Da aber deine Frau sich selbstständig machen will, sollte sie sich bzw. du dich, wenn du ihr helfen willst, selbstständig um so viele Infos wie möglich kümmern - lest doch bitte als erstes mal die FAQs zum Thema Gründung, Steuern usw.
Den gibt es für Arbeitslose und es wurden auch gerade erst drastische Verschärfungen beschlossen, es gibt künftig auch für ALG1-Empfänger keinen Rechtsanspruch mehr darauf.Ich habe gehört es gibt ein Gründungszuschuss. Ist meine Info noch aktuell?
Ich denke, deine Frau will den Laden betreiben? Dann ist sie nicht mehr arbeitslos. Wenn sie den Gründungszuschuss bekäme, müsste sie in dem Laden arbeiten - wozu soll sie den sonst bekommen?Wir würden da Anfang 2012 mit dem Start anpeilen. Leider müsste wahrscheinlich meine Frau selber kündigen. Könnte Sie in der Arbeitslosigkeit überhaupt in dem Laden arbeiten?
Nein, das musst du schon selbst herausfinden, wenn es nichts kosten soll. Es gibt weder den Standort, noch das Geschäft ...Gibt irgendwo eine Hilfe wo die Besten Standorte sind für Geschäfte?
Die Steuerklassen ändern sich nicht, das hat damit nichts zu tun.Ich habe zur Zeit Steuerklasse 3 meine Frau 5. Wie wird sich das später ändern Steuerrechtlich?
Ja, aber auch der kann ohne Zahlen nichts sagen. So ins Blaue ist das eine Frage für einen Hellseher oder Kaffeesatzleser. Ihr müsst es halt mal durchrechnen.Lohnt sich das Ganze überhaupt für uns? (Wohl eher eine Frage für einen Steuerberater?)
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