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Thema: Kleinunternehmerin + 400-EUR-Job + Krankenversicherung

  1. #1
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    Kleinunternehmerin + 400-EUR-Job + Krankenversicherung

    Hallo,

    vielleicht kann mir jemand helfen:

    ich arbeite als kfm. Angestellte auf 400EUR-Basis; gleichzeitig habe ich Anfang des Jahres ein Gewerbe angemeldet mit der Kleinunternehmerregelung als Fotografin.
    Hierzu muss man sagen, dass ich das ganze nicht im großen Stile betreibe; mir fehlt schlichtweg die Zeit (Familie)! Ich habe das Gewerbe angemeldet, weil ich einen Auftrag für ein Kindergarten-Shooting hatte (es sind max. 600-700 EUR hängen geblieben, der Rest ging für die Entwicklungskosten drauf).
    Ansonsten hatte ich noch ein kleines Shooting, Einnahme 20,- EUR.
    Ich bin bei meinem Mann familienversichert und habe mich bis jetzt noch nicht an die Krankenkasse gewendet (wollte keine "schlafenden Hunde" wecken).

    Kann mir jemand sagen, ob das überhaupt nötig ist? Dieses Jahr werden wahrscheinlich keine Einnahmen mehr ´reinkommen über die Fotografie.

    Oder ist es geschickter, das Gewerbe abzumelden?

    Dürfte ich dann noch RE schreiben oder Werbung machen? (Mache ich sowieso viel zu selten, ....)
    Und wird das ganze dann am Ende des Jahres bei der privaten Einkommenssteuererklärung als "Einkünfte aus nichtsselbstständiger Tätigkeit" angegeben? Wie ist es dann mit der Krankenversicheru?

    Ihr seht, ich habe viele Fragen! Ich möchte niemanden besch...., sondern einfach nur mit einem Hobby ein bißchen dazuverdienen; wenn der Aufwand allerdings zu groß ist, werde ich es wohl bleiben lassen!

    Danke schonmal!

    Grüße
    tweedy_1

  2. #2
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    Zitat Zitat von tweedy_1 Beitrag anzeigen
    Hallo,

    vielleicht kann mir jemand helfen:
    Ja, das Thema haben wir hier regelmäßig ...

    ich arbeite als kfm. Angestellte auf 400EUR-Basis; gleichzeitig habe ich Anfang des Jahres ein Gewerbe angemeldet mit der Kleinunternehmerregelung als Fotografin.
    Tja, und damit gehen die Probleme los:

    Ich bin bei meinem Mann familienversichert
    In der GKV? Dann darfst du entweder maximal 400,- Euro mit einem oder mehreren 400-Euro-Jobs verdienen oder 365,- Euro mit anderen Tätigkeiten.

    und habe mich bis jetzt noch nicht an die Krankenkasse gewendet (wollte keine "schlafenden Hunde" wecken). Kann mir jemand sagen, ob das überhaupt nötig ist?
    Klar ist das nötig - überschreitest du die Einkommensgrenzen, bestehen die Voraussetzungen für die Mitversicherung nicht mehr, also kannst du nicht familieversichert sein. Du musst dich dann selbst krankenversichern. Und 'nix tun' ist immer das schlechteste, was man tun kann - fliegt es irgendwann auf, zahlst du ganz erhebliche Summen nach und hast im Zweifel auch ein Verfahren wegen Sozialversicherungsbetrug am Hals.

    Dieses Jahr werden wahrscheinlich keine Einnahmen mehr ´reinkommen über die Fotografie.
    Oder ist es geschickter, das Gewerbe abzumelden?
    Im Hinblick auf die Einkommensgrenzen ändert das nichts.

    Dürfte ich dann noch RE schreiben oder Werbung machen? (Mache ich sowieso viel zu selten, ....)
    Nein, wenn du gewerblich handelst, musst du ein Gewerbe angemeldet haben.*

    Und wird das ganze dann am Ende des Jahres bei der privaten Einkommenssteuererklärung als "Einkünfte aus nichtsselbstständiger Tätigkeit" angegeben? Wie ist es dann mit der Krankenversicherung?
    Du fliegst raus.

    copy

    *Fotografin ist eigentlich ein freier Beruf - also kein Gewerbe. Spielt aber im Hinblick auf die KV, um die es hier ja geht, keine Rolle. Die Einkommensgrenzen gelten auch da.

  3. #3
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    Krankenversicherung

    Ich würde an deiner Stelle wirklich bei der Krankenkasse anrufen und fragen. Du bist nur kostenlos Familienversichert, wenn du nicht mehr als 400€ Verdienst. Ich denke mal, dass im schlimmsten Fall, du für einen Monat dich Selber versichern musst, wenn überhaupt. Aber frage lieber nach, denn wenn das nachträglich rauskommt, kann es bis zum Rausschmiss aus der Krankenkasse kommen. Wenn keine Einnahmen mehr zu vermuten sind, würde ich das Gewerbe auch ganz schnell abmelden.

    Ich habe da mal eine Frage, weißt du überhaupt, ob es eine Einkommensgrenze gibt, die man als Selbständiger erreichen muss, damit ein zusätzlicher Mini-Job überhaupt für den Arbeitnehmer Steuer.- und Versicherungsfrei bleibt?

    Wenn du z.b. als nicht selbständiger einen Mini Job mit 400€ hast und noch einen zusätzlichen mit 200€, kannst du den 200€ Job nicht einfach als Hauptbeschäftigung machen und den 400€ Job als Mini Job lassen. Es werden dann beide zusammen gelegt und versteuert und verbeitragt. Sprich, gar kein Mini Job mehr.

    Hast du dich also vorher schlauch gemacht, wie viel du als Selbständige verdienen musst, um den Mini-Job überhaupt als Mini Job zu behalten?

    Das würde mich auch sehr interessieren, da ich mich gerade selbständig machen möchte und schon einen Mini-Job habe.

    Lg,

    Elly

  4. #4
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von elly41 Beitrag anzeigen
    Ich würde an deiner Stelle wirklich bei der Krankenkasse anrufen und fragen. Du bist nur kostenlos Familienversichert, wenn du nicht mehr als 400€ Verdienst.
    Das gilt nur für 400-Euro-Jobs, sonst 365,- Euro.

    Ich habe da mal eine Frage, weißt du überhaupt, ob es eine Einkommensgrenze gibt, die man als Selbständiger erreichen muss, damit ein zusätzlicher Mini-Job überhaupt für den Arbeitnehmer Steuer.- und Versicherungsfrei bleibt?
    Nein, gibt es nicht.

    Wenn du z.b. als nicht selbständiger einen Mini Job mit 400€ hast und noch einen zusätzlichen mit 200€, kannst du den 200€ Job nicht einfach als Hauptbeschäftigung machen und den 400€ Job als Mini Job lassen.
    Naja, es ist auch ziemlich offensichtlich, dass ein 200-Euro-Job keine Hauptbeschäftigung sein kann ...

    copy

  5. #5
    TP-Newbie
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    ...vielen Dank für die schnelle Antwort!
    Also ist es wohl wirklich besser, das Ganze schnellstmöglich zu beenden und wenn überhaupt, nur noch Gefälligkeitsfotos zu schiessen; oder?

    Gibt es denn sonst eine Möglichkeit, wenn ich kein Gewerbe angemeldet habe, ab und an Aufträge anzunehmen (nicht nur für Privatpersonen, sondern auch z. B. in einer Schule die Einschulungsfotos)?

    Grüße
    tweedy_1




    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Ja, das Thema haben wir hier regelmäßig ...



    Tja, und damit gehen die Probleme los:



    In der GKV? Dann darfst du entweder maximal 400,- Euro mit einem oder mehreren 400-Euro-Jobs verdienen oder 365,- Euro mit anderen Tätigkeiten.



    Klar ist das nötig - überschreitest du die Einkommensgrenzen, bestehen die Voraussetzungen für die Mitversicherung nicht mehr, also kannst du nicht familieversichert sein. Du musst dich dann selbst krankenversichern. Und 'nix tun' ist immer das schlechteste, was man tun kann - fliegt es irgendwann auf, zahlst du ganz erhebliche Summen nach und hast im Zweifel auch ein Verfahren wegen Sozialversicherungsbetrug am Hals.



    Im Hinblick auf die Einkommensgrenzen ändert das nichts.



    Nein, wenn du gewerblich handelst, musst du ein Gewerbe angemeldet haben.*



    Du fliegst raus.

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    *Fotografin ist eigentlich ein freier Beruf - also kein Gewerbe. Spielt aber im Hinblick auf die KV, um die es hier ja geht, keine Rolle. Die Einkommensgrenzen gelten auch da.
    Geändert von tweedy_1 (07.07.2011 um 14:34 Uhr)

  6. #6
    TP-Veteran Avatar von wildmieze
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    Ich denke mal, dass im schlimmsten Fall, du für einen Monat dich Selber versichern musst
    Das ist bestimmt nicht der schlimmste Fall ..

    .. meine Krankenkasse hat mir mal gesagt, daß das immer nur jahresweise betrachtet wird, sprich: in einem Fall wie diesem hätte ich mich für ein Jahr selbst versichern müssen, und das natürlich auch rückwirkend. Ob das nun so stimmt oder nicht, weiß ich nicht, aber wenn, dann kommen hier ganz locker auch 4stellige Beträge zusammen ..

  7. #7
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    Zitat Zitat von tweedy_1 Beitrag anzeigen
    Gibt es denn sonst eine Möglichkeit, wenn ich kein Gewerbe angemeldet habe, ab und an Aufträge anzunehmen (nicht nur für Privatpersonen, sondern auch z. B. in einer Schule die Einschulungsfotos)?
    In Bezug auf die Einkommensgrenze bei der GKV gibt es keine anderen Möglichkeiten, nein. Die kostenlose Mitversicherung ist eben für Familienangehörige ohne oder mit geringem eigenen Einkommen und beim Einkommen gibt es dann eben eine Grenze. Da gibt es keinen Gestaltungsspielraum.

    In Bezug auf die Frage ob Gewerbe ja/nein, habe ich ja schon geschrieben, dass Fotografin Freiberufler sind.

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