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Thema: Höhe der Abgaben bei 400€-Job + Selbstständigkeit

  1. #1
    TP-Junior
    Registriert seit
    Aug 2008
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    Höhe der Abgaben bei 400€-Job + Selbstständigkeit

    Hallo Leute,

    meine Freundin 23 Jare alt, derzeit Studentin mit einem 400€-Job und einem weiteren Job, bei dem die Vergütung nach der Übungsleiterpauschale - nebenberuflich, bis 2100 € steuerfrei - erfolgt.

    Ab September wird sie das Studium nicht weiter fortführen. Ihr wurde Angeboten den Job mit der Übungsleiterpauschale ab September im größeren Umfang, dafür aber selbstständig für etwa 600 € pro Monat weiter auszuüben.

    Meine Frage ist nun, mit welchen Abzügen müsste sie monatlich rechnen? Was gibt es da noch neben Steuern und GKV für selbstständige?

    Also Steuern müsste Sie wohl nicht bezahlen, da sie ja über den Steuerfreibetrag nicht käme?!

    Aber was ist mit der GKV? 23 nicht in Ausbildung; da geht die Familienversicherung nicht mehr?

    Danke für euere Antworten!

  2. #2
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von xecuta Beitrag anzeigen
    Ab September wird sie das Studium nicht weiter fortf�hren. Ihr wurde Angeboten den Job mit der �bungsleiterpauschale ab September im gr��eren Umfang, daf�r aber selbstst�ndig f�r etwa 600 � pro Monat weiter auszu�ben.
    Das wird nicht reichen, zum Leben. Abgesehen davon riecht das stark nach Scheinselbststaendigkeit. Deine Freundin braucht also weitere Auftraggeber.

    Meine Frage ist nun, mit welchen Abz�gen m�sste sie monatlich rechnen? Was gibt es da noch neben Steuern und GKV f�r selbstst�ndige?
    GKV fuer Selbstständige heisst 'freiwillig gesetzlich versichert', und das heisst wiederum 1.863,75 EUR als Mindestbemessungsgrundlage. D.h. dieses Einkommen wird fuer die Beitragsberechnung zugrunde gelegt, egal ob jemand weniger verdient oder nicht. Die Alternative: PKV.

    Ansonsten: Ist Altersvorsorge das wichtigste Thema.

    Also Steuern m�sste Sie wohl nicht bezahlen, da sie ja �ber den Steuerfreibetrag nicht k�me?!
    Ja.

    Aber was ist mit der GKV? 23 nicht in Ausbildung; da geht die Familienversicherung nicht mehr?
    Nee, natuerlich nicht*.

    Sie muss sich dann selbst versichern, siehe oben. Und dann bleibt von den 600,- Euro nicht viel �brig.

    copy

    *P.S.: Ich bezweifle aber auch, dass das bisher noch geht. Die Einkommensgrenze liegt nämlich bei 400,- Euro (normal 365,- Euro, wg. 400-Euro-Job eben 400,- Euro). Auch wenn das weitere Einkommen nach der ÜLP steuerfrei ist, ist es dennoch Einkommen ...

  3. #3
    TP-Newbie
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    2
    kann außerdem sein, dass bei der KK Selbstständigensätze fällig werden, so um die 250€ oder solche Scherze, dann bleibt von den 200€ mehr nix mehr übrig

  4. #4
    TP-Senior
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    234
    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    *P.S.: Ich bezweifle aber auch, dass das bisher noch geht. Die Einkommensgrenze liegt nämlich bei 400,- Euro (normal 365,- Euro, wg. 400-Euro-Job eben 400,- Euro). Auch wenn das weitere Einkommen nach der ÜLP steuerfrei ist, ist es dennoch Einkommen ...
    http://www.frag-einen-anwalt.de/Fami...-__f15535.html

    Soweit ich weiß (und das wird in dem Link meiner Meinung nach von einem Anwalt auch so geschrieben), sind alle Zahlungen innerhalb der ÜLP kein Einkommen sondern Aufwandsentschädigung. Daher kann innerhalb der Familienversicherung ein 400€-Job und zeitgleich eine Tätigkeit nach ÜLP ausgeübt werden. Allerdings bin ich kein Jurist...

    Ansonsten würde ich copy zustimmen.


    Zitat Zitat von Rother#1 Beitrag anzeigen
    kann außerdem sein, dass bei der KK Selbstständigensätze fällig werden, so um die 250€ oder solche Scherze, dann bleibt von den 200€ mehr nix mehr übrig
    Das hat copy bereits erläutert. Als Selbständige wäre sie freiwillig versichert nach Selbständigentarif. Nebenberuflich selbständige können da eine Ausnahme sein, aber es geht ja nach Faktenlage gerade nicht um einen Nebenberuf.

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