Es gibt keine "Kleingewerberegelung", sondern nur die Kleinunternehmerregelung, bitte die FAQ lesen:
http://www.traum-projekt.com/forum/1...ternehmer.html
Lies mal bitte die FAQ, da ist noch vieles unklar bei dir. Du kannst dir die USt nicht "sparen", die bezahlst du bei Einkäufen immer, und du leistest auch als Regelbesteuerter, der die Ist-Versteuerung wählt, keine Vorauszahlungen, sondern führst nur ab, was du von deinen Kunden einnimmst ..um mir die "Umsatzsteuer" in gewisser Hinsicht zu sparen und keine Steuerlichen Vorauszahlungen in dieser Hinsicht leisten zu müssen.
Nein. Bei der GKV (Mitversicherung) musst du unter 365,- Euro im Monat bleiben - da wird monatsgenau gerechnet. Du darfst max. zwei aufeinanderfolgende Monate mal mehr Einkommen haben, aber nicht mehr. Sonst fliegst du raus.Bei der Krankenversicherung muss man unter 4200€ bleiben.
Insofern als dass er voll als Einkommen zählt.- Bei meinem Jahrespraktikum erhalte ich einen Obulus von 200€ monatlich. Inwiefern rechnet sich dieser mit der Kindergeld- /Krankenversicherungsregelung?
165,-Dürfte ich mit den 200€ monatlich, um Beides nicht zu gefährden, nur noch 150€ "nebenher" verdienen?
Werbungskosten haben Arbeitnehmer, bei Selbstständigen mindern die Betriebsausgaben den Gewinn.- Bei meinen Recherchen bin ich auf die Werbungskosten gestoßen, inwiefern haben diese einen Eingriff auf den monatlichen Verdienst den man erwirtschaften darf?
Bei der KU-Regelung um den Umsatz, sonst immer um den Gewinn bzw. dein Gesamteinkommen.- Gewinn und Umsatz? Wo geht es um den Gewinn und wo um den Umsatz?
365,-, monatlich, siehe oben.- Zählen die besagten 4200€ (350€ im Monat) für ein Jahr (ich darf im Januar 650€ bekommen und im Februar nur noch 50€) oder wirklich monatlich?
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P.S.: Du müsstest mal grundsätzlich mit der Versicherung deiner Eltern klären, ob du überhaupt weiter mitversichert sein darfst - wenn du kein Praktikum machst, dass für eine Ausbildung vorgeschrieben ist, ist das IMO nicht möglich. Die Mitversicherung gilt nur dann für bis zu 25-jährige, wenn diese in Ausbildung sind. Andernfalls ist nach dem Abi Schluss, es sei denn du bist 'nicht erwerbstätig' (dann bis 23) oder behindert (dann gibt es keine Altersgrenze).

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