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Thema: Selbständigkeit und Firmenwagen

  1. #1
    TP-Junior
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    Beiträge
    21

    Selbständigkeit und Firmenwagen

    Hallo,

    wenn man sich als Einzelunternehmer im Nebenerwerb selbstständig macht, wie sieht das dann mit dem Auto als Firmenwagen aus?

    Fall A:
    Die Nutzung ist rein für die selbständige Tätigkeit. Ich nehme an, dass ich nach dem Kauf des Wagens die Umsatzsteuer zurückerhalte und den tatsächlichen Kaufpreis (nicht Listenpreis) als Betriebsausgaben gelten machen kann. Muß ich hier irgendwie Fahrtenbuch führen oder sonst wie beweisen dass der Wagen nur für die selbständige Ausübung genutzt wird?

    Fall B:
    Der Wagen soll auch für private Fahrten genutzt werden. Ich nehme an dass wie in A das Gleiche für die USt. und die Betriebsausgaben gilt. Aber wie muß ich die privaten Fahren abrechnen? Gilt dann 1% vom Brutto-Listenpreis als Einkommen so wie es auch bei Angestellten ist die einen Firmenwagen nutzen?

    Fall C:
    Wie B, jedoch soll jetzt eine fremde Person (Ehefrau des Selbständigen) den Wagen privat nutzen dürfen. Was ändert sich?

    Fall D:
    Wie C, jedoch soll diese Person den Wagen auch für Fahrten zur Arbeit nutzen. Also Fahren zur Arbeit in einem Angestelltenverhältnis was nichts mit dem Einzelunternehmen zu tun hat. Geht das, was ändert sich zu oben?

    Fall E:
    wie D, nur ist die Beschäftigung keine SV-pflichtige Versicherung sondern ein 400 EUR Job bei dem die Steuern ja pauschal abgegolten werden. Ändert das was?

    Danke, Uli

  2. #2
    TP-Specialist
    Registriert seit
    Jul 2007
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    Stuttgart
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    4.696
    Zitat Zitat von uliunternehmer Beitrag anzeigen
    Hallo,

    wenn man sich als Einzelunternehmer im Nebenerwerb selbstständig macht, wie sieht das dann mit dem Auto als Firmenwagen aus?
    Hast du schon die Links aus der Linkliste http://www.traum-projekt.com/forum/1...ht-and-co.html durchgearbeitet und die Forensuche benutzt? Mach' das doch bitte zuerst. Danke.

    Und einige deiner Fragen lassen sich auch mit dem gesunden Menschenverstand beantworten. Z.B.:

    Muß ich hier irgendwie Fahrtenbuch führen oder sonst wie beweisen dass der Wagen nur für die selbständige Ausübung genutzt wird?
    Ja, natürlich musst du das. Und wenn du kein zweites Fahrzeug zusätzlich hast, wird dir auch kein Prüfer abnehmen, dass du diesen Wagen ausschließlich betrieblich nutzt.

    copy

  3. #3
    TP-Senior
    Registriert seit
    Dec 2010
    Beiträge
    234
    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Ja, natürlich musst du das. Und wenn du kein zweites Fahrzeug zusätzlich hast, wird dir auch kein Prüfer abnehmen, dass du diesen Wagen ausschließlich betrieblich nutzt.
    Es sei denn, Du kannst unwiderlegbar beweisen, daß dies der Fall ist.

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