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Thema: Vom Kleinstunternehmer ohne Ust. zum Kleinunternehmer mit Ust.

  1. #1
    TP-Newbie
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    Exclamation Vom Kleinstunternehmer ohne Ust. zum Kleinunternehmer mit Ust.

    Ok,

    danke für deine schnelle und wirklich hilfreiche Antwort
    Geändert von Der_da (25.06.2011 um 22:01 Uhr)

  2. #2
    TP-Lady-Mod
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    Es reicht immer noch die EÜR und mit einem Handelsregisterauszug hast du auch nichts zu tun. Außer du willst die Rechtsform deines Unternehmens ändern. An wann man bilanzierungspflichtig ist kannst du leicht ergoogeln.
    Solange du 2011 wirlich noch von der KU-Regelung Gebrauch machen durftest (anteilige Berechnung des Umsatzes für 2010 berücksichtigen) kannst du dies bis Ende des Jahres tun. Ab 2012 bist du umsatzsteuerpflichtig.

    Übrigens hast du kein Kleinstunternehmen und dann auch kein Kleinunternehmen - du hast ein Gewerbe angemeldet, bist ein Einzelunternehmer (Rechtsform) und nutzt z.Zt. noch die Kleinunternehmerregelung. Diese ist nur umsatzsteuerlich relevant - aus, fertig.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Newbie
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    Wow,das ging ja wirklich schnell,danke erstmal.

    Ja das mit der Anteiligkeit habe ich auch erst spät mitbekommen aber noch früh genug,also hatte da was um die 8500€ Umsatz 2010,da ich ja am 1.7. angefangen habe hatte ich ja nur die hälfte von 17.500€ (17.500 Umsatzgrenze : 12 (1 Jahr) x 6(Monate die ich im Geschäftsjahr 2010 Aktiv war)
    Also nach dem zufolge habe ich noch dieses jahr anspruch auf diese Umsatzsteuerbefreiung.

    Aber da ich dieses Jahr schon jetzt über 17.500€ bin demzufolge nächstes jahr dann nicht mehr.

    Mir ging es jetzt nur darum das ich nicht wusste was jetzt ist, da ich ja umgezogen bin und schon an meinen alten Wohnort diese 17.500 grenze überschritten habe und jetzt auch noch mein gewerbe ab udn wieder an melden musste und beim Finanzamt naja sagen wir die sind nicht unbedingt sehr Auskunftsfreudig udn Steuerberater-doch ziemlich teuer.

    Also HRE brauche ich dann auch nicht selbst wen ich nächstes jahr dann als UST Pflichtiger zähle?!

    Will jetzt wirklich keine werbung machen,aber ich habe mir jetzt "Lexware Büro easy" geholt das scheint fast alles alleine zu machen jedenfalls was steuer anbetrieft,kann mir da jemand zustimmen also kennt jemand das Programm oder ein änliches bzw. kann mir Erfahrungen mitteilen ob dies wirklich einen Steuerberater zu 99% ersetzen kann?
    Ganz großes Danke auch an dich dorintia

  4. #4
    TP-Lady-Mod
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    Ich kenne das Programm nicht, nutze selbst easycash&tax. Bin regelbesteuert und habe keinen Steuerberater. Mache meine EÜR, meine USt.-Erklärungen und die Steuererklärung für uns als Ehepaar selbst.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
    TP-Newbie Avatar von housefrau
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    Kleinunternehmerin Ust. ja oder nein

    Ich bin Kleinunternehmerin und habe letztes Jahr erst angefangen nun ist es so das ich über 17.500Euro gekommen bin.Das Finanzamt sagt mir heute ich muss die Umsatzsteuer ausweisen.Nun muss ich Korrekturrechnungen vornehmen ich weiss leider nicht so richtig wie ich das anstellen soll.Anders rum ist es so das ich aufjeden Fall nicht über 50.000Euro komme das wäre eigentlich noch die Kleinunternehmerregelung.Ich bin etwas sprachlos kann mir da jemand weiter helfen?Das wäre sehr nett.

  6. #6
    TP-Senior
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    Hallo,

    17.500,- € im Vorjahr oder 50.000,- € im laufenden Jahr. Der Knackpunkt ist das "oder". Da die 17.500,- €, (bzw. im Gründungsjahr anteilig) 2011 überschritten wurden, heißt es, das ab 2012 keine Kleinunternehmerregelung mehr möglich ist.

    Bezüglich der Rechnungen, kannst du in der Regel pauschal 19% an das Finanzamt abführen. Andernfalls jede Rechnung ändern.

    Gruß Neffe

  7. #7
    TP-Newbie Avatar von housefrau
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    Hallo Neffe

    Ich bedanke mich für deine Antwort. Na dann werde ich mal richtig angreifen.



    Lg housefrau

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