Hallo Otto,
bei einer klassischen GmbH würde es für deinen "Wunsch" folgendermaßen ablaufen können: Ein Notar muss ausgewählt werden, der die Gründung durchführt. Derjenige, der nicht in persona vor Ort sein kann zur Gründung kann eine Vollmacht ausstellen (ob diese notariell beurkundigt werden muss bin ich nicht sicher, kann aber gut sein..), dass der andere, der vor Ort ist, die GmbH zusammen mit ihm gründet und das nach seinem Willen abläuft. Eigentlich muss dazu auch ein Ausweisdokument vorgezeigt werden zur Verifizierung der Personen, die die Unterschrift leisten. Ein gutes Notariat gibt Dir zum möglichen Verfahren (telefonisch) Auskunft und das kostet auch nichts!
Ob es diese Möglichkeiten auch bei anderen Rechtsformen gibt, kann ich leider nicht sagen.
PS: Alle meine Angaben sind ohne Gewähr und stammen aus persönlicher Erfahrung ;-)


LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren