Hallo,
1. Was erlaubt ist steht im Bebauungsplan der Gemeinde. Ein "Mustergarten" in einem Mischgebiet ist mit Sicherheit kein Problem, in einem reinen Wohngebiet könnte es Probleme geben, wenn es zu Störungen der Nachbarn kommt. (Besucherverkehr, mangelnde Parkplätze, etc.)
2. Als Berater kann sich jeder bezeichnen und arbeiten, da sind mir keine Einschränkungen bekannt. Ausführende Arbeiten im Gartenbau, z.Bsp. Wege anlegen, pflastern, etc. unterliegen teilweise noch der Handwerksordnung.

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