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Thema: Hausgewerbetreibende?

  1. #1
    TP-Senior
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    115

    Hausgewerbetreibende?

    Hallo,

    Wenn man von zu Hause aus arbeitet und Internetdienstleistungen erbringt, ist man dann Hausgewerbetreibender?

    Zitat Zitat von §2 Heimarbeitsgesetz
    (2) Hausgewerbetreibender im Sinne dieses Gesetzes ist, wer in eigener Arbeitsstätte (eigener Wohnung oder Betriebsstätte) mit nicht mehr als zwei fremden Hilfskräften (Absatz 6) oder Heimarbeitern (Absatz 1) im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zwischenmeistern Waren herstellt, bearbeitet oder verpackt, wobei er selbst wesentlich am Stück mitarbeitet, jedoch die Verwertung der Arbeitsergebnisse dem unmittelbar oder mittelbar auftraggebenden Gewerbetreibenden überläßt. Beschafft der Hausgewerbetreibende die Roh- und Hilfsstoffe selbst oder arbeitet er vorübergehend unmittelbar für den Absatzmarkt, so wird hierdurch seine Eigenschaft als Hausgewerbetreibender nicht beeinträchtigt.
    Ich nehme die Definition mal auseinander:

    Zitat Zitat von §2 Heimarbeitsgesetz
    eigener Arbeitsstätte (eigener Wohnung oder Betriebsstätte)
    Trifft zu.

    Zitat Zitat von §2 Heimarbeitsgesetz
    mit nicht mehr als zwei fremden Hilfskräften (Absatz 6) oder Heimarbeitern (Absatz 1)
    Trifft zu.

    Zitat Zitat von §2 Heimarbeitsgesetz
    im Auftrag von Gewerbetreibenden
    Trifft zu, unter anderem sind Gewerbetreibende meine Kunden.

    Zitat Zitat von §2 Heimarbeitsgesetz
    Waren herstellt, bearbeitet oder verpackt, wobei er selbst wesentlich am Stück mitarbeitet, jedoch die Verwertung der Arbeitsergebnisse dem unmittelbar oder mittelbar auftraggebenden Gewerbetreibenden überläßt.
    Trifft nicht zu. Ich hab überhaupt nichts mit irgendeiner Herstellung irgendwelcher Waren zu tun. Alles nur immateriell.

    So wie ich das sehe, bin ich kein Hausgewerbetreibender. Korrekt?

    Viele Grüße & vielen Dank

  2. #2
    TP-Lady-Mod
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    Würd ich auch so sehen... ansonsten wären ganz viele Gewerbtreibende, Freiberufler und Künstler Hausgewerbetreibende.
    Und für mich klingt der § aus dem Heimarbeitsgesetz auch so als wäre ein Hausgewerbetreibender ein Angestellter.

    Für was ist diese Definition denn wichtig?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Senior
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    Als Hausgewerbetreibender wäre man in der deutschen Rentenversicherung pflichtversichert. Eine Dame der gesetzliche Krankenkasse, die mich gerne demnächst (derzeit bin ich noch familienversichert) als Kunde beim Wechsel vom Nebenerwerb in Haupterwerb hätte, hat mich mehrmals auf eine Rentenversicherung hingewiesen, weshalb ich mich in diese Richtung informiert habe. Ich ging aber die ganze Zeit schon davon aus, dass eine solche Pflicht für mich nicht besteht.

  4. #4
    TP-Newbie
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    Laut dem was du machst bist du Freiberufler/Selbstständiger, arbeitest ja bestimmt auch für mehrere Auftraggeber. Ich weiß ja nicht wie tief deine Internetdienstleistungen gehen - wenn du z.B. eine Software komplett programmierst - dann ist diese eine Ware. Machst du jedoch nur Anpassungen zu etwas bestehendem ist das eine DL.
    Die haarfeinen Unterschiede dazwischen kenne ich allerdings nicht. Egal ob pflichtversichert oder nicht - sinnvoll ist es dennoch in die Rentenversicherung einzuzahlen.

  5. #5
    TP-Senior
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    Sowohl Produkte (Software) als Dienstleistungen (Anpassungen und SaaS). Nach'n bisschen googlen scheint auch ein Unterschied darin zu bestehen, ob man Endkunden bedient oder nicht. Bei mir sind es nur Endkunden, weshalb es laut meiner Recherche kein Heimgewerbe ist.

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