In der Regel darf ein Schüler ab 15 Jahren eine Beschäftigung ausüben. Unter 15 Jahren aber über 13 Jahren kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Beschäftigung in sehr geringem Umfang auch erlaubt sein.
Mit 16jährigen Schülern sollte es allerdings keine Probleme geben. Die Höchstgrenze für das Arbeitspensum liegt allerdings wohl bei 8 Stunden pro Tag, während volljährige AN unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 10 Stunden am Tag arbeiten dürfen.
http://www.minijob-zentrale.de/nn_10...tml?__nnn=true

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