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Thema: Themeshop (eGoods) auch als Kleinunternehmer?

  1. #1
    TP-Newbie
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    Themeshop (eGoods) auch als Kleinunternehmer?

    Hallo,

    bin nach dem Studium der FAQs und einiger Suche im Forum leider noch nicht 100% schlau geworden.

    In kurz:
    Ich bin Student und möchte nebenher Themes/Skins/Weboberflächen für ein Open-Source-CMS verkaufen . Ist auch hierfür zwingend ein Gewerbe notwendig oder ist dies auch als Kleinunternehmer möglich?

    In lang:
    Bisher habe ich recht erfolgreich kostenlose Themes zum download bereitgestellt und wollte nun auch 1-2 kostenpflichtige Themes zum download anbieten (über E-Junkie und Paypal). Quasi als kleiner Nebenerwerb und zum Abdecken meiner Serverkosten.
    Erfahrungen als Kleinunternehmer habe ich schon (Rechnung ohne MwSt stellen etc.).

    Eine Gewerbeanmeldung erscheint mir allerdings mit viel Aufwand verbunden für eine so "geringe" Tätigkeit. Wäre dies auch weiterhin mit einer Steuernummer und als Kleinunternehmer möglich?
    Wie machen das die ganzen Schüler und Studenten, die sich in diesem Bereich herumtreiben?

    Sollte das schon öfter diskutiert worden sein, so habe ich den thread leider verpasst.

    Aber schon mal danke für eure Hilfe!

    Brutus

  2. #2
    TP-Lady-Mod
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    Wenn du schon Rechnungen gestellt hast, hättest du auch schon deine Selbständigkeit anmelden müssen. Die Kleinunternehmerregelung hat ausschließlich was mit der Umsatzsteuer zu tun!

    Wie lange machst du das schon?
    Hast du Steuererklärungen abgegeben?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von brutus Beitrag anzeigen
    Ist auch hierfür zwingend ein Gewerbe notwendig oder ist dies auch als Kleinunternehmer möglich?
    Ein 'Kleinunternehmer' ist ein Gewerbetreibender (oder ein Freiberufler), der gegenüber dem Finanzamt erklärt hat, von der KU-Regelung gebrauch zu machen. Die Reihenfolge ist: Erst Gewerbe anmelden, dann die KU-Regelung wählen. Nicht umgekehrt.

    Erfahrungen als Kleinunternehmer habe ich schon (Rechnung ohne MwSt stellen etc.).
    Wie sehen diese "Erfahrungen" aus?

    Eine Gewerbeanmeldung erscheint mir allerdings mit viel Aufwand verbunden für eine so "geringe" Tätigkeit. Wäre dies auch weiterhin mit einer Steuernummer und als Kleinunternehmer möglich?
    "Weiterhin" ist da gar nichts möglich, du kannst dich nicht selbst zum Kleinunternehmer erklären. Und die Steuernummer bekommst du vom Finanzamt, nachdem du dein Gewerbe angemeldet und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt und abgegeben hast.

    copy
    Geändert von copy (28.05.2011 um 10:02 Uhr)

  4. #4
    TP-Newbie
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    Also ich war weder beim Gewerbeamt, noch bei meiner Gemeinde. Sondern gleich (und nur) beim Finanzamt. Dort habe ich einen Antrag ausgefüllt und der Dame erklärt, dass ich ab und an kleinere Programmiertätigkeiten für ein Unternehmen erledige und dafür eine Rechnung stellen müsste (ohne MwSt). Im Antrag wurde daraufhin Programmiertätigkeit eingetragen und einen Monat später bekam ich meine Steuernummer. Weiteres wäre, laut Finanzamt, nicht nötig.

    Darum verwirrt mich jetzt auch etwas folgender Komentar:
    Die Reihenfolge ist: Erst Gewerbe anmelden, dann die KU-Regelung wählen. Nicht umgekehrt.
    Die erste Steuererklärung fällt nächstes Jahr an.

  5. #5
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von brutus Beitrag anzeigen
    Also ich war weder beim Gewerbeamt, noch bei meiner Gemeinde. Sondern gleich (und nur) beim Finanzamt. Dort habe ich einen Antrag ausgefüllt (...)
    Das, was du da jetzt beschreibst (hättest du auch gleich im ersten Posting tun können), ist der Ablauf bei der Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit. Möglich, dass dich das FA nach deiner Schilderung dort - "Programmiertätigkeiten" - so eingeschätzt hat. Das kann hier aber per Ferndiagnose keiner sagen und die Abgrenzung zwischen gewerblicher und freiberuflicher Programmierung ist auch difizil. Man müsste im Einzelfall betrachten, was du da genau machst.

    Darum verwirrt mich jetzt auch etwas folgender Komentar:
    Das, was du im Eingangsposting schilderst - Themes verkaufen - dürfte kaum als freiberufliche Tätigkeit durchgehen, sondern als gewerbliche.

    Lies dir mal die Definition der freien Berufe durch:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberuf

    und kläre dein Anliegen dann direkt mit dem Finanzamt. Die sind dafür zuständig und können ihre Entscheidung auch jederzeit wieder revidieren.

    copy

    P.S. zu deinem ersten Beitrag:

    "Quasi als kleiner Nebenerwerb und zum Abdecken meiner Serverkosten."

    Dir ist schon klar, dass du bereits einen Nebenerwerb hast und es keinen Nebenerwerb zum Nebenerwerb gibt? Deine Einkünfte zählen gesamtheitlich - sowohl was ggf. die Besteuerung des Einkommens, die Umsatzgrenze für die KU-Regelung, besonders aber auch was die KV als Student angeht.

  6. #6
    TP-Newbie
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    Danke für die schnelle Antwort copy.

    Das, was du im Eingangsposting schilderst - Themes verkaufen - dürfte kaum als freiberufliche Tätigkeit durchgehen, sondern als gewerbliche.
    Das hatte ich schon befürchtet. Werde wohl einfach ein weiteres mal die Dame vom Amt bemühen und deren Meinung einholen.

    Danke.

  7. #7
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von brutus Beitrag anzeigen
    Danke für die schnelle Antwort copy.


    Das hatte ich schon befürchtet. Werde wohl einfach ein weiteres mal die Dame vom Amt bemühen und deren Meinung einholen.
    Ja, und dich mal grundsätzlich mit dem beschäftigen, was du da eigentlich machst. Deine Serverkosten, die du mit dem 'Nebenerwerb' decken willst, sind Betriebsausgaben - die mindern in der Einnahmenüberschussrechnung, die du nächstes Jahr zusammen mit deiner Steuererklärung abgeben wirst, deinen zu versteuernden Gewinn.

  8. #8
    TP-Senior
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    Bei Informatikern ist die ganz grobe Faustregel: Sind es Auftragsarbeiten, tendiert es in Richtung Freiberuf; ist es Software, die fertig im Regal steht, wenn der Kunde kommt, tendiert es Richtung Gewerbe. Bei Programmiertätigkeit wäre ich auch so vorsichtig, weil da meistens seitens der Finanzgerichte ein (abgeschlossenes) Studium oder Gleichwertiges vorausgesetzt wird. Allerdings dürfte es da in Deinem Fall eher keine Klagen geben, da Gewerbesteuer bei so niedrigem Umsatz sowieso keine fällig wird.

    Trotzdem macht es durchaus Sinn, sich gleich richtig einstufen zu lassen... auch damit es zum Ende keine böse Überraschung gibt, wenn der Umsatz mal gestiegen ist...

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