Hallo,
nicht du dich, sondern wenn dann die UG dich. Die UG ist als KapGs. eine eigene (juristische) Person.
Die Frage ist, worauf deine Frage abzielt?
Geschäftsführer der UG wirst du durch Gesellschafterbeschluss vorm Notar. Damit bist du auch ohne Anstellung bereits Geschäftsführer.
Wenn du für deine Tätigkeit von der UG entlohnt werden willst, muß sie dich in irgendeiner Form beschäftigen. Entweder als 400 € Mini Jobber oder als normalen Arbeitnehmer.
Wenn du (auch) Gesellschafter der UG bist, könnte die Gesellschaft natürlich auch beschließen, das die Gesellschafter entsprechende Bonuszahlungen erhalten.
Das sollte aber sehr genau mit einem Steuerberater erörtert werden um nicht böse Überraschungen zu erleben.
Gruß Neffe

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