Hallo,
Nein, um die KU-Regelung dauerhaft nutzen zu können muss man dauerhaft unter 17500 € Umsatz - nicht Verdienst! - bleiben.
Du musst deine zukünftigen Umsätze u.a. schätzen und im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angeben.
Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung wird mit der Steuererklärung bis zum 31.05. des Folgejahres gemacht.


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danke.