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Thema: Firmenfahrzeug - ja oder nein?

  1. #1
    TP-Junior
    Registriert seit
    Dec 2010
    Beiträge
    10

    Firmenfahrzeug - ja oder nein?

    Hallo!

    Ich betreibe nebenberuflich ein Gewerbe und überlege ein Firmenfahrzeug anzuschaffen, hauptsächlich deswegen um die Steuerzahlungen aus meinem Gewinn zu reduzieren.

    Das ganze lohnt sich aber wohl nur, wenn ich mein jetziges Privatfahrzeug verkaufe und auch Privatfahrten mit dem neuen Firmenfahrzeug durchführe.

    Mal angenommen ich fahre ingesamt 25.000km im Jahr und davon wären 10.000km privat und 15.000km geschäftlich. Wie muss man sich die Kostenaufteilung für diese Privatfahrten vorstellen? Ich habe da leider keinerlei Erfahrung, wie das in der Praxis berechnet wird bzw. wie und wo sich diese Privatfahrten finanziell auswirken.

    Danke + Gruß
    Andi

  2. #2
    TP-Moderator Avatar von MaWeSol
    Registriert seit
    Apr 2006
    Ort
    Solingen
    Beiträge
    1.743
    Nabend,

    über die Forensuche finden sich etliche Beiträge, wo das Thema schon ausgiebig abgehandelt wurde.

    Grundsätzlich gibt es bei der privaten Nutzung von Firmenwagen zwei Möglichkeiten, zum einen die "Fahrtenbuch-Methode" und zum anderen die "1%-Regelung".

    Bei der Fahrtenbuchmethode musst du halt, wie es der Name schon sagt, permanent ein Fahrtenbuch führen. Die von dir als Betriebsausgaben geltend gemachten Kfz-Kosten musst du dann um den privaten Anteil korrigieren, so das diese dein Betriebsergebnis nicht mindern.

    Bei der 1%-Regel musst du keine laufenden Aufzeichnungen führen, dafür musst du monatlich 1% des Bruttolistenneupreises als Privatnutzung deinem Betriebsergebnis hinzurechnen.

    Welche der beiden Methoden besser ist, kommt immer auf den Einzelfall an. Die 1%-Regel ist in der Regel die teurere Variante, aber dafür mit weniger "Papierkrieg" verbunden.

    Gruß,
    Matthias
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.


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