Verkauft Dein AG auch direkt an Endkunden? Wenn ja, würdest Du mit dem AG in direkte Konkurrenz treten, was normalerweise unzulässig ist.
Wenn Du nicht mit Deinem AG in Konkurrenz trittst und der AG Deiner Nebenbeschäftigung zustimmt, sehe ich grundsätzlich kein Problem. Du würdest damit gewerblich tätig und als Wiederverkäufer Produkte Deines AG verkaufen.
Ich würde Dir raten, Dich zusätzlich mit Deiner Krankenkasse zu unterhalten, wieviel Du selbständig neben Deiner abhängigen Beschäftigung arbeiten darfst, ohne Dich als Selbständiger krankenversichern zu müssen. Bei meiner Krankenkasse ist die Regelung, daß bei Überschreiten des Gehalts oder von 15 Stunden pro Woche eine Einzelfallprüfung gemacht werden muß.

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