Es reicht immer noch die EÜR und mit einem Handelsregisterauszug hast du auch nichts zu tun. Außer du willst die Rechtsform deines Unternehmens ändern. An wann man bilanzierungspflichtig ist kannst du leicht ergoogeln.
Solange du 2011 wirlich noch von der KU-Regelung Gebrauch machen durftest (anteilige Berechnung des Umsatzes für 2010 berücksichtigen) kannst du dies bis Ende des Jahres tun. Ab 2012 bist du umsatzsteuerpflichtig.
Übrigens hast du kein Kleinstunternehmen und dann auch kein Kleinunternehmen - du hast ein Gewerbe angemeldet, bist ein Einzelunternehmer (Rechtsform) und nutzt z.Zt. noch die Kleinunternehmerregelung. Diese ist nur umsatzsteuerlich relevant - aus, fertig.

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