Die Arbeiten in der "Produktionsfirma" unter ein Gewerbe laufen zu lassen kannst du imho knicken. Du musst dort Weisungen wie jeder andere AN befolgen etc.. Um dort nicht als scheinselbständig eingestuft zu werden müsstest du die gleichen Tätigkeiten auch für andere "Produktionsfirmen" erbringen.
Seine Dienste als Barkeeper bei verschiedenen Diskotheken und Veranstaltungen anzubieten ist da schon was anderes.


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