Es wäre zunächst toll, wenn du mal die FAQs lesen und ein bisschen die Suche benutzen würdest, denn du hast Fragen, von denen die meisten sehr oft beantwortet wurden.
Du kannst nur ein ganz normales Gewerbe anmelden, die KU-Regelung ist ausschließlich umsatzsteuerlich relevant:Ich will demnächst ein Kleingewerbe anmelden,
http://www.traum-projekt.com/forum/1...ternehmer.html
Lies das bitte, es ist wichtig!
Zuerst mal wird, wenn Ihr zusammen veranlagt seid, alles zusammengeworfen - dein Gewinn und das Brutto deines Mannes. Vergiss den Begriff "bereinigt", den gibt es hier nicht. Was für Abzugsbeträge dann noch in Frage kommen, hängt von eurer Situation ab, Werbungskosten, Kinderfreibeträge etc.Ich weiss, dass mein Gewinn mit dem Bruttoeinkommen meines Mannes addiert wird, aber welches Bruttoeinkommen ist gemeint, das bereinigte nach Abzug von Werbungskosten, Versicherungen und bereits gezahlter Lohnsteuer oder unbereinigt?.
Voll - der Gewinn ist bereits "bereinigt" (dieses Wort gibt es aber in dem Zusammenhang nicht, deshalb vergiss es wieder) - der Gewinn bleibt übrig, wenn du deine Betriebsausgaben bereits abgezogen (!) hast.Wird mein Gewinn auch bereinigt oder voll angerechnet?
Gibt es - und?Ich dachte, es gäbe einen jährlichen Freibetrag?
8004,- für Ledige, bei verheirateten doppelt so viel. Und wo ist jetzt das Problem?Oder ist das nur für ledige?
Den Freibetrag wird dein Mann vermutlich bereits mit seinem Einkommen überschritten haben und danach wird eben jeder Cent versteuert. Auch jeder zusätzliche. Der kommt dann nicht noch mal ...
Nach "Einkommensteuertabelle" googeln.Wo kann man eine Tabelle finden, in der man die Höhe der zu zahlenden Steuern ermitteln kann?
Richtig, bitte die KU-FAQ lesen.Die Steuerklasse spielt keine Rolle bei Kleingewerbe hab ich gehört,
Nein, nicht "also" - die KU-Regelung ist ausschließlich umsatzsteuerlich relevant, und ...also
... auch die Splittingtabelle hat mit der KU-Regelung nichts zu tun.wird hier die Splittingtabelle nicht zur Berechnung genommen beim Finanzamt?
Du vermischst Themen, die nichts miteinander zu tun haben.
Brutto, vergiss den Begriff "bereinigt".Habe mir dennoch eine Splittingtabelle 2011 angesehen, sind die Beträge der zu versteuenden Einkommen Brutto oder bereits bereinigt?
Die Lohnsteuer ist die Einkommensteuer des Arbeitnehmers. Die Einkommensteuertabellen gelten für alle. Vergiss mal ausser dem Wort "bereinigt" auch den Splittingtarif - das ist für dich alles gar nicht relevant jetzt.Diese Tabelle bezieht sich ja auf Ehepaare, die beide arbeiten und Lohnsteuer zahlen. Bei uns wäre es doch eine andere Kombination, ich zahl ja keine Lohnsteuer, gibt es da eine Tabelle oder ein Rechenbeispiel/Formel zum selbst berechnen?
Oh je, dir fehlen leider Grundlagen. Stattdessen verwirrst du dich selbst mit Feinheiten wie dem Splittingtarif ...Mein Mann hat die Befürchtung für meinen "Kram" Steuern nachzahlen zu müssen anstatt wie sonst eine Rückerstattung, so dass sich mein Gewerbe übers Jahr nicht lohnen würde, zumal ja noch die Lizenz für die Verpackungen, die ebayshop-Gebühren ect. zu zahlen sind.
Lerne bitte, was der Gewinn ist: Das ist das, was übrig bleibt, wenn die Kosten (ebay etc.) bereits abgezogen sind.
Was genau verstehst du denn anHabe folgendes gefunden:
Bei der Veranlagung werden alle Ihre Einkunftsarten zur Besteuerung herangezogen, auch Gewinne aus dem Kleingewerbe, die Beträge werden zusammen addiert und dann auf der Grundlage der Splittingtabelle besteuert.Sofern Sie oder Ihr Ehepartner mit dem Kleingewerbe den Steuerfreibetrag nicht überschreiten, wird dies entsprechend berücksichtigt.
Was bedeutet der letzte Satz?
"Sofern Sie oder Ihr Ehepartner mit dem Kleingewerbe den Steuerfreibetrag nicht überschreiten, wird dies entsprechend berücksichtigt."
nicht?
Da steht, dass Steuerfreibeträge natürlich berücksichtigt werden. Auch bei euch. Aber wo ist das Problem?
Was heisst "doch wieder"? Das ist Kraut und Rüben bei dir. Ja, sicher Splittingtabelle - bei zusammenveranlagten Ehepaaren. Hat aber nichts (!) mit der KU-Regelung oder sonst was zu tun.Und hier doch wieder Splittingtabelle?
Mehr zu versteuerndes Einkommen bedeutet mehr Einkommensteuer. Das ist nun mal so. Und die Einkommensteuer verläuft nicht linear, die Steueuersätze steigen in Sprüngen.Habs mal so überschlagen nach dieser Tabelle mit unserem zukünftigen Einkommen, dann wären bei uns fast 3500.- € Einkommenssteuer fällig, abzüglich der von meinem Mann gezahlten Lohnsteuer von 2500.-€ wären das an die 1000.- € Steuern!
Was ist deine Frage?Und mein Gewinn wären gerademal 500-600 im Jahr?
NEIN! Die Kosten sind beim Gewinn bereits abgezogen...Abzüglich der oben erwähnten zusätzlichen Kosten für das Gewerbe
Ja. Du rechnest vermutlich auch falsch. Dir fehlen aber vor allem Basics. Du verwurstest Dinge, die nichts miteinander zu tun haben.wär es uninteressant für mich oder ich rechne falsch,
Ich würde dir an deiner Stelle mal ein Existenzgründerseminar bei der VHS, der IHK oder einer ähnlichen Einrichtung empfehlen.
Der Familienstand hat damit überhaupt nichts zu tun ...dann würde ja kaum jemand ein Kleingewerbe bei Familienstand verheiratet anmelden.
Nein, sicher nicht - Lohnsteuer und Einkommenssteuer ist das selbe, bei deinem Mann heisst es Lohnsteuer, weil er eben angestellt ist.Mit einem Onlinerechner kam ich zu einem völlig anderen Ergebnis! Da gings fast 0 auf, keine Nachzahlung! Was mich auch irritiert: Wenn mein Mann mal 100 oder 150 € mehr als sonst verdient in guten Monaten schlägt das nur gering zu Buche bei seiner Lohnsteuer, aber bei der Einkommenssteuer so viel?
Weil es "dieses Thema" nicht gibt - du verwurstest verschiedene Themen wild durcheinander und findest dann natürlich nichts. Sortiere dich erst mal, lies die FAQs, benutze ein bisschen die Forensuche.Mir schwirrt der Kopf, ich steig nicht dahinter, hab nix im Netz über dieses Thema gefunden
Gibt's auch nicht, weil wie gesagt die KU-Regelung ausschließlich umsatzsteuerlich relevant ist, für sonst nichts. Einkommen ist Einkommen und dein Einkommen ist eben der Gewinn, den du erzielst. Das Einkommen deines Mannes sein Lohn/Gehalt.bzw. kein Beispiel wie das Einkommen steuerlich in Kombination Arbeit/Kleingwerbe berechnet wird!
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Hallo, bin auf der Suche nach Infos auf diese Seite gestossen und möchte einiges fragen:
Mir schwirrt der Kopf, ich steig nicht dahinter, hab nix im Netz über dieses Thema gefunden bzw. kein Beispiel wie das Einkommen steuerlich in Kombination Arbeit/Kleingwerbe berechnet wird!
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