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Thema: Einkommenssteuererklärung Mann Arbeitslohn/Frau Kleinunternehmerin

  1. #1
    TP-Newbie maus66 macht alles soweit korrekt
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    Einkommenssteuererklärung Mann Arbeitslohn/Frau Kleinunternehmerin

    Hallo, bin auf der Suche nach Infos auf diese Seite gestossen und möchte einiges fragen:

    Ich will demnächst ein Kleingewerbe anmelden, um bei ebay ect. verkaufen zu können. Mein Mann arbeitet und zahlt Lohnsteuer, ich bin Hausfrau.

    Ich weiss, dass mein Gewinn mit dem Bruttoeinkommen meines Mannes addiert wird, aber welches Bruttoeinkommen ist gemeint, das bereinigte nach Abzug von Werbungskosten, Versicherungen und bereits gezahlter Lohnsteuer oder unbereinigt?. Wird mein Gewinn auch bereinigt oder voll angerechnet? Ich dachte, es gäbe einen jährlichen Freibetrag? Eine ältere Dame, die früher Buchhalterin war, meinte folgendes: wenn ich 9000.- € verdienen würde, blieben nach Abzug des Freibetrages von 8004.- € noch 996.- € die ich versteuern müsste mit dem Einkommen meines Mannes....Oder ist das nur für ledige?
    Wo kann man eine Tabelle finden, in der man die Höhe der zu zahlenden Steuern ermitteln kann? Die Steuerklasse spielt keine Rolle bei Kleingewerbe hab ich gehört, also wird hier die Splittingtabelle nicht zur Berechnung genommen beim Finanzamt? Habe mir dennoch eine Splittingtabelle 2011 angesehen, sind die Beträge der zu versteuenden Einkommen Brutto oder bereits bereinigt? Diese Tabelle bezieht sich ja auf Ehepaare, die beide arbeiten und Lohnsteuer zahlen. Bei uns wäre es doch eine andere Kombination, ich zahl ja keine Lohnsteuer, gibt es da eine Tabelle oder ein Rechenbeispiel/Formel zum selbst berechnen?

    Mein Mann hat die Befürchtung für meinen "Kram" Steuern nachzahlen zu müssen anstatt wie sonst eine Rückerstattung, so dass sich mein Gewerbe übers Jahr nicht lohnen würde, zumal ja noch die Lizenz für die Verpackungen, die ebayshop-Gebühren ect. zu zahlen sind. Ich hatte an lediglich 100 -150 € Gewinn monatlich gedacht, 1800.- im Jahr, da ich keine Lagerungsmöglichkeit für mehr Ware habe

    Habe folgendes gefunden:
    Bei der Veranlagung werden alle Ihre Einkunftsarten zur Besteuerung herangezogen, auch Gewinne aus dem Kleingewerbe, die Beträge werden zusammen addiert und dann auf der Grundlage der Splittingtabelle besteuert.Sofern Sie oder Ihr Ehepartner mit dem Kleingewerbe den Steuerfreibetrag nicht überschreiten, wird dies entsprechend berücksichtigt.

    Was bedeutet der letzte Satz? Und hier doch wieder Splittingtabelle? Habs mal so überschlagen nach dieser Tabelle mit unserem zukünftigen Einkommen, dann wären bei uns fast 3500.- € Einkommenssteuer fällig, abzüglich der von meinem Mann gezahlten Lohnsteuer von 2500.-€ wären das an die 1000.- € Steuern! Und mein Gewinn wären gerademal 500-600 im Jahr? Abzüglich der oben erwähnten zusätzlichen Kosten für das Gewerbe wär es uninteressant für mich oder ich rechne falsch, dann würde ja kaum jemand ein Kleingewerbe bei Familienstand verheiratet anmelden.

    Mit einem Onlinerechner kam ich zu einem völlig anderen Ergebnis! Da gings fast 0 auf, keine Nachzahlung! Was mich auch irritiert: Wenn mein Mann mal 100 oder 150 € mehr als sonst verdient in guten Monaten schlägt das nur gering zu Buche bei seiner Lohnsteuer, aber bei der Einkommenssteuer so viel?

    Mir schwirrt der Kopf, ich steig nicht dahinter, hab nix im Netz über dieses Thema gefunden bzw. kein Beispiel wie das Einkommen steuerlich in Kombination Arbeit/Kleingwerbe berechnet wird!

    Sorry für die vielen Fragen, aber ich komm nicht vorwärts....

    Vielen lieben Dank im vorraus, wenn mir jemand Rat geben kann
    Geändert von maus66 (08.06.2011 um 03:06 Uhr)

  2. #2
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    Zitat Zitat von maus66 Beitrag anzeigen
    Hallo, bin auf der Suche nach Infos auf diese Seite gestossen und möchte einiges fragen:
    Es wäre zunächst toll, wenn du mal die FAQs lesen und ein bisschen die Suche benutzen würdest, denn du hast Fragen, von denen die meisten sehr oft beantwortet wurden.

    Ich will demnächst ein Kleingewerbe anmelden,
    Du kannst nur ein ganz normales Gewerbe anmelden, die KU-Regelung ist ausschließlich umsatzsteuerlich relevant:

    http://www.traum-projekt.com/forum/1...ternehmer.html

    Lies das bitte, es ist wichtig!

    Ich weiss, dass mein Gewinn mit dem Bruttoeinkommen meines Mannes addiert wird, aber welches Bruttoeinkommen ist gemeint, das bereinigte nach Abzug von Werbungskosten, Versicherungen und bereits gezahlter Lohnsteuer oder unbereinigt?.
    Zuerst mal wird, wenn Ihr zusammen veranlagt seid, alles zusammengeworfen - dein Gewinn und das Brutto deines Mannes. Vergiss den Begriff "bereinigt", den gibt es hier nicht. Was für Abzugsbeträge dann noch in Frage kommen, hängt von eurer Situation ab, Werbungskosten, Kinderfreibeträge etc.

    Wird mein Gewinn auch bereinigt oder voll angerechnet?
    Voll - der Gewinn ist bereits "bereinigt" (dieses Wort gibt es aber in dem Zusammenhang nicht, deshalb vergiss es wieder) - der Gewinn bleibt übrig, wenn du deine Betriebsausgaben bereits abgezogen (!) hast.

    Ich dachte, es gäbe einen jährlichen Freibetrag?
    Gibt es - und?

    Oder ist das nur für ledige?
    8004,- für Ledige, bei verheirateten doppelt so viel. Und wo ist jetzt das Problem?

    Den Freibetrag wird dein Mann vermutlich bereits mit seinem Einkommen überschritten haben und danach wird eben jeder Cent versteuert. Auch jeder zusätzliche. Der kommt dann nicht noch mal ...

    Wo kann man eine Tabelle finden, in der man die Höhe der zu zahlenden Steuern ermitteln kann?
    Nach "Einkommensteuertabelle" googeln.

    Die Steuerklasse spielt keine Rolle bei Kleingewerbe hab ich gehört,
    Richtig, bitte die KU-FAQ lesen.

    also
    Nein, nicht "also" - die KU-Regelung ist ausschließlich umsatzsteuerlich relevant, und ...

    wird hier die Splittingtabelle nicht zur Berechnung genommen beim Finanzamt?
    ... auch die Splittingtabelle hat mit der KU-Regelung nichts zu tun.

    Du vermischst Themen, die nichts miteinander zu tun haben.

    Habe mir dennoch eine Splittingtabelle 2011 angesehen, sind die Beträge der zu versteuenden Einkommen Brutto oder bereits bereinigt?
    Brutto, vergiss den Begriff "bereinigt".

    Diese Tabelle bezieht sich ja auf Ehepaare, die beide arbeiten und Lohnsteuer zahlen. Bei uns wäre es doch eine andere Kombination, ich zahl ja keine Lohnsteuer, gibt es da eine Tabelle oder ein Rechenbeispiel/Formel zum selbst berechnen?
    Die Lohnsteuer ist die Einkommensteuer des Arbeitnehmers. Die Einkommensteuertabellen gelten für alle. Vergiss mal ausser dem Wort "bereinigt" auch den Splittingtarif - das ist für dich alles gar nicht relevant jetzt.

    Mein Mann hat die Befürchtung für meinen "Kram" Steuern nachzahlen zu müssen anstatt wie sonst eine Rückerstattung, so dass sich mein Gewerbe übers Jahr nicht lohnen würde, zumal ja noch die Lizenz für die Verpackungen, die ebayshop-Gebühren ect. zu zahlen sind.
    Oh je, dir fehlen leider Grundlagen. Stattdessen verwirrst du dich selbst mit Feinheiten wie dem Splittingtarif ...

    Lerne bitte, was der Gewinn ist: Das ist das, was übrig bleibt, wenn die Kosten (ebay etc.) bereits abgezogen sind.

    Habe folgendes gefunden:
    Bei der Veranlagung werden alle Ihre Einkunftsarten zur Besteuerung herangezogen, auch Gewinne aus dem Kleingewerbe, die Beträge werden zusammen addiert und dann auf der Grundlage der Splittingtabelle besteuert.Sofern Sie oder Ihr Ehepartner mit dem Kleingewerbe den Steuerfreibetrag nicht überschreiten, wird dies entsprechend berücksichtigt.

    Was bedeutet der letzte Satz?
    Was genau verstehst du denn an

    "Sofern Sie oder Ihr Ehepartner mit dem Kleingewerbe den Steuerfreibetrag nicht überschreiten, wird dies entsprechend berücksichtigt."

    nicht?

    Da steht, dass Steuerfreibeträge natürlich berücksichtigt werden. Auch bei euch. Aber wo ist das Problem?

    Und hier doch wieder Splittingtabelle?
    Was heisst "doch wieder"? Das ist Kraut und Rüben bei dir. Ja, sicher Splittingtabelle - bei zusammenveranlagten Ehepaaren. Hat aber nichts (!) mit der KU-Regelung oder sonst was zu tun.

    Habs mal so überschlagen nach dieser Tabelle mit unserem zukünftigen Einkommen, dann wären bei uns fast 3500.- € Einkommenssteuer fällig, abzüglich der von meinem Mann gezahlten Lohnsteuer von 2500.-€ wären das an die 1000.- € Steuern!
    Mehr zu versteuerndes Einkommen bedeutet mehr Einkommensteuer. Das ist nun mal so. Und die Einkommensteuer verläuft nicht linear, die Steueuersätze steigen in Sprüngen.

    Und mein Gewinn wären gerademal 500-600 im Jahr?
    Was ist deine Frage?

    Abzüglich der oben erwähnten zusätzlichen Kosten für das Gewerbe
    NEIN! Die Kosten sind beim Gewinn bereits abgezogen...

    wär es uninteressant für mich oder ich rechne falsch,
    Ja. Du rechnest vermutlich auch falsch. Dir fehlen aber vor allem Basics. Du verwurstest Dinge, die nichts miteinander zu tun haben.

    Ich würde dir an deiner Stelle mal ein Existenzgründerseminar bei der VHS, der IHK oder einer ähnlichen Einrichtung empfehlen.

    dann würde ja kaum jemand ein Kleingewerbe bei Familienstand verheiratet anmelden.
    Der Familienstand hat damit überhaupt nichts zu tun ...

    Mit einem Onlinerechner kam ich zu einem völlig anderen Ergebnis! Da gings fast 0 auf, keine Nachzahlung! Was mich auch irritiert: Wenn mein Mann mal 100 oder 150 € mehr als sonst verdient in guten Monaten schlägt das nur gering zu Buche bei seiner Lohnsteuer, aber bei der Einkommenssteuer so viel?
    Nein, sicher nicht - Lohnsteuer und Einkommenssteuer ist das selbe, bei deinem Mann heisst es Lohnsteuer, weil er eben angestellt ist.

    Mir schwirrt der Kopf, ich steig nicht dahinter, hab nix im Netz über dieses Thema gefunden
    Weil es "dieses Thema" nicht gibt - du verwurstest verschiedene Themen wild durcheinander und findest dann natürlich nichts. Sortiere dich erst mal, lies die FAQs, benutze ein bisschen die Forensuche.

    bzw. kein Beispiel wie das Einkommen steuerlich in Kombination Arbeit/Kleingwerbe berechnet wird!
    Gibt's auch nicht, weil wie gesagt die KU-Regelung ausschließlich umsatzsteuerlich relevant ist, für sonst nichts. Einkommen ist Einkommen und dein Einkommen ist eben der Gewinn, den du erzielst. Das Einkommen deines Mannes sein Lohn/Gehalt.

    copy
    Geändert von copy (08.06.2011 um 09:48 Uhr)

  3. #3
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Mehr zu versteuerndes Einkommen bedeutet mehr Einkommensteuer. Das ist nun mal so. Und die Einkommensteuer verläuft nicht linear, die Steuersätze steigen in Sprüngen.
    Und das ist neben den ganzen anderen wichtigen Sachen imho der Knackpunkt wenn die Ehefrau meint sie könne sich durch ein kleines Gewerbe ein paar Euro dazu verdienen. U.U. steigt nämlich durch die paar Euro mehr der Steuersatz und somit sind dann auch auf das Einkommen deines Mannes höhere Steuern fällig.
    Also genau durchrechnen, entweder verdient man so viel mehr das man das auffangen kann - dann aber auch wieder an die Krankenversicherung u.a. denken - oder Frau sucht sich einen 400-Euro-Job.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

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