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Thema: Rente, Kleingewerbe und jede Menge Fragen :-)

  1. #1
    TP-Newbie Regine13 macht alles soweit korrekt
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    Cool Rente, Kleingewerbe und jede Menge Fragen :-)

    Hallo erstmal...ich bin neu hier und von daher, erstmal eine kleine Vorstellung....Ich bin weiblich, 38, habe zwei Kinder, beziehe Witwenrente, bin seit Januar arbeitslos und spiele nun mit dem Gedanken, mich (Teilzeit-)Selbstst�ndig zu machen.

    Ich habe bereits ein Beratungsgespr�ch bei der EAW hinter mir und habe ein Existenzgr�ndungsseminar der IHK besucht.
    Anstatt nun aber "aufgekl�rter" zu sein, f�hle ich mich mehr verunsichert und - ja...fast schon demotiviert

    So richtig habe ich nirgendwo Antworten finden k�nnen und hoffe, das ihr mir hier vielleicht das eine oder andere Fragezeichen ausr�umen k�nnt.

    Das erste w�re schonmal die Rente....ich wei�, das ich als Arbeitnehmer so ca. 1019,- brutto dazuverdienen d�rfte ohne das was gek�rzt wird. Gilt das auch bei Selbstst�ndigkeit?

    Da ich ja nur ein Nebengewerbe betreiben m�chte, frag ich mich, ob ich trotzdem die Krankenversicherung selbst zahlen mu�? (Von der Rente und vom ALG1 wird das ja z.Zt. erledigt)
    Wie ist das �berhaupt mit den Sozialversicherungen? Mal angenommen, ich m�chte bei allen (also KV, RV, Arbeitslosenvers.,) bei der gesetzlichen Variante bleiben, gibt es da so einen "�ber den Daumen gepeilt"-Prozentsatz, den ich f�r diese Kosten auf mein "Wunschnetto" aufschlagen mu� um kalkulieren zu k�nnen?

    Dann w�re da noch der Name. Bei dem Seminar wurde gesagt, das Kleinunternehmer keine freie Namenswahl h�tten sondern immer ihren Vor- und Zunamen angeben m�ssen.
    Kann ich also meinem Unternehmen keine "sinnige" Bezeichnung geben, auch wenn ich den Namen unter der "Schlagzeile" angebe?

    Thema Rechnungen....mu� ich welche schreiben? Ich plane einfache Dienstleistungen die (zumindest zum Gro�teil) direkt nach Erledigung des Auftrags bar bezahlt werden. Reicht es da eine Quittung auszustellen oder mu� ich eine Rechnung ausstellen?

    Und als vorerst mal letzte Frage: Ist ein B�ro Pflicht? Das habe ich auch bei dem Seminar geh�rt....es ging um eine Frau, witzigerweise aus unserem Nachbarort, die das gleiche vorhatte wie ich. Die h�tte sich ein B�ro anmieten m�ssen, da sie wohl in einer reinen Wohngegend lebt also dort kein Gewerbe betreiben darf.
    Ich br�uchte aber gar kein B�ro, denn Kundenverkehr wird es nicht geben. Kann es wirklich daran scheitern oder k�nnte man das umgehen (z.Bsp. B�ro im Keller)?

    Ich h�r jetzt erstmal auf aber ich bin mir sicher, das mir noch viiiiele Fragen einfallen

  2. #2
    TP-Senior neffe bringt sich richtig ein neffe bringt sich richtig ein
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    Hallo,

    ich fange unten an ...

    Büro: Es gibt in der Tat Gegenden, die als reines Wohngebiet ausgewiesen sind, in dem dann eine gewerbliche Tätigkeit nicht zulässig ist. Ist aber in der Regel die Ausnahme. Das meiste sind Mischgebiete wo zumindest kleine Gewerbe die die Nachbarschaft nicht stören genehmigt werden. Viele Behörden interessiert es auch garnicht.

    Rechnungen: Gewerbliche Kunden haben Anspruch auf Rechnungen, so das eine geschrieben werden muß wenn der Kunde es wünscht. Private Kunden hingegen nicht. Es kommt also darauf an was du für Kunden bedienst.

    Name: Wie hier immer wieder auf taucht, mußt du unterscheiden zwischen Gewerbe & Firma. Wenn du ein Gewerbe anmeldest bist du eine Gewerbetreibene. Der name ergibt sich aus dem Ausweis, also Max Mustermann. Ein Gewerbe hat keinen eigenen Namen. Alternative ist eine Firma zu gründen (mit allen zusätzlichen Pflichten). Eine Firma hat einen eigenen Namen.

    Rest muss ich passen

    Gruß Neffe

  3. #3
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    Zitat Zitat von Regine13 Beitrag anzeigen
    Hallo erstmal...ich bin neu hier und von daher, erstmal eine kleine Vorstellung....Ich bin weiblich, 38, habe zwei Kinder, beziehe Witwenrente, bin seit Januar arbeitslos und spiele nun mit dem Gedanken, mich (Teilzeit-)Selbstst�ndig zu machen.
    Dann herzlich willkomen, aber gleich - auch wenn's nervt - der Hinweis auf die FAQs und die Forensuche.

    Das erste w�re schonmal die Rente....ich wei�, das ich als Arbeitnehmer so ca. 1019,- brutto dazuverdienen d�rfte ohne das was gek�rzt wird. Gilt das auch bei Selbstst�ndigkeit?
    Müsste es, ja - aber wer dir das wirklich definitiv beantworten kann, ist der Rententräger. Ein Anruf und die Frage ist höchstwahrscheinlich geklärt.

    Da ich ja nur ein Nebengewerbe betreiben m�chte, frag ich mich, ob ich trotzdem die Krankenversicherung selbst zahlen mu�? (Von der Rente und vom ALG1 wird das ja z.Zt. erledigt)
    Auch hier einfach den Rententräger fragen. Und was ALG1 angeht, sind Arbeitszeit- (max. 15 Stunden) und Zuverdienstgrenzen (165,- Euro sind anrechnungsfrei zu beachten.

    http://www.sozialleistungen.info/arb...eim-alg-i.html

    Wie ist das �berhaupt mit den Sozialversicherungen? Mal angenommen, ich m�chte bei allen (also KV, RV, Arbeitslosenvers.,) bei der gesetzlichen Variante bleiben, gibt es da so einen "�ber den Daumen gepeilt"-Prozentsatz, den ich f�r diese Kosten auf mein "Wunschnetto" aufschlagen mu� um kalkulieren zu k�nnen?
    Nein, denn dann kommt es darauf an, wie du dich krankenversicherst, privat oder freiwillig gesetzlich, wenn privat zu welchen Konditionen, ob bei einem so geringen Einkommen überhaupt die freiwillige AL-Versicherung in Frage kommt usw.

    Dann w�re da noch der Name. Bei dem Seminar wurde gesagt, das Kleinunternehmer keine freie Namenswahl h�tten sondern immer ihren Vor- und Zunamen angeben m�ssen.
    Das ist richtig. BTW Die Kleinunternehmerregelung ist ausschließlich umsatzsteuerlich relevant, für sonst gar nichts.

    Kann ich also meinem Unternehmen keine "sinnige" Bezeichnung geben, auch wenn ich den Namen unter der "Schlagzeile" angebe?
    Doch. Zusätzlicher Phantasiename geht (aber darauf achten, dabei keine Marken- oder Namensrechte zu verletzen).

    Thema Rechnungen....mu� ich welche schreiben?
    Auf Verlangen ja und im eigenen Interesse sowieso. Es erleichtert deine Buchführung.

    Ich plane einfache Dienstleistungen die (zumindest zum Gro�teil) direkt nach Erledigung des Auftrags bar bezahlt werden. Reicht es da eine Quittung auszustellen oder mu� ich eine Rechnung ausstellen?
    Auf Verlangen immer Rechnung. Im eigenen Interesse werden deine Kunden ggf. sowieso eine Rechnung wollen und deine Dienstleistung auch nicht bar bezahlen, etwa dann, wenn sie deine Dienstleistung steuerlich geltend machen können.

    Und als vorerst mal letzte Frage: Ist ein B�ro Pflicht?
    "Büro" im Sinne von 'Raum, der gewerblich genutzt werden darf' unter Umständen ja.

    Das habe ich auch bei dem Seminar geh�rt....es ging um eine Frau, witzigerweise aus unserem Nachbarort, die das gleiche vorhatte wie ich. Die h�tte sich ein B�ro anmieten m�ssen, da sie wohl in einer reinen Wohngegend lebt also dort kein Gewerbe betreiben darf.

    Ich br�uchte aber gar kein B�ro, denn Kundenverkehr wird es nicht geben. Kann es wirklich daran scheitern oder k�nnte man das umgehen (z.Bsp. B�ro im Keller)?
    Wohnst du zur Miete, dann brauchst du auf jeden Fall (!) die Genehmigung deines Vermieters. Und der kann für einen gewerblich genutzten Raum auch mehr verlangen, ebenso wie Umsatzsteuer (die bei Wohnräumen nicht anfällt). Ist in einem reinen Wohngebiet Gewerbe nicht erlaubt - das sagt dir das örtliche Bauamt - ist das eben so.

    Ich h�r jetzt erstmal auf aber ich bin mir sicher, das mir noch viiiiele Fragen einfallen
    Wie gesagt, bitte erst die FAQs und die Forensuche benutzen. Wie helfen gerne aber schreiben ungerne jeden Tag das selbe.

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