Ja, ggf. wird der Sachbearbeiter schon seine Bedenken schildern ...
Ja. Als Kunsthändler bist du Verwerter von Kunst und damit abgabepflichtig nach § 24 Abs. 1 Satz 1 KSVG (edit: Und du selbst bist verpflichtet, die Abgabe zu leisten, nicht warten bist du KSK auf dich zukommt!).2. Kommt die Künstlersozialkasse irgendwann auf mich zu und verlangt Abgaben?
Du könntest dich auch gar nicht über (!) die KSK versichern, als Kunsthändler.Ich habe nicht vor mich in der KSK zu versichern, da ich schon durch meinem Hauptberuf ausreichend versichert bin.
Die KSA (die Künstlersozialabgabe) hat aber damit nur indirekt zu tun - die bezahlen ja nicht die versicherten Künstler, sondern eben die Verwerter.
http://www.arbeitskreis-kunsthandel....steuerberater/
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Ich meinte, wenn es nicht ausreicht, wird der Sachbearbeiter dir schon weiterhelfen. Probier's doch einfach.