Simpel, ja. Ein gewisses Maß an Buchführung muss man aber machen, bei geringen Umsätzen reicht dafür Excel. Eine EÜR muss nach Jahresablauf gemacht werden und Steuererklärungen.
Das müsst ihr vertraglich regeln. Das Geld ansich fliest in eine einfache Buchführung ja nicht ein, dort werden nur Ausgaben und Einnahmen erfasst. Also solltest ihr regeln was mit den Anschaffungen im Falle des Falles passiert.
Natürlich kann sie das. Und jeder der Gesellschafter haftet nach außen hin vollständig für die GbR.


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