Ergebnis 1 bis 3 von 3

Thema: Kleingewerbe + Jahrespraktikum = Verdienst ohne Bedenken?

  1. #1
    TP-Newbie
    Registriert seit
    Jun 2011
    Beiträge
    1

    Question Kleingewerbe + Jahrespraktikum = Verdienst ohne Bedenken?

    Hallo an alle Mitglieder/Leser von traum-projekt.com,
    die Schule ist nun für mich zuende aber bevor ich den Weg ins Studium machen möchte will ich mich vorher über ein einjähriges Praktikum besser mit der Materie im "Arbeitsleben" auseinandersetzen, um dann auch hoffentlich meine Studienrichtung klarer definieren zu können.

    Die momentane Situation hat für mich ergeben, dass es sinnvoll wäre (auch in Hinblick eines kleinen Nebenverdienstes) ein Kleingewerbe zu gründen. Hierzu habe ich mich auch schon durch diverse Seiten/Foren informiert bin mir aber in einigen Punkten doch noch ein wenig im Unklaren.
    Ich bin 20 und bei meinen Eltern mitversichert.

    Bei meinem Kleingewerbe welches ich anmelden möchte, würde ich von der Kleingewerberegelung gebrauch machen, um mir die "Umsatzsteuer" in gewisser Hinsicht zu sparen und keine Steuerlichen Vorauszahlungen in dieser Hinsicht leisten zu müssen.
    Die Gewerbesteuerpflicht wird bei mir nicht zutreffen, da mein Gewinn unterhalb der 24500€ Grenze bleiben wird.

    Was das Kindergeld angeht muss man auch entsprechend unter den ~7680€ im Jahr bleiben um dieses nicht zu gefährden.
    Bei der Krankenversicherung muss man unter 4200€ bleiben.

    Jetzt stellen sich für mich aus dieser Lage gewisse Fragen:

    - Bei meinem Jahrespraktikum erhalte ich einen Obulus von 200€ monatlich. Inwiefern rechnet sich dieser mit der Kindergeld- /Krankenversicherungsregelung? Dürfte ich mit den 200€ monatlich, um Beides nicht zu gefährden, nur noch 150€ "nebenher" verdienen?

    - Bei meinen Recherchen bin ich auf die Werbungskosten gestoßen, inwiefern haben diese einen Eingriff auf den monatlichen Verdienst den man erwirtschaften darf?

    - Gewinn und Umsatz? Wo geht es um den Gewinn und wo um den Umsatz? Der Umsatz ist ja das, was man insgesammt einnimmt und der Gewinn, was nach Abzügen durch "Anschaffung neuer Möbel für den Betrieb" so möchte ich es mal nennen, übrig bleibt.

    - Zählen die besagten 4200€ (350€ im Monat) für ein Jahr (ich darf im Januar 650€ bekommen und im Februar nur noch 50€) oder wirklich monatlich?

    Dies wären momentan meine Fragen, ich hoffe sie sind klar und verständlich. Über entsprechende Hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar sowie für weitergehende Hinweise die ich möglicherweise nicht bedacht haben könnte.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Mendex

  2. #2
    TP-Specialist
    Registriert seit
    Jul 2007
    Ort
    Stuttgart
    Beiträge
    4.696
    Zitat Zitat von Mendex Beitrag anzeigen
    Ich bin 20 und bei meinen Eltern mitversichert. (...)
    Bei meinem Kleingewerbe welches ich anmelden möchte, würde ich von der Kleingewerberegelung gebrauch machen,
    Es gibt keine "Kleingewerberegelung", sondern nur die Kleinunternehmerregelung, bitte die FAQ lesen:

    http://www.traum-projekt.com/forum/1...ternehmer.html

    um mir die "Umsatzsteuer" in gewisser Hinsicht zu sparen und keine Steuerlichen Vorauszahlungen in dieser Hinsicht leisten zu müssen.
    Lies mal bitte die FAQ, da ist noch vieles unklar bei dir. Du kannst dir die USt nicht "sparen", die bezahlst du bei Einkäufen immer, und du leistest auch als Regelbesteuerter, der die Ist-Versteuerung wählt, keine Vorauszahlungen, sondern führst nur ab, was du von deinen Kunden einnimmst ..

    Bei der Krankenversicherung muss man unter 4200€ bleiben.
    Nein. Bei der GKV (Mitversicherung) musst du unter 365,- Euro im Monat bleiben - da wird monatsgenau gerechnet. Du darfst max. zwei aufeinanderfolgende Monate mal mehr Einkommen haben, aber nicht mehr. Sonst fliegst du raus.

    - Bei meinem Jahrespraktikum erhalte ich einen Obulus von 200€ monatlich. Inwiefern rechnet sich dieser mit der Kindergeld- /Krankenversicherungsregelung?
    Insofern als dass er voll als Einkommen zählt.

    Dürfte ich mit den 200€ monatlich, um Beides nicht zu gefährden, nur noch 150€ "nebenher" verdienen?
    165,-

    - Bei meinen Recherchen bin ich auf die Werbungskosten gestoßen, inwiefern haben diese einen Eingriff auf den monatlichen Verdienst den man erwirtschaften darf?
    Werbungskosten haben Arbeitnehmer, bei Selbstständigen mindern die Betriebsausgaben den Gewinn.

    - Gewinn und Umsatz? Wo geht es um den Gewinn und wo um den Umsatz?
    Bei der KU-Regelung um den Umsatz, sonst immer um den Gewinn bzw. dein Gesamteinkommen.

    - Zählen die besagten 4200€ (350€ im Monat) für ein Jahr (ich darf im Januar 650€ bekommen und im Februar nur noch 50€) oder wirklich monatlich?
    365,-, monatlich, siehe oben.

    copy

    P.S.: Du müsstest mal grundsätzlich mit der Versicherung deiner Eltern klären, ob du überhaupt weiter mitversichert sein darfst - wenn du kein Praktikum machst, dass für eine Ausbildung vorgeschrieben ist, ist das IMO nicht möglich. Die Mitversicherung gilt nur dann für bis zu 25-jährige, wenn diese in Ausbildung sind. Andernfalls ist nach dem Abi Schluss, es sei denn du bist 'nicht erwerbstätig' (dann bis 23) oder behindert (dann gibt es keine Altersgrenze).
    Geändert von copy (03.06.2011 um 16:14 Uhr)

  3. #3
    TP-Lady-Mod
    Registriert seit
    Jan 2006
    Ort
    Rlp
    Beiträge
    7.115
    Bzw. es ist zu klären wieviel du neben dem kommenden Studium arbeiten und verdienen darfst.

    Und da du die Gewerbesteuer erwähnt hast... die Umsatzgrenze für die KU-Regelung beträgt 17500 € jährlich, ggf. bei Anmeldung des Gewerbes nach dem 01.01. anteilig.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. [Kleinunternehmer] Kleingewerbe und Import aus England ohne Mwst.
    Von supernovamz im Forum Steuer & Buchführung
    Antworten: 15
    Letzter Beitrag: 25.07.2010, 15:28
  2. Kleingewerbe ohne Genehmigung vom Chef
    Von herbsttraum im Forum Gründung & Selbstständigkeit
    Antworten: 11
    Letzter Beitrag: 30.12.2007, 22:54
  3. Kleingewerbe anmelden bis 400 € ohne Kosten
    Von trallala100 im Forum Gründung & Selbstständigkeit
    Antworten: 11
    Letzter Beitrag: 14.02.2007, 09:02
  4. Kleingewerbe als Studierender (Kindergeld, Verdienst ...)
    Von david-G im Forum Gründung & Selbstständigkeit
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 13.12.2005, 08:27
  5. kann ich svchost ohne bedenken löschen?
    Von Daniel N. im Forum Betriebssysteme
    Antworten: 14
    Letzter Beitrag: 13.12.2002, 22:55

Stichworte

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51