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Thema: Schwierige Konstellation bezüglich Gewerbe

  1. #1
    TP-Newbie
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    Schwierige Konstellation bezüglich Gewerbe

    Hallo zusammen,

    ich bräuchte dringend konkrete Lösungsvorschläge für vorliegenden Fall:

    Herr X besitzt einen Gewerbeschein und kauft und verkauft Ware bei eBay mit Gewinn. Herr X ist normaler Arbeitnehmer und betreibt das Gewerbe neben seinem Hauptberuf. Herr Y ist Auszubildender -Er bekommt die Ware, verpackt diese und schickt diese weg.

    Wie kann Herr Y die Ausbildung und seinen "Nebenjob" bei Herr X am besten legal betreiben? Der Arbeitsablauf von Herr Y besteht nur aus auspacken, einpacken und verschicken.

    Vielen Dank für eure Hilfe!

  2. #2
    TP-Lady-Mod
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    Herr Y kann neben seiner Ausbildung einem Nebenjob nachgehen, z.B. auf 400 €-Basis. Natürlich müssen die entsprechenden Arbeitszeitgesetze eingehalten werden und der Ausbildungsbetrieb sollte sein ok geben.
    Allerdings sollte Herr X aufpassen das ihm sein nebenberufliches Gewerbe nicht anders ausgelegt wird. Angestellte zu haben ist bspw. für die Krankenkassen ein Kriterium um die Nebenberuflichkeit nicht mehr anzuerkennen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Newbie
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    2
    Vielen Dank für deine Antwort.

    Herr X und Herr Y sind verwandt falls es relevant ist.

    Es geht in erster Linie darum, dass Hr.Y Hr.X einfach bei der Arbeit unter die Arme greift und dafür ein wenig Geld bekommt. Das soll möglichst ohne viel Papierkram über die Bühne gebracht werden.

    Ist es ohne weiteres möglich, dass Hr. X Hr. Y einfach als Minijobber mit 50€/Monat meldet und dann 15€ monatlich Pauschalbetrag überweist um Ruhe zu haben und auf der legalen Seite zu sein? Beide Parteien brauchen weder Arbeitsvertrag, noch Lohnabrechnung oder sonstigen Papierkram.

    Gibt es eine andere Alternative dieses "Angestelltenverhältnis" bürokratisch richtig zu erfassen, damit es keine Probleme gibt?

    Vielen Dank für Eure Tipps und Vorschläge!

  4. #4
    TP-Senior
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    234
    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Angestellte zu haben ist bspw. für die Krankenkassen ein Kriterium um die Nebenberuflichkeit nicht mehr anzuerkennen.
    Geringfügig Beschäftigte sind nicht automatisch ein K.O.-Kriterium. So schreibt z.B. Die Schwenninger:
    Beschäftigt ein Selbstständiger entweder mindestens einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer oder mehrere Arbeitnehmer geringfügig, deren Arbeitsentgelte bei Zusammenrechnung die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten, gilt er als hauptberuflich selbstständig erwerbstätig
    Daraus würde ich ableiten, daß man beliebig viele AN beschäftigen kann, solange deren Bezahlung in Summe die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten, und trotzdem weiterhin nebenberuflicher Selbständiger ist.

    Letztendlich muß man aber die eigene KK fragen, wie die es auslegen wollen... denn Gesetzestexte gibt es dazu nicht, nur Referenzurteile. Rechtssicherheit kann man also nur nach einem Gang durch alle Instanzen haben... bis dahin ist man an die Entscheidung der KK gebunden.

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