Hallo, vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen. Ich arbeite nebenberuflich selbständig, Mich interessiert es, wenn ich irgendwo aufhören möchte, weil mir der Auftraggeber nicht gefällt und ich keine schriftliche Vereinbarung habe, kann ich von heut auf morgen einfach gehen und wenn ja, wo steht das?
Ich hatte nur einmal den Fall, da wurde eine Volltagskraft gesucht und ich sollte von einen Tag auf den anderen Tag gehen (war mir auch recht, davon mal abgesehen). Mein Honorar hatte ich aber erhalten. Oder ich hatte mal den Fall, dass mir zwei Wochen vorher Bescheid gegeben wurde, dort wurde wirklich jemand gesucht in Vollzeit, denn die waren sehr nett.
Vielen Dank schon mal im voraus.
Geht es um einen Arbeitsvertrag? Denn ein mündlicher Arbeitsvertrag ist genauso wirksam wie ein schriftlicher. Problem bleibt halt immer die Beweisbarkeit. Deshalb gibt es auch das "Nachweisgesetz"...
Es gibt Tage, da verliert man...und es gibt Tage, da gewinnen die anderen.
Hardwarejournal.de | MP3-runterladen.com | Kinderpilot.de
Kann ich einfach gehen als selbständige Auftragnehmerin von einem Tag auf den anderen? D. h. so dass ich auch mein Honorar erhalte oder nicht Schadenersatz zahlen muss. Mündlich wurde das Honorar vereinbart und die Arbeitstage sowie der Arbeitsbeginn. Arbeitsende je nach Bedarf. Also ich bin dort schon mehrere Monate und habe auch schon einige Rechnungen erstellt und bezahlt bekommen. Zumindest könnte ich damit nachweisen, dass ich dort war, falls es Probleme mit der Bezahlung geben würde, wenn ich gehe.
Wenn es einen Vertrag- auch mündlich -gibt, kannst du nicht einfach gehen.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Ein Vertrag ist ein Vertrag, egal ob schriftlich, mündlich oder auf dem Bauernmarkt per Handschlag geschlossen. Und ein Vertrag gilt bis zum definierten Vertragsende oder einer Kündigung.
Einfach nicht mehr hingehen wäre m.E. ein Vertragsverstoß und könnte zu Schadensersatzforderungen führen. Die bisherigen Rechnungen sind für Deinem momentanen AG ein Nachweis, dass ein Vertragsverhältnis besteht. Eine angemessene Kündigungsfrist oder eine gemeinsame Vereinbarung ist auf jeden Fall notwendig.
Neben dem rechtliche Aspekt halte ich, "einfach nicht mehr hingehen", für einen absolut schlechten und unannehmbaren Stil. So kann man sich auch den Ruf ruinieren.
Grüße aus dem Odenwald
Thomas
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)