerdings weitaus mehr.
Hat das irgendwelche Folgen, wenn ich dort ca. 30 Stunden angebe ?
Am 6.04 wird das ja zum Hauptgewerbe, kann in dem Fall also ganz klar schreiben von: xx.xx.xxxx bis 6.04.2011. Ab dem Tag ist es ja ein Hauptgewerbe und die 1-tägige Arbeitslosigkeit beendet.
Und dann bist Du an dem Tag krank, gehst erst einen Tag später hin und mußt alle Deine Angaben nochmal ändern. Wie gesagt: Ich würde mir keinen Blick in die Zukunft leisten, mir wäre das zu riskant. Aber letztlich ist es Deine Entscheidung, wie Du es machen willst.
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