Herr Y kann neben seiner Ausbildung einem Nebenjob nachgehen, z.B. auf 400 €-Basis. Natürlich müssen die entsprechenden Arbeitszeitgesetze eingehalten werden und der Ausbildungsbetrieb sollte sein ok geben.
Allerdings sollte Herr X aufpassen das ihm sein nebenberufliches Gewerbe nicht anders ausgelegt wird. Angestellte zu haben ist bspw. für die Krankenkassen ein Kriterium um die Nebenberuflichkeit nicht mehr anzuerkennen.

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