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Thema: Sofort nach Gewerbeschein Rechnungen ausstellen

  1. #1
    TP-Junior
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    Sofort nach Gewerbeschein Rechnungen ausstellen

    Hi,

    hab mich hier schon durchgelesen zwecks Gewerbe Gründung,...

    Ich habe vor ein Kleingewerbe anzumelden, ich bin schüler und bin eigendlich schon startklar bezüglich des Geschäftes.

    Jetzt möchte ich mich nicht überarbeiten, denn die Schule ist ja auch noch wichtig ;-)

    folgendes habe ich herausgefunden:

    Umsatzsteuerbefreit bis 17500€ Umsatz / Jahr
    Einkommenssteuerbefreit bis 8004€ Einkommen / Jahr
    Gewerbesteuerbefreit bis 24500€ Gewinn / Jahr
    Kindergeld erhalte ich bis 7680€ Einkommen / Jahr
    Familienversicherung bleibt erhalten bis 365€ Einkommen / Monat
    IHK Befreiung bis 5200€ Gewinn / Jahr


    So, jetzt meine Frage:

    Kann ich nachdem ich meinen Gewerbeschein im Rathaus geholt habe sofort rechnungen ausstellen oder muss ich auf eine Steuernummer warten?

    Denn ich würde gerne Solange Warten bis ich einen Auftrag relativ fest habe

    durch meine obigen Zahlen kann man erkennen, dass wenn ich Monatlich unter 365€ Gewinn? bleibe, das sich die Restlichen Beträge dadurch ausschließen, ist das richtig?

    Danke schonmal!
    Geändert von PlottingFabi (30.04.2011 um 08:27 Uhr)

  2. #2
    TP-Senior
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    Hallo,

    Ich habe vor ein Kleingewerbe anzumelden
    Hast du dir das Formular (GewA 1) schon mal angeguckt? Es gibt in Deutschland kein Kleingewerbe.

    Umsatzsteuerbefreit bis 17500€ Umsatz / Jahr
    Das ist kein Freibetrag. Wenn du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst muß der Umsatz unter 17,5k liegen. In allen anderen Fällen sind ab dem ersten Euro Umsatzsteuer auszuweisen und abzurechnen.

    Einkommenssteuerbefreit bis 8004€ Gewinn / Jahr
    Nicht nur der Gewinn aus Gewebebetrieb. Der freibetrag gilt für das gesamte Einkommen, also z.B. auch für Zinsen etc.

    Gewerbesteuerbefreit bis 25000€ Gewinn / Jahr
    Ich meine das es 24,5k € sind

    oder muss ich auf eine Steuernummer warten?
    In deiner Schilderung fehlt der Punkt mit der Beantragung der Steuernummer. Die Tätigkeit mußt du je nach Branche bei mindestens 3 Stellen anmelden.

    Gewerbe- / Ordnungsamt
    - vor Beginn der Tätigkeit

    Finanzamt
    - innerhalb eines Monats

    IHK
    - innerhalb eines Monats

    Nur wenn du deiner Verpflichtung nicht nach kommst, meldet sich das Finanzamt von sich aus um dir mitzuteilen das du bereits die ersten Minuspunkte gesammelt hast und fordert dich auf die Anmeldung einzureichen.

    Eine Steuernummer muss mit auf die Rechnung, daraus ergibt sich, das du die relativ zeitnah benötigst. Teilweise kann man auch anrufen und diese vorab erfragen.

    durch meine obigen Zahlen kann man erkennen, dass wenn ich Monatlich unter 365€ Gewinn? bleibe, das sich die Restlichen Beträge dadurch ausschließen, ist das richtig?
    Nicht ganz. Der Umsatz für die Kleinunternehmerregelung kann auch mit 1 € Gewinn überschritten werden.

    Gruß Neffe

  3. #3
    TP-Specialist
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    Um das noch zu komplettieren:

    Zitat Zitat von PlottingFabi Beitrag anzeigen
    Familienversicherung bleibt erhalten bis 365€ Gewinn??? / Monat
    Einkommen, nicht Gewinn. Es zählt dein gesamtes Einkommen.

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  4. #4
    TP-Junior
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    Hi,

    1. Ich habe kein weiteres einkommen, dann würde es in meinem Fall der Gewinn sein?
    2. Ich werde die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, heißt es dann nicht Kleingewerbe?
    3. Ich habe vor etwas in der Werbetechnik zu machen, dh. Fahrzeugbeschriftung, Textildruck,...
    - Bei welchen 3 Stellen muss ich es anmelden und wie mache ich das?
    4. Verstehe ich das richtig, wenn ich keinen cent gewinn mache bleibe ich unter allen "Freibeträgen" lediglich der umsatz wird überschritten und somit könnte ich die kleinunternehmerregelung nicht mehr in Anspruch nehmen?
    5. Habe ich gehört, das bei einem Kleinunternehmen keine Steuernummer auf der Rechnung sein muss, ist das richtig?

    Vielen Dank schonmal!

  5. #5
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von PlottingFabi Beitrag anzeigen
    Hi,

    1. Ich habe kein weiteres einkommen, dann würde es in meinem Fall der Gewinn sein?
    Ja.

    2. Ich werde die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, heißt es dann nicht Kleingewerbe?
    Nein, es heisst dann, dass du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst.

    3. Ich habe vor etwas in der Werbetechnik zu machen, dh. Fahrzeugbeschriftung, Textildruck,...
    - Bei welchen 3 Stellen muss ich es anmelden und wie mache ich das?
    Bei allen dreien - welche das sind, hat neffe dir aufgeschrieben.

    1. Hingehen 2. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgeben/hinschicken 3. Fragebogen abgeben/hinschicken

    4. Verstehe ich das richtig, wenn ich keinen cent gewinn mache bleibe ich unter allen "Freibeträgen" lediglich der umsatz wird überschritten und somit könnte ich die kleinunternehmerregelung nicht mehr in Anspruch nehmen?
    Ja. Wenn Du im Jahr (also in den vollen 12 Monaten) 17501,- Umsatz machst, aber 17.501 Euro Betriebsausgaben hast, bleibt 0 Euro Gewinn.

    Damit ist die Umsatzgrenze überschritten, aber keiner der anderen Freibeträge ausgeschöpft bzw. keine der anderen Grenzen überschritten.

    5. Habe ich gehört, das bei einem Kleinunternehmen keine Steuernummer auf der Rechnung sein muss, ist das richtig?
    Nein, das ist nicht richtig.

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  6. #6
    TP-Junior
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    Hi,

    Okay,

    Einkommen = Umsatz-Ausgaben <- welche ich in der EÜR aufliste?

    den Fragebogen vom Finanzamt kann man alleine ausfüllen? (werde hilfe von anderem Kleinunternehmer bekommen)
    Wann wird die EÜR abgegeben?

  7. #7
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von PlottingFabi Beitrag anzeigen
    Hi,

    Okay,

    Einkommen = Umsatz-Ausgaben <- welche ich in der EÜR aufliste?
    Nein - das ist der Gewinn.

    Zum Einkommen gehören - auch wenn es bei dir da nichts gibt - auch Löhne und Gehälter, Zinseinkünfte, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung usw.

    den Fragebogen vom Finanzamt kann man alleine ausfüllen? (werde hilfe von anderem Kleinunternehmer bekommen)
    Ja, den kann man alleine ausfüllen. Wenn Fragen auftauchen, bitte mal hier die Forensuche benutzen, bevor du sie stellst.

    Wann wird die EÜR abgegeben?
    Bis zum 31.5. des Folgejahres, als Teil der Steuererklärung.

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  8. #8
    TP-Junior
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    Ok,

    das mit dem Einkommen meinte ich Speziell in meinem Fall ;-)

    Soweit habe ich alles verstanden, sind zwar noch zwei drei dinge, aber denke die kann ich im internet noch suchen

    Danke!!!

  9. #9
    TP-Junior
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    Hi nochmal,

    jetzt hab ich mich nochmal im internet durchgeforscht und da schreiben sie zum teil zig verschiedene sachen zwecks rechnung schreiben

    1. Man darf KEINE Rechnung ohne Steuernummer schreiben
    2. Man darf eine Rechnung schreiben mit einer älteren Steuernummer
    3. Man darf eine Rechnung schreiben mit dem Hinweis "Steuernummer beantragt"

    vor allem letzter Punkt interessiert mich

    Und falls keines von allen geht, was wäre die schnellste möglichkeit diese steuernummer zu bekommen?

    Und wenn mein einkommen nur bis 365€ pro monat sein darf, kann ich doch bei mehr einkommen investieren sodass sich der gewinn senkt? dh. wenn ich am ende vom Monat 1000€ Gewinn habe und mir einen neuen PC für 700€ kaufe, wäre es doch im Rahmen oder?
    Geändert von PlottingFabi (01.05.2011 um 16:12 Uhr)

  10. #10
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von PlottingFabi Beitrag anzeigen
    Hi nochmal,

    jetzt hab ich mich nochmal im internet durchgeforscht und da schreiben sie zum teil zig verschiedene sachen zwecks rechnung schreiben

    1. Man darf KEINE Rechnung ohne Steuernummer schreiben
    "Dürfen" tust du das schon - aber dein Kunde hat nichts davon, weil das Finanzamt nur Rechnungen mit Steuernummer als Betriebsausgabe akzeptieren muss.

    Dein Kunde wird also schon im eigenen Interesse darauf achten, dass du eine ordentliche Rechnung stellst.

    2. Man darf eine Rechnung schreiben mit einer älteren Steuernummer
    3. Man darf eine Rechnung schreiben mit dem Hinweis "Steuernummer beantragt"

    vor allem letzter Punkt interessiert mich
    Warum eigentlich? Wieso meldest du nicht wie jeder normale Mensch das Gewerbe an und wickelst dann die steuerliche Erfassung ab, an deren Ende die Zuteilung der Steuernummer steht?

    Schon im ersten Beitrag schreibst du:

    "Denn ich würde gerne Solange Warten bis ich einen Auftrag relativ fest habe"

    Wozu soll das bitte gut sein?

    Und falls keines von allen geht, was wäre die schnellste möglichkeit diese steuernummer zu bekommen?
    Wie bei jedem anderen Gründer auch: Gewerbe anmelden, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim FA abholen oder aus dem Web laden, ausfüllen, abgeben, auf die Steuernummer warten.

    Und wenn mein einkommen nur bis 365€ pro monat sein darf, kann ich doch bei mehr einkommen investieren sodass sich der gewinn senkt? dh. wenn ich am ende vom Monat 1000€ Gewinn habe und mir einen neuen PC für 700€ kaufe, wäre es doch im Rahmen oder?
    Nein - deine Rechnung funktioniert so nicht.

    Für Wirtschaftsgüter, die mehr als 410 Euro und maximal 1000 Euro kosten, ist jahrgangsbezogen ein Sammelposten zu bilden. Die darin zusammengefassten Wirtschaftsgüter sind gleichmäßig über den Zeitraum von fünf Jahren abzuschreiben.

    Deine Ausgabe macht sich also nicht sofort voll gewinnmindernd bemerkbar, sondern über einen Zeitraum von fünf Jahren.

    Mal einen guten Rat: Besuch' ein Existenzgründerseminar.

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  11. #11
    TP-Junior
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    Schon im ersten Beitrag schreibst du:

    "Denn ich würde gerne Solange Warten bis ich einen Auftrag relativ fest habe"
    Ich hätte einen Auftrag darf ihn leider noch nicht annehmen, drum solls etwas schneller gehn

    Nein - deine Rechnung funktioniert so nicht.

    Für Wirtschaftsgüter, die mehr als 410 Euro und maximal 1000 Euro kosten, ist jahrgangsbezogen ein Sammelposten zu bilden. Die darin zusammengefassten Wirtschaftsgüter sind gleichmäßig über den Zeitraum von fünf Jahren abzuschreiben.

    Deine Ausgabe macht sich also nicht sofort voll gewinnmindernd bemerkbar, sondern über einen Zeitraum von fünf Jahren.
    Kann es sein das im ganzen Monat die Wirtschaftsgüter wie PC/Maschinen den Betrag von 410€ nicht überschreiten dürfen? oder kann ich paar sachen unter dem wert kaufen, zb. PC-300€, Maschine-400€? (ich meine wenn ich die abschreibung vermeiden will)

  12. #12
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  13. #13
    TP-Junior
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    danke, das wäre nun mit der rechnung geklärt

    habe mir das hier durchgelesen: http://www.rechnungswesen-portal.de/...sgut-2008.html

    dort wird beschrieben was als GWG gilt.

    doch ist das nicht ein wenig unlogisch das man nur bis 410€ / Jahr sofort abschreiben kann?

    wie kann ich mein Einkommen so senken das ich jeden monat unter 365€ gewinn komme?

    kann ich nicht selbstständig abnutzbare gegenstände direkt als ausgabe rechnen?

  14. #14
    TP-Senior
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    Hallo,

    du hast augenscheinlich das Prinzip der Abschreibung nicht verstanden.

    Beispiel:

    1. 1.000 € auf Bankkonto

    2. du kaufst ein Faxgerät für 400 €

    ergibt:Bank = 600 €, Faxgerät = 400 €

    = du hast weiterhin 1.000 €, 600 € in bar, 400 € in einem materiellen Wert.

    Der Kauf von Wirtschaftgütern stellt keine Ausgabe dar, da der Wert lediglich gewandelt wird. Der Kauf von Wirtschaftsgütern, egal ob für 100 € oder 10.000 € bringt dir erstmal überhaupt garnichts.

    Zum Jahresende, im Zuge des Jahresabschlusses bewertet man die Sachanlagen / Wirtschaftsgüter. Da der Wert mit zunehmenden Alter und Benutzung sinkt, wird der Wertverlust abgeschrieben (AfA = Abschreibung für Abnutzung).

    Bei günstigen Wirtschaftsgütern (GWG bis 410 €), kann halt der volle Kaufpreis im ersten Jahr bereits als Wertverlust abgeschrieben werden. Wenn du allerdings für 1000 € einen Computer kaufst, ist es nicht realistisch anzunehmen, das der bereits nach einem Jahr einen Wert von 0 € hat, so das hier nur ein Teil abschreibbar ist.

    Du kannst im Einzelfall voll abschreiben, aber dann mußt du nachweisen das der Wert tatsächlich 0 ist. Beispiel währe ein Feuer im Büro, und das Gerät wurde vernichtet.

    Deine Frage ist ein Widerspruch in der Sache: Sinn eines Gewerbe ist es Geld zu verdienen und nicht das Einkommen zu senken. Wenn du nur wenig Geld verdienen willst, wäre Mittel der ersten Wahl weniger zu arbeiten.

    Sicherlich kann man am Anfang höhere Kosten produzieren, da man sich ja erstmal vernünftig einrichten muß. Aber wenn du bei einem Ein Mann Gewerbe den 5. Computer kaufst, wird das Finanzamt irgendwann die sinnhaftigkeit in Frage stellen. Genauso wenn du Geräte anschaft, die für das Gewerbe nicht erforderlich sind.

    Gruß Neffe

  15. #15
    TP-Junior
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    Hi,

    Klar ist die erste wahl weniger zu arbeiten, aber wieso soll ich auf der couch rumsitzen, wenn ich zb. auch mal bischen was arbeiten könnte ;-)

    ich habe gelesen das betriebsausgaben den gewinn Sofort mindern.
    dh. ich kaufe mir zb rohstoffe ein die ich lager um sie irgendwann einmal zu benützen?

    Wie gesagt es geht mir lediglich drum nicht über die 365€ zwecks versicherung zu kommen
    Geändert von PlottingFabi (01.05.2011 um 19:03 Uhr)

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