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Thema: Selbstständig machen (gemeinnützig)

  1. #1
    TP-Junior Berlin4Me macht alles soweit korrekt Avatar von Berlin4Me
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    Selbstständig machen (gemeinnützig)

    Hallo,

    ich arbeite in einem Kinderheim, da wir dort viele Spenden bekommen (Sachspenden) sind wir auf die Idee gekommen einen Kinderladen zu eröffnen, wo wir gebrauchte Kindersachen wie Kleidung und Spielzeug und alles was das Kinderherz braucht anbieten möchten.

    Da das Kinderheim keinen Laden eröffnen darf, werde ich es auf meine kappe nehmen und den Laden als Kleinunternehmer eröffnen.

    Meine frage wäre nun, was genau muß man als Kleinunternehmer beachten. Das man im ersten jahr nicht mehr als 17500 und danach nicht mehr als 50.000 euro verdienen darf ist mir bewußt.

    Aber wie klärt man das beim Finanzamt? Sag ich dem Finanzamt immer das ich unter 50.000 euro liege und damit ist es geklärt?

    Ich muß ja auch Buch führen was Ausgaben und Einnahmen betrifft, als Kleinunternehmer kann ich das selber machen. Also stell ich Ausgaben und Einnahmen gegenüber und das Ergebnis schicke ich dem Finanzamt? Muß man das einmal im Jahr nachweisen oder gibt es dabei Fristen zu beachten?

    Eine andere Frage, welche Versicherungen sollte ich als Kleinunternehmer abschließen? Habe einen Freund der in der Versicherungsbranche arbeitet, der erzählt mir irgendwas von Transportversicherung und Warenversicherung. Stimmt das? Ich beziehe ja sogut wie keine neue Waren.

    Ich als unwissender hätte gedacht das ich vielleicht eine Einbruchversicherung, Glas und Feuerversicherung bräuchte.

    Würde mich freuen wenn jemand mir Ratschläge geben könnte.

    Bei dem Geschäft geht es nicht ums Gewinn erzielen, wir wollen einkommensschwachen menschen helfen und mit dem Verdienst unsere Unkosten decken und alles was dann übrig bleibt kommt dem Kinderheim zugute.

  2. #2
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    Hallo,

    Zitat Zitat von Berlin4Me Beitrag anzeigen
    Das man im ersten jahr nicht mehr als 17500 und danach nicht mehr als 50.000 euro verdienen darf ist mir bewußt.
    Nein, um die KU-Regelung dauerhaft nutzen zu können muss man dauerhaft unter 17500 € Umsatz - nicht Verdienst! - bleiben.

    Zitat Zitat von Berlin4Me Beitrag anzeigen
    Aber wie klärt man das beim Finanzamt? Sag ich dem Finanzamt immer das ich unter 50.000 euro liege und damit ist es geklärt?
    Du musst deine zukünftigen Umsätze u.a. schätzen und im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angeben.

    Zitat Zitat von Berlin4Me Beitrag anzeigen
    Ich muß ja auch Buch führen was Ausgaben und Einnahmen betrifft, als Kleinunternehmer kann ich das selber machen. Also stell ich Ausgaben und Einnahmen gegenüber und das Ergebnis schicke ich dem Finanzamt? Muß man das einmal im Jahr nachweisen oder gibt es dabei Fristen zu beachten?
    Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung wird mit der Steuererklärung bis zum 31.05. des Folgejahres gemacht.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Junior Berlin4Me macht alles soweit korrekt Avatar von Berlin4Me
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    Wie? als immer unter 17500 bleiben?

    Als Kleinunternehmer gelten Unternehmer, deren Umsatz im vorangegangenen Jahr einen Betrag von 17.500,- Euro nicht überstiegen hat und deren Umsatz im laufenden Jahr 50.000,- Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Beide Voraussetzungen müssen gegeben sein.

    http://www.steuertipps.de/lexikon/kl...nehmerregelung

    Da steht aber das man dann im nächsten jahr nicht über 50.000 sein darf, oder ist das veraltet?

  4. #4
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    Nein, das ist nicht veraltet und wird regelmässig falsch verstanden. Aber diese Bedingung muss jedes Jahr aufs neue geprüft werden, nix mit 1. Jahr, 2. Jahr oder so.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
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    also im ersten kalenderjahr nicht über 17500 kommen, danach nicht über 50.000 kommen? und jedes jahr reicht man dann die Einnahmen-Überschuss-Rechnung frist gerecht ein und wenn man unter dieser summe liegt ist wird man als kleinunternehmer eingestuft?

  6. #6
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    Willst du es nicht verstehen? Wenn du in einem Jahr die 17500 € überschreitest bist du ab dem Folgejahr regelbesteuert.

    Übrigens: wenn die Gewerbeanmeldung nicht in den Januar fällt gilt die Umsatzgrenze anteilig fürs Jahr.
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  7. #7
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    stimmt ich versehe es nicht. Ich versehe die Aussage mit den 50.000 nicht.

    Als Kleinunternehmer gelten Unternehmer, deren Umsatz im vorangegangenen Jahr einen Betrag von 17.500,- Euro nicht überstiegen hat und deren Umsatz im laufenden Jahr 50.000,- Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.


    Das was nun dick gemacht wurde verstehe ich nicht, deshalb frage ich ja auch, besonders das in Rot.

  8. #8
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    Wenn du im laufenden Jahr schon abschätzen kannst - deshalb das voraussichtlich - das du über 50000 € Umsatz kommst, darfst du schon für dieses laufende Jahr die KU-Regelung nicht mehr in Anspruch nehmen. Bleibst du unter 50000 € im laufenden Jahr kann die KU-Regelung noch genutzt werden, aber ab dem folgenden Jahr gilt die Regelbesteuerung weil : im vergangenen Jahr die 17500 € überschritten wurden.
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  9. #9
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    Nun habe ich es verstanden danke.
    Also immer versuchen unter 17500 euro Umsatz bleiben.

    Aber das schätzt man ja selber ein wieviel Umsatz man haben wird. Was ist aber wenn ich z.b. sage im laufenden jahr werde ich die 50.000 nicht überschreiten und tue es doch, weil es doch aufeinmal besser läuft als man denkt?

  10. #10
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    Dann bist du immer noch mindestens ab dem Folgejahr regelbesteuert und solltest ggf. auf entsprechende Nachfragen des Finanzamtes plausibel antworten können.
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  11. #11
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    aber kann da nicht jeder sagen das er immer unter 17500 euro liegt? Gibt es keine nachweispflicht?

    Wie sieht es mit versicherungen aus, kennst du dich damit auch aus?

  12. #12
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    Natürlich gibt es Nachweise. Erstmal machst du ja eine EÜR (daraus allein ist schon erkennbar wieviel Umsatz gemacht wurde) und normalerweise ist auch der KU verpflichtet eine jährliche Umsatzsteuererklärung auszufüllen.

    Zu den Versicherungen kann ich nix sagen da ich kein Ladengeschäft habe. Mit dem Thema Berufsgenossenschaft solltest du dich noch auseinandersetzen.
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  13. #13
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    Zitat Zitat von Berlin4Me Beitrag anzeigen
    aber kann da nicht jeder sagen das er immer unter 17500 euro liegt? Gibt es keine nachweispflicht?
    Voraussagen kann man nicht nachweisen - aber am Ende des Jahres weiss man, ob die Voraussage zutraf oder nicht. Du solltest die Steuererklärung nicht vergessen! Darin musst du den Nachweis erbringen.

    Wie sieht es mit versicherungen aus, kennst du dich damit auch aus?
    Das sind immer Einzelentscheidungen - du musst eben schauen, welche Risiken du hast und ob du die versichern willst - und kannst. Versicherungen kosten nämlich u.U. viel Geld.

    copy

    P.S.: Ich würde mit dem Träger des Kinderheims mal juristisch klären, ob das, was du da vorhast überhaupt geht: Wie kommst du denn in den Besitz der Sachen, die auf deinen Namen verkauft werden?

  14. #14
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    EÜR steht für was?
    Kenne mich in der branche überhaupt nicht aus.
    Denke mal aber das es leicht zu manipulieren ist, also das man immer unter 17500 bleibt. Der kleinunternehmer muß ja keine Kasse haben die alles registriert. oder?

    danke@copy.

    Aber Feuer und glas sollten doch schon versichert sein oder meinst du nicht? Wenn mal feuer ausbrechen sollte und dadurch brennt das ganze haus ab sehe ich ganz schön blöd aus wenn ich nicht versichert bin. Und so eine ladenscheibe ist auch teuer.

    Dachte an folgende drei wichtige versciherungen. Gegen Feuer gegen Glasbruch und gegen einbruch.

  15. #15
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    Zitat Zitat von Berlin4Me Beitrag anzeigen
    Denke mal aber das es leicht zu manipulieren ist, also das man immer unter 17500 bleibt. Der kleinunternehmer muß ja keine Kasse haben die alles registriert. oder?
    Das ist jetzt nicht dein Ernst?
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