Hallo,
Du darfst - müssen tust du natürlich nicht. Alle gewerblich veranlassten Ausgaben können geltend gemacht werden, u.U. sind private Nutzungsanteile oder Abschreibungsregeln u.ä. zu beachten und zu brücksichtigen.
Einschreiben Einwurf ist soweit ich weiss bis 20 Euro versichert.
Wenn der Händler da Gift drauf schreibt ist das Betrug. Du bist auch verpflichtet das ganze ordentlich der Einfuhrumsatzsteuer und dem Zoll zu unterwerfen. Achte in deinem eigenen Interesse darauf das die Ware ordentlich deklariert wird und du ordentliche Rechnungen erhältst.
Je nachdem wer die Zollabwicklung übernimmt - Versandunternehmen oder Abholung der Ware direkt beim Zoll - bekommst du ja eine Rechnung/Quittung/Beleg.
Es werden keine Belege eingereicht. Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (auch selbst erstellt als Tabelle) reicht - ab 17500 € Umsatz muss wohl das Formular EÜR vom FA zwingend genutzt werden, alle Belege müssen 10 Jahre aufbewahrt werden.

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Ich möchte selbständig selbst hergestellte Waren online verkaufen, über einen Onlineshop. Ich rechne mir keinen großen Umsatz damit aus - aber das ist nicht schlimm, da ich sehr viel Spaß an der Sache habe und mir nur ein kleines Brot dazu verdienen will. Ich bin Hausfrau/Mutter und arbeite zurzeit nicht, was mich finanziell nicht umhaut (Mann ist Hauptverdiener), ich wäre nicht auf meinen Onlineshop angewiesen. Ich würde es wirklich gern aus Spaß machen, damit ich etwas zu tun habe und eben um einen kleinen Nebenverdienst damit reinzuholen. Möchte aber unbedingt von rechtlicher Seite aus alles richtig machen, deswegen frage ich lieber erstmal hier. Ich schätze mal, dass ich im Moment zwischen 50 und 300 Euro pro Monat mit meinem Shop verdienen könnte.
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