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Thema: Ausbildung und Selbstständigkeit - Gründung einer GbR

  1. #1
    TP-Junior Fear1337 macht alles soweit korrekt
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    Post Ausbildung und Selbstständigkeit - Gründung einer GbR

    Guten Tag zusammen,

    ich lese seit Monaten alles durch und wollte mich nun über ein paar Dinge, die noch ein wenig unklar sind.

    Also zu den Fakten:

    Ich bin 21 und gründe mit meinem Bruder ( noch 17 J ) eine GbR.

    Ab dem 1.10.2011 - da er dann 18J. alt ist.


    Mein Bruder ist Schüler - Ich bin in der Ausbildung.

    - Damit mein Bruder keine Krankenversicherung sowie Sozi Beitrag etc. zahlen muss, darf er nicht mehr als 370€ im Monat verdienen. ( da er noch Familienversichert ist ) -> Ist das richtig? -> Kann man das im GbR Vertrag so festhalten ( 50/50 jedoch maximal darf er 370€ ? )

    - Ich verdiene in meiner Ausbildung 550€ brutto - Wieviel darf ich nun verdienen, damit ich nicht bei meiner Teilselbstständigkeit Kranenversicherung etc. zahlen muss?

    - VorSteuererklärung : Müssen wir immer bis zum 10. eingereicht UND überwiesen haben? -> Dabei zählen Rechnungen die wir im bekommen sowie geschrieben haben?
    Bsp: Monat Juni : Rechnungen bekommen: 1000€ + MwSt ( 190€ ) - Erhalten : 10.000€ + ( 1.900€ MwSt ) müssen wir 1.900 - 190€ zahlen?

    - Müssen beide ein Gewerbeschein holen?

    - Ist es ratsam, auch bei Teilselbsständigkeit ( bei max. 3-5 Rechnungen / Monat ) ein Steuerberater zu arangieren? Problem: es könnte Monate geben, wo wir nichts verdienen!


    Vielen Dank!

  2. #2
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    Zitat Zitat von Fear1337 Beitrag anzeigen
    - Damit mein Bruder keine Krankenversicherung sowie Sozi Beitrag etc. zahlen muss, darf er nicht mehr als 370€ im Monat verdienen. ( da er noch Familienversichert ist ) -> Ist das richtig? -> Kann man das im GbR Vertrag so festhalten ( 50/50 jedoch maximal darf er 370€ ? )
    Nicht wenn 50/50 u.U. mehr als der Grenzbetrag der Fam.versicherung ist. Imho muss das auf diesen Maximalbetrag beschränkt sein.

    Zitat Zitat von Fear1337 Beitrag anzeigen
    Ich verdiene in meiner Ausbildung 550€ brutto - Wieviel darf ich nun verdienen, damit ich nicht bei meiner Teilselbstständigkeit Kranenversicherung etc. zahlen muss?
    Frag das am besten deine Krankenkasse. Ich denke nicht mehr als die Ausbildungsvergütung. Weiterhin ist das Arbeitszeitgesetz zu beachten und der AG sollte seine Erlaubnis geben.

    Zitat Zitat von Fear1337 Beitrag anzeigen
    VorSteuererklärung : Müssen wir immer bis zum 10. eingereicht UND überwiesen haben? -> Dabei zählen Rechnungen die wir im bekommen sowie geschrieben haben?
    Bsp: Monat Juni : Rechnungen bekommen: 1000€ + MwSt ( 190€ ) - Erhalten : 10.000€ + ( 1.900€ MwSt ) müssen wir 1.900 - 190€ zahlen?
    Du meinst die Umsatzsteuervoranmeldung. Ja, die entsprechenden Umsatzsteuerbeträge werden gegeneinander aufgerechnet. (Über Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung ausgiebig informiert?)

    Zitat Zitat von Fear1337 Beitrag anzeigen
    Müssen beide ein Gewerbeschein holen?
    Ja.

    Zitat Zitat von Fear1337 Beitrag anzeigen
    Ist es ratsam, auch bei Teilselbsständigkeit ( bei max. 3-5 Rechnungen / Monat ) ein Steuerberater zu arangieren? Problem: es könnte Monate geben, wo wir nichts verdienen!
    Das Ganze heißt nebenberufliche Selbständigkeit. Ob ihr einen Steuerberater benötigt oder in der Lage und Willens seit euch alle relevanten Dinge selbst anzueignen solltet ihr schon selbst einschätzen können.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Junior Fear1337 macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Nicht wenn 50/50 u.U. mehr als der Grenzbetrag der Fam.versicherung ist. Imho muss das auf diesen Maximalbetrag beschränkt sein.
    Also werden wir das im GbR Vertrag festhalten das es die Verdienstgrenze ist


    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Frag das am besten deine Krankenkasse. Ich denke nicht mehr als die Ausbildungsvergütung. Weiterhin ist das Arbeitszeitgesetz zu beachten und der AG sollte seine Erlaubnis geben.
    Ok werde dann mal einen Termin mit meinem Sachbearbeiter vereinbaren. AG hat schon erlaubnis erteilt.

    weitere Frage: "Zu dem "mehr Verdienen als in der Ausbildung" - Jahresdurchschnitt oder monatlich?"


    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Du meinst die Umsatzsteuervoranmeldung. Ja, die entsprechenden Umsatzsteuerbeträge werden gegeneinander aufgerechnet. (Über Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung ausgiebig informiert?)
    Ich möchte MwSt. Rechnung ausweisen etc, da wir Dinge weiterverkaufen. Somit lohnt es sich für uns mit MwSt. zu arbeiten.



    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Ja.
    Danke


    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Das Ganze heißt nebenberufliche Selbständigkeit. Ob ihr einen Steuerberater benötigt oder in der Lage und Willens seit euch alle relevanten Dinge selbst anzueignen solltet ihr schon selbst einschätzen können.
    Okay - Die Frage ist eher ob jemand von euch schonmal erfahrung mit dem fachchinesisch habt Ich habe mir beispielsweise die Vorsteueranmeldung schonmal angeschaut und bin ein wenig verdutzt gewesen, wieviele varrianten es gibt. Eure Erfahrung? Wie teuer ist ein Steuerberater in so einem "kleinen" Fall?

  4. #4
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    Zitat Zitat von Fear1337 Beitrag anzeigen
    - Damit mein Bruder keine Krankenversicherung sowie Sozi Beitrag etc. zahlen muss, darf er nicht mehr als 370€ im Monat verdienen. ( da er noch Familienversichert ist ) -> Ist das richtig?
    Nein, es sind 365,- Euro.

    - Ich verdiene in meiner Ausbildung 550€ brutto - Wieviel darf ich nun verdienen, damit ich nicht bei meiner Teilselbstständigkeit Kranenversicherung etc. zahlen muss?
    Vermutlich auch 365,- Euro - denn du bist ja wohl auch familienversichert, oder nicht?


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  5. #5
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Nein, es sind 365,- Euro.
    370 war auch nur ungefähr - aber danke für die Angabe!

    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Vermutlich auch 365,- Euro - denn du bist ja wohl auch familienversichert, oder nicht?
    Nein - Ich zahle von meinen 550€ Brutto jeden Monat 46,72 KV anteil etc.

  6. #6
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    Was meinst du mit Varianten? Ich mach meinen Kram bspw. selbst und finde das kein Hexenwerk. Da ist es imho schwerer bei den ganzen rechtl. Aspekten immer up to date zu bleiben.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  7. #7
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    Zitat Zitat von Fear1337 Beitrag anzeigen
    Nein - Ich zahle von meinen 550€ Brutto jeden Monat 46,72 KV anteil etc.
    O.k., dann darfst du nicht mehr verdienen, als in deiner Ausbildung.

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  8. #8
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    Monatlich oder im Jahresdurchschnitt?

  9. #9
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    Zitat Zitat von Fear1337 Beitrag anzeigen
    Monatlich oder im Jahresdurchschnitt?
    IMO monatsgenau. Ruf' einfach mal bei deiner KV an.

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  10. #10
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    Eine Kurze Frage zum THema Buchhaltung.

    Wenn ich eine Software kaufe unter 410� kann ich das direkt abschreiben? -> richtig?

    Muss die 410� als seperate Rechnung passieren? Oder kann ich 2 mal 350� Software bestellen und das in einmal abschreiben?

    Ich lese �berall was anderes -_-

    ( was ist wenn ich Software in 2-3 Raten kaufe - jeweils mit Rechnung? Ist das dann direkt abschreibbar ? Oder z�hlt dann die gesamtsumme? )

    Danke!

  11. #11
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    push :> Frage ist immernoch nicht beantwortet =/

    Und gleich eine neue:
    Kann ich jetzt schon z.B. Webspace / domain / briefpapier etc. kaufen und nachträglich steuerlich absetzen? Wenn ja, wie funktioniert das? "Einfach" Rechnung aufheben?

    Vielen Dank!

  12. #12
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    Zitat Zitat von Fear1337 Beitrag anzeigen
    push :> Frage ist immernoch nicht beantwortet =/
    Du hast ein Wahlrecht, lies es doch bitte einfach mal selbst nach, gleich im obersten Beitrag:

    http://www.traum-projekt.com/forum/1...euerrecht.html

    Kann ich jetzt schon z.B. Webspace / domain / briefpapier etc. kaufen und nachtr�glich steuerlich absetzen?
    Vergiss den Begriff "absetzen" - den gibt es im Steuerrecht nicht. Du kannst aber auch 'vorweggenommene Betriebsausgaben' geltend machen.

    Wenn ja, wie funktioniert das?
    Vermutlich nicht so, wie du dir das vorstellst. Betriebsausgaben mindern deinen zu versteuernden Gewinn. Dazu musst du aber erst mal zu versteuernden Gewinn erzielen. Ist dir das klar?

    "Einfach" Rechnung aufheben?
    Ja, "einfach" 10 Jahre lang aufheben. Und in deiner ersten E�R als Betriebsausgabe geltend machen, (auf der Ausgabenseite).

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