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Thema: Reisegewerbeschein

  1. #1
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    Question Reisegewerbeschein

    Hallo,


    ich möchte ein Reisegewerbeschein beantragen.Ich möchte Kleidung so wie Schuhe vertreiben im Erotic bereich.GoGo/Tabledance Studios.

    Meine fragen sind.Wie sieht es mit Visitenkarten,darf ich welche aushändigen OHNE die Tel Nr nur mit meinen Firmen Namen?

    Um bei den Grosshändlern einzukaufen muss ich schon Gewerbeschein haben-OHNE dass ich irgendwelche einnahmen habe!
    was ist wenn ich mich jetzt Anmelde und 1-2 Monate brauche bis ich den richtigen Vertriebs Partner gefunden habe bei dem ich einkaufe.In dieser Zeit lauf ich ja schon als Selbständiger?! Auf welche Kosten sollte ich in dieser Zeit achten?
    Private KV etc.??
    Meine Fragen habe ich auf den rathaus gestellt,aber das kam nicht so gut hier auf den Dorf an.Vondaher hoffe ich dass ihr paar Antworten für mich habt!
    Vielen Dank

  2. #2
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von celina79 Beitrag anzeigen
    Hallo,
    ich möchte ein Reisegewerbeschein beantragen.Ich möchte Kleidung so wie Schuhe vertreiben im Erotic bereich.GoGo/Tabledance Studios.

    Meine fragen sind.Wie sieht es mit Visitenkarten,darf ich welche aushändigen OHNE die Tel Nr nur mit meinen Firmen Namen?
    Als Gewerbetreibende/r hast du keine "Firma". Die Unternehmenseigenschaft ist an dich als Person gebunden. Was du auf deine Visitenkarte schreibst, ist eher irrelevant. Wozu man allerdings Visitenkarten ohne Telefonnummer verteilen will ... keine Ahnung.

    Um bei den Grosshändlern einzukaufen muss ich schon Gewerbeschein haben-OHNE dass ich irgendwelche einnahmen habe!
    Ja. Das eine hat ja mit dem anderen nichts zu tun.

    was ist wenn ich mich jetzt Anmelde und 1-2 Monate brauche bis ich den richtigen Vertriebs Partner gefunden habe bei dem ich einkaufe.In dieser Zeit lauf ich ja schon als Selbständiger?! Auf welche Kosten sollte ich in dieser Zeit achten?
    Achten solltest du immer auf auf alle Kosten. Zuallererst mal auf deine Lebenshaltungskosten ...

    Private KV etc.??
    Stelle bitte Fragen in Form zusammenhängenden, verständlichen Sätzen. Dass du, wenn du privat krankenversichert bist - was hier keiner weiss - auch dann zahlen musst, wenn du keine Einnahmen hast, versteht sich von selbst.

    Meine Fragen habe ich auf den rathaus gestellt,aber das kam nicht so gut hier auf den Dorf an
    Solche Fragen kommen nirgends gut an. Das Rathaus ist ja keine Selbstständigenberatung. Lies mal bitte die FAQs, benutze ein bisschen die Forensuche und ziehe ein Existenzgründerseminar bei IHK, VHS o.ä. in Betracht.

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  3. #3
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    Hallo, ich habe gelesen dass, man beim reisegewerbeschein Werbung machen darf aber keine Tel raus geben darf weil da k�nnte die Kundschaft anrufen Zweck Termin/ Verkauf und das ist nicht erlaubt. F�r mein Gewerbe reicht eine Visitenkarte oder flayer. So sehen die K�ufer was ich verkaufe und ich kann zu festen Tagen sie besuchen. Durch den st�ndigen Damen Wechsel darf ich das weil ich mit niemanden Termine ausmache. Das ich vor Ort die gleichen Damen wieder treffen k�nnte w�re in dem Fall zufall. Leider stellt man bei uns den Antrag auf dem Rathaus und nach �berpr�fung wird dieser weiter geleitet. Also kam ich nicht drum rum dort nach zu fragen. Wegen der Lebensunterhalts kosten und Versicherungen ist mir das alles bewusst. Aber es h�tte ja sein k�nnen das es in den F�llen wo man erst einkaufen kann wenn man ein Gewerbeschein besitzt dass es dort eine andere Zeit Regelung gibt. Eine Frist so zu sagen. Weil man ja in dem fall sofort Hochebene kosten hat OHNE das man irgendwelche Eink�ufe f�r das gesch�ft gemacht hat und somit paar Wochen null Einnahmen

  4. #4
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    Zitat Zitat von celina79 Beitrag anzeigen
    Hallo, ich habe gelesen dass, man beim reisegewerbeschein Werbung machen darf aber keine Tel raus geben darf weil da k�nnte die Kundschaft anrufen Zweck Termin/ Verkauf und das ist nicht erlaubt.
    Das ist wohl eine Legende, schau' mal da:

    http://www.buhev.de/2002/10/reisegewerbe.html


    "Handwerkskammern behauptet immer wieder, dass im Reisegewerbe ein Reisegewerbetreibender keine Visitenkarten haben dürfte. Diese Behauptung lässt sich nicht aus der Gewerbeordnung ableiten. (...) Das Verteilen von Visitenkarten im Reisegewerbe wir auch vom Landgericht Neuruppin als zulässig angesehen."

    Das scheint mir sowieso eine informative Website zu sein, schau sie dir mal genauer an.

    Aber es h�tte ja sein k�nnen das es in den F�llen wo man erst einkaufen kann wenn man ein Gewerbeschein besitzt dass es dort eine andere Zeit Regelung gibt. Eine Frist so zu sagen.
    Nee, gibt's nicht. Du musst also entsprechend Rücklagen bilden.

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