Nabend,
über die Forensuche finden sich etliche Beiträge, wo das Thema schon ausgiebig abgehandelt wurde.
Grundsätzlich gibt es bei der privaten Nutzung von Firmenwagen zwei Möglichkeiten, zum einen die "Fahrtenbuch-Methode" und zum anderen die "1%-Regelung".
Bei der Fahrtenbuchmethode musst du halt, wie es der Name schon sagt, permanent ein Fahrtenbuch führen. Die von dir als Betriebsausgaben geltend gemachten Kfz-Kosten musst du dann um den privaten Anteil korrigieren, so das diese dein Betriebsergebnis nicht mindern.
Bei der 1%-Regel musst du keine laufenden Aufzeichnungen führen, dafür musst du monatlich 1% des Bruttolistenneupreises als Privatnutzung deinem Betriebsergebnis hinzurechnen.
Welche der beiden Methoden besser ist, kommt immer auf den Einzelfall an. Die 1%-Regel ist in der Regel die teurere Variante, aber dafür mit weniger "Papierkrieg" verbunden.
Gruß,
Matthias

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