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Thema: Kleingewerbe -> 2 Tätigkeiten

  1. #1
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    hat sich erledigt

    hat sich erledigt
    Geändert von harald44 (14.04.2011 um 00:30 Uhr)

  2. #2
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    Zitat Zitat von harald44 Beitrag anzeigen
    So wie ich das verstanden habe wenn ich ne weiter Tätigkeit aufnehme was ich vorhabe das die beiden Beträge zusammen gezählt werden wegen den 17500€?
    Richtig. Denn du bist das Unternehmen und dich gibt es logischererweise nur einmal, egal wieviele unterschiedliche Tätigkeiten du gewerblich ausübst.

    Gibt es einfach eine Möglichkeit beide Summen zu trennen?
    Nein.

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  3. #3
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    Geändert von harald44 (14.04.2011 um 00:27 Uhr)

  4. #4
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    Zitat Zitat von harald44 Beitrag anzeigen
    Kann ich nicht noch ein Gewerbe anmelden auf mich?
    Ne-hein. Du kannst deinen Gewerbeschein erweitern lassen, es ändert sich aber nichts:

    Denn du bist das Unternehmen und dich gibt es logischererweise nur einmal, egal wieviele unterschiedliche Tätigkeiten du gewerblich ausübst.


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  5. #5
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  6. #6
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    Hallo,

    habe ja ein kleingewerbe habe auch ein laden mit dem name xy...
    Es gibt kein Kleingewerbe. Du hast ein Gewerbe und nimmst evtl. die Kleinunternehmerregelung in Ansprich. Du bist der Gewerbetreibende "Max Mustermann". Ob du deinem Laden oder Auto einen Namen gibst ist uninteressant.

    Ich will jetzt mir einfach ein neuen Firmen Namen ausdenken und ein online shop unter anderem gründen.
    Wenn du dir einen Firmennamen ausdenkst, mußt du hinterher auch eine Firma gründen. Ein Gewerbe ist keine Firma. Auch ist ein Gewerbetreibender nicht berechtigt einen Firmennamen zu führen.

    Wenn du dir einen Firmennamen ausgesucht hast, läßt du ihn dir von der IHK genehmigen, gehst zum Notar um die Firma zu gründen. Und danach meldet die Firma auf dem Namen der Firma ein Gewerbe an.

    => Es wird immer wieder Gewerbe & Firma vermischt.

    Gruß Neffe

  7. #7
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    Zitat Zitat von neffe Beitrag anzeigen
    Wenn du dir einen Firmennamen ausdenkst, mußt du hinterher auch eine Firma gründen. Ein Gewerbe ist keine Firma. Auch ist ein Gewerbetreibender nicht berechtigt einen Firmennamen zu führen.
    Einen Firmennamen nicht, aber eine Geschäftsbezeichnung. Also etwa "Trockenbau Hans Mustermann" oder "Blumenparadies Elke Sommer".

    @harald44: Das ändert aber alles nichts an der umsatzsteuerlichen Betrachtung deiner Tätigkeiten. Egal, was du für Pläne hast - du kannst die Kleinunternehmerregelung nur für alle Tätigkeiten insgesamt beanspruchen, nicht mehrfach.

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  8. #8
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    Geändert von harald44 (14.04.2011 um 00:27 Uhr)

  9. #9
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    Zitat Zitat von harald44 Beitrag anzeigen
    Kann ich das einfach so tun ode rmuss ich wieder zum Steuerberater?
    Der Steuerberater hat da überhaupt nichts zu tun. Ich habe aber irgendwie den Eindruck, dass du die Antworten hier gar nicht liest ...

    NEIN, du kannst dir keinen Firmennamen ausdenken, weil du keine Firma hast.

    Aber: Du kannst eine Tätigkeitsbezeichnung zusätzlich zu deinem Namen verwenden.

    Ich wollte mir als Beispiel einfach ein Namen ausdenken wie Haralds Im- & Export oder Shoe24 sowas halt.

    Ist sowas möglich?
    Nein, das ist nicht möglich. Möglich wäre aber:

    "Haralds Im-&Export
    Harald DeinNachame"

    oder

    "Shoe 24
    Harald DeinNachame"

    ... Tätigkeitsbezeichnung zusätzlich zu deinem Namen ...

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  10. #10
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    Geändert von harald44 (14.04.2011 um 00:27 Uhr)

  11. #11
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    Auf deinen Rechnungen - egal ob Einnahmen oder Ausgaben - hat aber trotzdem dein Name zu stehen. Vielleicht solltest du deinen Steuerberater mal fragen ob er überhaupt weiss wie man als Einzelunternehmer korrekt auftritt.

    Und nein, du musst auch nicht unbedingt eine getrennte Buchführung machen. Am Jahresende erklärst du ja deine gesamten Einkünfte, machst nur eine EÜR usw..
    Trotzdem kannst du natürlich deine Buchhaltung schon entsprechend strukturieren und trennen, bspw. indem du verschiedene Nummerkreise anwendest u.ä..
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  12. #12
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    Zitat Zitat von harald44 Beitrag anzeigen
    Das wundert mich nun aber. Ich habe ein Laden mit dem Firmen Namen XZ-Computer.

    Dort kommt mein Name nicht drin vor.
    Wie dorintia bereits schrieb, auf allen deinen Rechnungen muss dein Name stehen. Tut er das nicht, muss das Finanzamt keine einzige dieser Rechnungen anerkennen. Ausserdem muss dein Name in allen anderen Dokumenten des Geschäftsverkehrs auftauchen, bis hin zum Impressum einer Website (sofern vorhanden). Ist das bisher nicht der Fall, riskierst du massiven Ärger.

    Denoch habe ich kleinunternehmerregelung. Hat mein Steuerberater so ausgefüllt.
    Oh Mann, mit der Kleinunternehmerregelung hat das ü-ber-haupt nichts zu tun ... die ist ausschließlich umsatzsteuerlich relevant, für sonst gar nichts.

    Du weisst nicht wirklich, was du tust und verlässt dich blind auf einen Steuerberater, der es offenbar auch nicht weiss.

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  13. #13
    TP-Moderator Avatar von UweB
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    Wenn du einen eigenen Laden hast, für den du wahrscheinlich Miete, Strom, Versicherung, usw. zu bezahlen hast, benötigst du nur um diesen zu finanzieren, bereits mehr Umsatz, als die Kleinunternehmerregelung vorsieht. Die Kleinunternehmerregelung funktioniert aber nur, wenn zu Beginn des Jahres ein größerer Umsatz nicht erwartet wurde. Aber das wird dir der Steuerberater ja sicher auch gesagt haben.

  14. #14
    TP-Junior
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    Geändert von harald44 (14.04.2011 um 00:27 Uhr)

  15. #15
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    Zitat Zitat von harald44 Beitrag anzeigen
    Also nochmal...
    Nein, nicht noch mal. Irgendwann reicht's.

    Ihr meintet das Firmenname mein Namen beinhalten muss. Oder habe ich das Falsch verstanden?
    Sag' mal, meinst du das jetzt ernst?

    Lies dir bitte noch mal die Antworten von neffe und mir durch.

    Was bringt's, wenn wir das jetzt ein drittes Mal schreiben?

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