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Thema: Noch eine Frage zum Gewerbeschein

  1. #1
    TP-Junior Markkk macht alles soweit korrekt
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    Noch eine Frage zum Gewerbeschein

    Wenn ich möchte das in meinem Gewerbeschein "Handel mit Waren und Dienstleistungen aller Art"...sofern sie keine besondere Genehmigung bedürfen, eintragen lasse. Darf ich dann:
    alkoholische Getränke, Spirituosen
    Tabakwaren
    (Fleisch, Wurst bzw. getrocknetes Fleisch)
    Molkereiprodukten
    Nahrungsergänzungsmittel
    Zeit- und Druckschriften, Bücher
    vekaufen?

    Mir ist nicht ganz klar was sind genehmigungspflichtige Waren und was sind nicht genehmigungspflichtige Waren?

    Gruß, Markkk

  2. #2
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von Markkk Beitrag anzeigen
    Mir ist nicht ganz klar was sind genehmigungspflichtige Waren und was sind nicht genehmigungspflichtige Waren?
    Was stellst du dir selbst denn darunter vor? (Ich vermute, du hast das einfach irgendwo gefunden und abgeschrieben. oder?)

    copy

  3. #3
    TP-Junior Markkk macht alles soweit korrekt
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    genehmigungspflichtige Waren: Waffen, rezeptpflichtige Medikamente und auch Homöopathie bzw. vieles was man nur Apotheken bekommt...

    fallen alkoholische Getränke, Spirituosen
    (Fleisch, Wurst bzw. getrocknetes Fleisch)
    Molkereiprodukten
    Nahrungsergänzungsmittel die es im Supermarkt gibt
    Zeit- und Druckschriften, Bücher
    pornographisches Material ab 18
    und Obst und Gemüse
    unter genehmigungspflichtige Waren?

    Copy, du kennst auch meinen anderen Thread ich habe mir also das bis jetzt ausgedacht:

    1."Handel mit Kunst und den anfallanden Dienstleistungen" <<--vielleicht weiß jemand hier noch eine bessere Formulierung.
    2."Handel mit Waren und Dienstleistungen aller Art"...

    Bei 1. meine ich Dienstleistungen wie z.B.: Transport, Einlagerung, Verpacken etc.) Wichtig, ich möchte von Anfang an alles richtig machen. Ist es überhaupt notwendig den Begriff Dienstleistungen mit in den Gewerbeschein aufzunehmen, weil ja Dienstleistungen fast automatisch, logischerweise sich ergeben (könnten)?

    Kann es sein das der Beamte dann überfordert ist und den Unterschied von "Kunst" und "Waren aller Art" nicht kennt oder ich bei "Waren aller Art" nicht "Kunst" extra noch erwähnen muss?

    Viele Grüße, Markkk
    Geändert von Markkk (25.05.2011 um 14:07 Uhr)

  4. #4
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    Zitat Zitat von Markkk Beitrag anzeigen
    g
    fallen alkoholische Getränke, Spirituosen
    (Fleisch, Wurst bzw. getrocknetes Fleisch)
    Molkereiprodukten
    Nahrungsergänzungsmittel die es im Supermarkt gibt
    Zeit- und Druckschriften, Bücher
    pornographisches Material ab 18
    und Obst und Gemüse
    unter genehmigungspflichtige Waren?

    Nein. Aber das bedeutet nicht, dass es dabei nicht teils umfangreiche Regelungen zu beachten gibt ..

    Copy, du kennst auch meinen anderen Thread
    Ja, aber da willst du mit Kunst handeln, jetzt mit allem möglichen, das ist doch Kraut&Rüben.

    ich habe mir also das bis jetzt ausgedacht:

    1."Handel mit Kunst und den anfallanden Dienstleistungen" <<--vielleicht weiß jemand hier noch eine bessere Formulierung.
    Du kannst nicht mit Dienstleistungen handeln, sondern nur mit Waren ...

    Macht es doch nicht immer komplizierter, als es ist:

    Einfach aufschreiben, was Ihr machen wollt. Es ist genug Platz auf dem Anmeldebogen und wenn der nicht reicht, nehmt ein Extrablatt.

    copy

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