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Ja, das Thema haben wir hier regelmäßig ...
Tja, und damit gehen die Probleme los:
In der GKV? Dann darfst du entweder maximal 400,- Euro mit einem oder mehreren 400-Euro-Jobs verdienen oder 365,- Euro mit anderen Tätigkeiten.
Klar ist das nötig - überschreitest du die Einkommensgrenzen, bestehen die Voraussetzungen für die Mitversicherung nicht mehr, also kannst du nicht familieversichert sein. Du musst dich dann selbst krankenversichern. Und 'nix tun' ist immer das schlechteste, was man tun kann - fliegt es irgendwann auf, zahlst du ganz erhebliche Summen nach und hast im Zweifel auch ein Verfahren wegen Sozialversicherungsbetrug am Hals.
Im Hinblick auf die Einkommensgrenzen ändert das nichts.
Nein, wenn du gewerblich handelst, musst du ein Gewerbe angemeldet haben.*
Du fliegst raus.
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*Fotografin ist eigentlich ein freier Beruf - also kein Gewerbe. Spielt aber im Hinblick auf die KV, um die es hier ja geht, keine Rolle. Die Einkommensgrenzen gelten auch da.