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Thema: selbstständiger Handel nebenberuflich mit Produkten des aktuellen AG??

  1. #1
    TP-Newbie
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    selbstständiger Handel nebenberuflich mit Produkten des aktuellen AG??

    Hallo miteinander,

    ich habe eine doch eher spezielle Frage bzw. Problemstellung, auf die ich über google keine wirkliche Info gefunden habe:

    Ich bin Angestellter bei meinem Arbeitgeber "xyz GmbH". Ich bin dort im Vertrieb der Produkte und Betreuung der Großkunden und Wiederverkäufer tätig.

    Da ich absolut von der Qualität unserer Produkte überzeugt bin, und im Bekannten-und Verwandtenkreis viele positive Rückemldungen erhalten habe und gefragt wurde, wo man die Produkte kaufen kann, stellt sich mir folgende Frage:

    Kann ich nebenberuflich die Produkte im Handel/Vertrieb zusätzlich verkaufen ?? Angenommen ich kann die Produkte - das Einverständnis meines AG vorausgesetzt - mit einem Rabatt von ca. 50 % einkaufen, sagen wir zu 12 EUR (netto!!). Der empfohlene VK liegt bei 28 EUR (netto!!). Und angenommen ich würde darauf achten pro Jahr UNTER 17.500 EUR Umsatz zu machen und somit Kleingewerbetreibender zu sein, um die Umsatzsteuer unberücksichtig zu lassen. Dann könnte ich - je nach Wunsch meiner persönlichen Gewinnspanne - das Produkt z.B. für 25 EUR anbieten und die Leute würden es bestimmt interessant finden.

    Ist das überhaupt zulässig ?? Ich meine meine hauptarbeit bleibt ja weiterhin die gleiche, nur "nebenbei" will ich mir - weil ich weiß dass Leute das kaufen würden - ein paar Taler dazu verdienen. Und mein AG bekommt zusätzlich Produkte abgesetzt.

    Oder bin ich irgendwie auf dem Holzweg ??

  2. #2
    TP-Senior
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    Verkauft Dein AG auch direkt an Endkunden? Wenn ja, würdest Du mit dem AG in direkte Konkurrenz treten, was normalerweise unzulässig ist.

    Wenn Du nicht mit Deinem AG in Konkurrenz trittst und der AG Deiner Nebenbeschäftigung zustimmt, sehe ich grundsätzlich kein Problem. Du würdest damit gewerblich tätig und als Wiederverkäufer Produkte Deines AG verkaufen.

    Ich würde Dir raten, Dich zusätzlich mit Deiner Krankenkasse zu unterhalten, wieviel Du selbständig neben Deiner abhängigen Beschäftigung arbeiten darfst, ohne Dich als Selbständiger krankenversichern zu müssen. Bei meiner Krankenkasse ist die Regelung, daß bei Überschreiten des Gehalts oder von 15 Stunden pro Woche eine Einzelfallprüfung gemacht werden muß.

  3. #3
    TP-Newbie
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    Also mein AG verkauft begrenzt an Endkunden. Es gibt einen Mindestbestellwert von 100 EUR, die werden aber mit einem einzigen Produkt bei weitem nicht erreicht. Darunter fiele Mindermengenzuschlag von € 20 an. Also geht jeder Privatnutzer direkt in den handel und kauft dort.
    Um aber das Produkt noch bekannter zu machen und als "Service" würde ich den potentiellen Kunden bei Ihnen zu Hause das Produkt vorstellen.

  4. #4
    TP-Lady-Mod
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    Kläre das mit deinem AG... allerdings auch das Thema Scheinselbständigkeit beachten.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
    TP-Moderator Avatar von UweB
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    Du trittst dann in direkte Konkurrenz mit den Wiederverkäufen, die ja von dir betreut werden. Du willst sogar billiger verkaufen, als der VK, den ihr denen empfiehlt. Entweder der Marktpreis liegt ohnehin unterhalb des empf. VK und deine Gewinnerwartung wäre überzogen, oder du unterläufst die Gewinnerwartungen der anderen Wiederverkäufer.
    Das dürfte zwangsläufig zu Problemen führen. Wenn dein AG deinem Vorhaben überhaupt zustimmt, würde er diese Zustimmung wahrscheinlich schnell wieder zurücknehmen müssen.
    Wenn du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen willst, zahlst du übrigens nicht den netto EK, den du so hervorhebst, sondern den brutto EK.

    Gruß
    Uwe

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