Nicht wenn 50/50 u.U. mehr als der Grenzbetrag der Fam.versicherung ist. Imho muss das auf diesen Maximalbetrag beschränkt sein.
Frag das am besten deine Krankenkasse. Ich denke nicht mehr als die Ausbildungsvergütung. Weiterhin ist das Arbeitszeitgesetz zu beachten und der AG sollte seine Erlaubnis geben.
Du meinst die Umsatzsteuervoranmeldung. Ja, die entsprechenden Umsatzsteuerbeträge werden gegeneinander aufgerechnet. (Über Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung ausgiebig informiert?)
Ja.
Das Ganze heißt nebenberufliche Selbständigkeit. Ob ihr einen Steuerberater benötigt oder in der Lage und Willens seit euch alle relevanten Dinge selbst anzueignen solltet ihr schon selbst einschätzen können.


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