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Thema: Gewerbeanmeldung als Minderjähriger führte zu einem Problem

  1. #1
    TP-Newbie Lorenz Woth macht alles soweit korrekt
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    Gewerbeanmeldung als Minderjähriger führte zu einem Problem

    Hallo,

    dies ist mein 1. Beitrag.
    Ich habe hier schon recht viel gelesen und denke, dies ist der beste Platz für mein Anliegen.

    Ich bin minderjährig und hatte vor, ein Gewerbe anzumelden. Dazu benötige ich die Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes. Ich wurde schließlich zu einer persönlichen Anhörung von der zuständigen Rechtspflegerin vorgeladen. Sie wollte nun meine Schule kontaktieren, um sich zu erkundigen, ob ich in der Schule gut genug sei, um nebenbei ein Gewerbe zu führen.

    Nun bekam ich eine Absage und die Kosten des Verfahrens wurden nach §81 FamFG auf 3000 € (!) festgesetzt.

    Ich kann dies absolut nicht nachvollziehen.

    Habt ihr ähnliche Erfahrungen, oder wie war es bei euch?

    Grüße,
    Lorenz

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Guck mal da:

    http://www.traum-projekt.com/forum/9...minderj%E4hrig

    und wenn du in das Suchfeld oben rechts minderjährig eingibst kommt noch mehr Lesefutter.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    3.000 Euro erscheinen mir auch arg hoch - aber das ist individuelles Empfinden, das dir nicht weiterhilft. Ruf' doch mal beim Vormundschaftsgericht an und lasse dir die Höhe erklären. Ansonsten kann dir nur ein Anwalt helfen.

    Grundsätzlich ist aber schon klar, warum die Kosten - unabhängig von der Höhe - entstanden sind, oder? Wenn nicht, schau' dir §81 FamFG mal an.

    copy

  4. #4
    TP-Senior Aldeyn macht alles soweit korrekt
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    Ich tippe auf §81 (2) FamFG...?

  5. #5
    TP-Newbie Lorenz Woth macht alles soweit korrekt
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    Danke schon mal für Eure Beiträge,

    ich habe gestern mal ein wenig danach gesucht, allerdings wird nirgends genannt, dass etwas zu bezahlen war / ist, bzw. wenn, dann erst ab der Gewerbeanmeldung.

    Der Brief kam gestern Abend, das heißt, ich werde bis zum Montag warten müssen, um irgendetwas dagegen zu tun. Bei dem Paragraphen gibt es auch einen Punkt, der dem Anwalt auf jeden Fall nahgelegt wird.

    Es wurde nie darauf hingewiesen, dass Kosten entstehen könnten.

    Gruß

  6. #6
    TP-Senior MrMurphy macht sich hier sehr viel Mühe
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    152
    Hallo,

    nach §81 FamFG auf 3000 € (!) festgesetzt.
    Mit den bisherigen Angaben erscheinen mir die Gebühren auch zu hoch. Eine Nachfrage lohnt sich da in jedem Fall. Andererseits habe ich auch das Gefühl, das deine Angaben eher sehr komprimiert sind.

    In jedem Fall ist es die Absicht des Gesetzgebers, das Jugendliche wenn irgend möglich ohne Schulden in die Volljährigkeit "entlassen" werden. Deshalb ist es schon korrekt, das unüberschaubare Risiken Jugendlichen nur in Ausnahmefällen erlaubt werden.

    Wenn ich das

    Es wurde nie darauf hingewiesen, dass Kosten entstehen könnten.
    so lese, scheint die Ablehnung in deinem Fall auch berechtigt zu sein. Im Geschäftsleben muss man immer selbst nach Preisen und Gebühren fragen, die werden einem so gut wie nie auf einem silbernen Tablett serviert. In der Hinsicht scheinst du noch sehr naiv zu sein.

    Haben deine Eltern oder du bereits im Laufe des Antragsverfahrens Hinweise bekommen, das er mit ziemlicher Sicherheit abgelehnt werden wird und habt ihn trotzdem nicht zurückgezogen?

    Ging der Kostenbescheid über die 3000,00 € an deine Eltern oder an dich? Die Höhe könnte auch daraus resultieren, das das Gericht den Eindruck hatte, das deine Eltern dich nur als Alibi vorgeschoben haben, du also als Strohmann fungieren solltest. Auch von deinen Eltern fordert der Gesetzgeber, das sie dir während der Minderjährigkeit keine Schulden oder Risiken aufbürden, die Schulden in unbestimmter Höhe nach sich ziehen können.

    Gruss

    MrMurphy

  7. #7
    TP-Newbie Lorenz Woth macht alles soweit korrekt
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    May 2011
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    3
    Ich hatte mich gut informiert, bevor ich das Ganze anging und habe natürlich besonders auf Kosten geachtet, da niemals genannt wurde, das mehr Kosten entstehen, als bei der Gewerbeanmeldung selbst, habe ich damit überhaupt nicht gerechnet.

    Hinweise auf eine sichere Ablehnung erhielten wir nicht, auch nicht meine Eltern.

    Wie dem auch sei, es waren nicht die Kosten, die wir tragen mussten, sondern der Streitwert. Der Streitwert lag bei 3.000 €, woraufhin die Gerichtsgebühren "nur" 89 €*betragen.

    Danke trotzdem.

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