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Thema: verspätete Gewerbeanmeldung

  1. #1
    TP-Junior
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    verspätete Gewerbeanmeldung

    So, ihr lieben. Denn nun folgenden langen Text hatte ich gerade schon mal verfaßt und dann nicht richtig abegeschickt. Sch....!
    Also neuer Versuch.

    Ich habe 2002 eine Anmeldung als Freiberufler als künstlerische Glasgravur beim Finanzamt gestellt. Gewinnermittlung mittels Einnahmen-Überschußrechnung und antrag auf Kleinunternehmerreglung und ca. 1000,-€ Jahresgewinn.
    Das ganze habe ich nach Rat einer Unternehmerberaterin gemacht, denn ich wollte meine gravierten Gläser auf Märkten verkaufen.
    Seither lief es gut.

    Im Laufe der Jahre wurden es immer mehr Veranstaltungen und ein guter Kundenstamm.
    Die ganze Zeit schon bestreite ich meinen Lebensunterhalt mit einem Vollzeitjob.
    Der Chef weiß über mein Hobby bescheid.

    Diesen Job tauschte ich 2008 in teilzeit und hab halt ein paar Märkte mehr gemacht damit mehr Geld reinkommt.

    Da alles gut lief bin ich zum nächsten Schritt übergegangen und habe Januar 2011 einen kleinen Laden mit Werkstatt eröffnet.
    Mit Mühe arbeite ich da nur die 15 Stunden die die Krankenkasse gern sehen will damit ich mich nicht selbst versichern muß. Verdienen tu ich da ca die Häfte von meiner Festanstellung.
    Aber wenn ich es provoziere kann sich das auch ändern. Nur als alleiniges Einkommen wird es nicht reichen.
    Ich glaub ich komm bald nicht mehr drumrum mich selbst zu krankenversichern.
    Auch wenn ich es gern lassen würde.

    Mit Eröffnung des Ladens hatte ich mich nochmal belesen wegen der Gewerbeanmeldung. War aber zu dem Ergebniss gekommen das ich das nicht bräuchte. Aber ich bin mir doch zu unsicher.

    Es sieht so aus als wenn der Laden sich halten kann. Deswegen muß ich mich nochmal erkundigen ob ich doch ein Gewerbe anmelden muß oder ob ich als freiberufler einfach auch ein Laden haben darf.

    Und was ist wenn ich dort auch Produkte anderer Glaskünstler anbieten will.

    Die Marktfahrerei will ich auch weiter betreiben.

    Falls es was zur Sache tut: Glasgraveur ist mein Lehrberuf, da ist kein Meisterzwang mehr.

    Vielen Dank für Eure Antworten im vorraus!!!

  2. #2
    TP-Specialist
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    Hallo Glasfee,

    leider hast du in deinem langen Text Fragen vergessen.

    Ich interpretiere also mal:

    Aus meiner Sicht hättest du spätestens mit dem Laden ein Gewerbe anmelden müssen, ich gehe sogar soweit, dass du auch für den Verkauf auf Märkten einen Gewerbeschein brauchst, einen sog. Reisegewerbeschein.

    copy

  3. #3
    TP-Junior
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    Hallo,

    ich hatte mich zu den Märkten soweit erkundigt das auf allen angemeldeten Märkten
    jeder teilnehmen kann.
    Denn genauen Wortlaut muß ich erst noch mal in dem entsprechenden Buch raussuchen. Ich glaub das fiel unter marktfreiheit.
    Ich melde mich später dazu nochmal.
    Im zweifelsfalle wäre meine Frage ob ich das mit der Gewerbeanmeldung schnell nachholen muß und welche Konsikuenzen entstehen wenn ich das evtl die ganzen Jahre schon falsch gemacht habe.
    Hinterzogen hab ich ja kein Geld denn beim Finanzamt ist es ja gemeldet.
    Bis später

    Glasfee
    Geändert von Glasfee (21.05.2011 um 20:39 Uhr)

  4. #4
    TP-Junior
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    Hallo copy,

    Ich habe keine Anmeldung, denn die Marktfreiheit sagt ,das bei behördlich festgesetzten Veranstaltungen jeder teilnehmen kann und gewerbliche Teilnehmer von allen Beschränkungen des stehenden Gewerbes un des Reisegewerbes freigestellt sind.

    Einstehendes Gewerbe lag erst nicht vor. Dieses ist gegeben wenn weder Reisegewerbe noch Marktfreiheit vorliegen.

    Bei den Reisegewerbekartenfreien Tätigkeiten steht das da auch das gelegentliche Feilbieten von Waren auf messen, Märkten und öffentlichen Festen dazu gehört.
    Und auserdem sehe ich mich als Glaskünstlerin und übe kein Gewerbe aus.
    Allerdings ist hier die Frage ob sich das ändert wenn ich auch Produkte anderer kollegen anbieten will.
    Für "gelegentlich " gibt es da keine Definition.
    Anfangs war es so 5 mal im Jahr und letztes Jahr schon 16 mal.

    Also habe ich mich in den vergangenen Jahren auf diese Marktfreiheit berufen. Obwohl nie einer danach gefragt hat.
    Ich glaub da hab ich nichts verkehrt gemacht.
    Nun muß man den Laden aber wohl als gewerbliche Niederlassung definieren.

    Ich glaub ich sollte das jetzt doch als Gewerbe anmeden.
    Rückwirkend geht sicher nicht, oder?
    Kommen dann strafgelder auf mich zu?

    Aber nicht anmelden wird auch nicht mehr gehen. Den laden will ich beibehalten.

    Tschüß erstmal, ich freu mich auf eure Ratschläge

  5. #5
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    Zitat Zitat von Glasfee Beitrag anzeigen
    Hallo copy,
    Allerdings ist hier die Frage ob sich das ändert wenn ich auch Produkte anderer kollegen anbieten will.
    Hallo,

    ja, das ist dann gewerbliches Handeln.
    Das wäre auch der Grund für eine Gewerbeanmeldung, falls jemand fragen sollte.
    Bisher hattest Du eine Werkstatt (Atelier) mit Ausstellungs- und Verkaufsraum nur für Deine eigenen Werke. Dies im Rahmen Deiner beim FA angemeldeten freiberuflichen Tätigkeit.
    Nun meldest ein Gewerbe an um auch fremde Werke, evtl. auch Zubehör, verkaufen zu können.

  6. #6
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    Hallo,
    ich hab mich im Freiberufler Forum auch mal schlau gemacht ob ich mit meiner spezifischen Tätigkeit als Glasgraveurin da auch wirklich reinpasse, denn die Handwerkskammer wäre sicher auch scharf auf Beiträge von mir.
    In den katalogähnlichen Tätigkeiten steht auch Kunsthandwerker und das bin ich ja auf alle Fälle. Ab wann man Künstler ist ist ja streitbar.
    Also Schlußfolgere ich es so das ich so weitermachen kann wie bisher. Ich verkaufe meine eigenen Produkte, Glasgegenstände anderer Kollegen kann ich ja noch weiter veredeln.
    Ich muß halt aufpassen das ich nicht zu viel verdiene, z.Bsp. wegen der Krankenkasse.
    Wenn das doch alles mal falsch war sag ich hier mal bescheid.
    Vielen Dank an meine beiden Berater für ihr Interesse!
    Die Glasfee

  7. #7
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von Glasfee Beitrag anzeigen
    Hallo,
    ich hab mich im Freiberufler Forum auch mal schlau gemacht
    Tu' dir selbst einen Gefallen und lass' dich rechtsverbindlich (!) von einem Steuerberater/Rechtsanwalt beraten. Du gehst m.E. sehr blauäugig an die ganze Sache heran. Bsp:

    "Für "gelegentlich " gibt es da keine Definition.
    Anfangs war es so 5 mal im Jahr und letztes Jahr schon 16 mal."


    Ich würde meinen Hintern darauf verwetten, dass 16 Märkte im Jahr nicht mehr unter "gelegentlich" fallen.

    copy

  8. #8
    TP-Junior
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    Ich bins nochmal.
    Ich grübel über einer neuen Sache.
    Wenn ich meine Freiberuflichkeit aufgebe und Gewerbe anmelden will was genau muß ich anmelden.
    Ich wäre dann Kunsthandwerkerin mit einem Ladengeschäft das in der Woche 15 h Geöffnet hat. Außerdem bin ich wieder an ca 15 Wochenenden im Jahr auf Kunsthandwerkermärkten und Stadtfesten unterwegs. Wo die meisten Einnahmen kommen kann ich nicht vorhersagen, spielt wohl auch weniger eine Rolle. Produzieren tu ich an beiden Stellen.
    Ich möcht nach wie vor mein mühsam verdientes Geld nicht der Handwerkskammer in den Rachen schmeissen. Mein Beruf ist zulassungsfrei aber ich weiß das man auf jeden Fall bei einem stehenden Gewerbe in die Handwerkerrolle eingetragen wird.
    Muß ich ein Gewerbe anmelden oder eine Reisegewerbekarte holen oder etwa beides? Aber ist es denn ein Reisegewerbe oder doch eher Marktverkehr? Was brauche ich im letzteren Falle?
    Bitte meldet Euch.
    DANKE!!
    Geändert von Glasfee (03.06.2011 um 07:01 Uhr)

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