Also wenn du rückdatieren lassen willst musst du natürlich auch die Umsätze für diesen Zeitraum angeben. Nur Rosinen rauspicken is nich...
zu 3. http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinunternehmerregelung
Hallo,
mein Problem ist folgendes, durch Zufall hab ich bei Ebay eine gute Geschäftslücke entdeckt, kaum zu glauben aber die gibt es heute auch noch, jedenfalls hab ich erst einige Ware privat verkauft für mich und die die nicht passte wieder verkauft und kam dann so auf die Idee mich selbstständig zu machen, da ich die Sachen sehr gut verkaufen kann.
Meine Frage ist nun, wenn ich zum Gewerbeamt gehe und ein Gewerbe anmelde, muss ich ja ein Datum eingeben, welches Datum ist dafür relevant?
Mir geht es hier hauptsächlich darum, dass ich für dieses und nächstes Jahr die Kleinunternehmerregelung benutzen will, hier kommt es ja auf den Umsatz von 17500 Euro an, der dann aufs Jahr 2011 bei mir hochgerechnet wird.
Nur welches Datum ist hier entscheidend? Das der Anmeldung oder das ab dem ich z.B. die Ware das erste mal eingekauft oder verkauft habe, sprich tatsächlich geschäftstätigend geworden bin?
Ich würde gerne das Datum des ersten Wareneinkaufs angeben, weil ich so bereits im Juni geschäftstätigend gewesen wäre und somit insgesamt 10200 Euro Umsatz dieses Jahr noch machen könnte, was natürlich mehr wäre als wenn ich erst ab heute rechnen dürfte.
Meine zweite Frage wäre dann, müsste ich die Waren die ich bis jetzt bei ebay versteigert hätte (25 Stück) generell als Umsatz angeben, oder fallen die als Privatverkauf und der Umsatz greift erst ab dem Datum welches ich beim Gewerbeamt angebe?
Dann meine dritte Frage, hier wird ja bei der Kleinunternehmerregelung oft vom Brutto/Netto Umsatz geredet, wenn ich nur bei Ebay verkaufe, dann habe ich doch immer Brutto Umsatz und für mich wäre die Grenze 17500 und nicht 14175 oder?
Ich hoffe ihr könnt mir schnell weiterhelfen, hab zu dem Thema leider noch nichts genaues hier im Internet gefunden
Grüße![]()
Also wenn du rückdatieren lassen willst musst du natürlich auch die Umsätze für diesen Zeitraum angeben. Nur Rosinen rauspicken is nich...
zu 3. http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinunternehmerregelung
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Ist denn eine Rückdatierung von einem Monat problemlos möglich?
Weiterhin hätte ich auch noch eine Frage zu der Krankenversicherung, bin den ganzen Tag schon am recherchieren, aber finde einfach nichts wirklich aussagekräftiges.
Ich bin Student und über 25, sprich in einer studentischen Krankenkasse.
Nebenbei hab ich bis jetzt einen 400 Euro Job, in dem ich monatlich um die 50 Stunden arbeite.
Ist die Grenze bei der studentischen Krankenversicherung wirklich nur die 20 Stunden pro Woche?
Die würde ich ja nicht übersteigen, zu mal auf manchen Seiten auch steht, dass es Ausnahmen von den 20 Stunden gibt, wenn man hauptsächlich Abends oder am Wochenende arbeitet.
Oder aber gibt es doch noch irgendwo eine Einkommensgrenze die ich nicht übersteigen darf, um aus dem Studententarif rauszurutschen? Habe dazu bis jetzt aber noch überhaupt nichts gefunden.
Wegen der Rückdatierung wird dir das Gewerbeamt Auskunft geben.
Und wegen der Krankenversicherung fragst du am besten die Krankenkasse.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Auf die Idee wäre ich so nicht selbst gekommen, mir geht es einfach darum im Vorfeld Informationen zubekommen von jemanden der sich mit der Sache auskennt und keine Ratschläge die jeder auch selbst weiß.
Wenn man beim Gewerbeamt/Krankenkasse anfragt, dann ist es endgültig und da möchte man dann doch schon vorher wissen was man sagt und tut und was nicht, nichts für ungut dorintia![]()
Wieso? Möchtest du was beschönigen oder verheimlichen?
Übrigens: http://www.ratgeber-e-lancer.de/030402.html
Geändert von dorintia (21.07.2011 um 21:31 Uhr)
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Es geht doch einfach darum, dass wenn man einmal der Krankenkasse/Gewerbeamt etwas gesagt oder eingetragen hat, dass die das dann auch gleich wissen und dies auch verbindlich ist bzw negativ für einen sein kann, deshalb versuch ich mich ja vorher zu informieren damit ich eben nicht blau äugig in etwas hineinlaufe aus dem man dann nur schwer wieder rauskommt.
Danke für den Link, sowas ähnliches habe ich auch schon gelesen, ich frag mich nur ob es das auch irgendwo verbindlich gibt, sprich das Gesetz auch genauso definiert ist oder ob das Bundessozialgericht dazu bereits Recht gesprochen hat, damit man auf der sicheren Seite ist.
Vllt findet sich ja hier noch jemand der dazu mehr und genaueres sagen kann.
Ja, gibt es - im Vertrag, den du mit deiner Krankenversicherung geschlossen hast. Schau' da doch einfach mal rein. Und ich verstehe nicht, was das soll:
Was ist das denn für ein Quatsch? Wenn du da eine Frage stellst, bekommst du eine verbindliche (!) Auskunft, also genau das was du willst. Da wird nichts "eingetragen" und was soll da bitte "negativ" sein?Es geht doch einfach darum, dass wenn man einmal der Krankenkasse/Gewerbeamt etwas gesagt oder eingetragen hat, dass die das dann auch gleich wissen und dies auch verbindlich ist bzw negativ für einen sein kann,
http://www.studis-online.de/StudInfo...rsicherung.php - Punkt 3.
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